Gewährleistung & Schadenersatz bei Aquarium

27. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Supachris
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 8x hilfreich)
Gewährleistung & Schadenersatz bei Aquarium

Guten Tag,

ein etwas verzwickterer Fall (natürlich rein fiktiv):

Jemand hat am 14.01.2021 ein Meerwasser-Aquarium des Herstellers Muster-Aquaristik bei einem Zoofachmarkt gekauft. Am 27.04.2021 stellt der Käufer fest, dass sich innerhalb des Aquariums Glaskorrosion gebildet hat. Es steht außer Frage, dass dies bei einem Aquarium nicht passieren darf und es sich daher offensichtlich um einen Mangel beim verwendeten Glas handelt. Eine Reinigung o.ä. ist bei Glaskorrosion nicht möglich. Man könnte zwar eine Politur oder "Reinigung" mit Essig versuchen, dafür müsste das Aquarium jedoch komplett abgelassen werden, was in Anbetracht von hochsensiblen Korallen und Meerwasser-Fischen ein Ding der Unmöglichkeit ist, zumindest nicht ohne, dass ein Teil des Aquarium-Besatzes zugrunde geht, wodurch natürlich auch hohe Kosten entstehen.

Folgende Fragen ergeben sich nun:

1. Bei wem muss der Käufer den Schaden geltend machen - beim Zoofachmarkt, bei dem er das Aquarium gekauft hat oder beim Hersteller der einen eigenen Kundenservice hat?

2. In Anbetracht des Kaufs erst vor 3,5 Monaten gilt hier noch die Gewährleistung und der Hersteller bzw. Händler wäre zum Austausch verpflichtet, richtig? Aufgrund bestehender schlechter Erfahrungen mit dem Hersteller vermute ich, dass dieser argumentieren wird, dass es sich um "Ablagerungen" von Zusätzen handelt, die ins Aquarium gegeben werden. Aber a) gibt es keinerlei Zusätze für Aquarien, die solche Glaskorrosion verursachen würden und b) ist ein Meerwasser-Aquarium ja ein hochsensibles Ökosystem, in das man ohnehin keinerlei scharfe oder ätzende Zusätze geben, die das Glas angreifen könnten. Aber ich könnte mir vorstellen, dass der Hersteller das so argumentieren wird, um die Haftung von sich zu weisen und dem Käufer die Beweispflicht unterzuschieben.

3. Auch beim Austausch muss das defekte Becken natürlich geleert, der gesamte Besatz (inkl. Wasser) in entsprechenden Behältnissen zwischengelagert und umgesetzt werden. Das ist nicht nur ein erheblicher Aufwand für den Besitzer (ca. 1 Tag Arbeit für 2 Personen) sondern eben auch ein erheblicher Kostenpunkt, da a) Tiere und Korallen eingehen werden und b) z.B. Behältnisse und Material zum "Zwischenparken" besorgt werden müssen (bei 350 Liter Fassungsvolumen nicht wenige). Wer muss hier für die Kosten aufkommen?

Besten Dank im Voraus für hilfreiche Einschätzungen und Antworten.

Viele Grüße
Christian

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120290 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von Supachris):
1. Bei wem muss der Käufer den Schaden geltend machen

Das kann er sich frei aussuchen.



Zitat (von Supachris):
2. In Anbetracht des Kaufs erst vor 3,5 Monaten gilt hier noch die Gewährleistung und der Hersteller bzw. Händler wäre zum Austausch verpflichtet, richtig?

Falsch in allen Punkten.

Wenn man mal davon absieht, das es Gewährleistung seit Dekaden nicht mehr gibt und durch die gesetzliche Mängelhaftung ersetzt wurde, wäre der erste Ansprechpartner der im Gesetz genannte - hier der Verkäufer.

Zum Austausch verpflichtet ist der Haftende auch nicht, erst mal muss ihm die Möglichkeit des Nachweis gegeben werden das eben kein Fall der gesetzlichen Mängelhaftung vorliegt.
Erfolgt das nicht, darf der Kunde erstmal wählen zwischen Reparatur und Neulieferung.



Zitat (von Supachris):
sondern eben auch ein erheblicher Kostenpunkt, da a) Tiere und Korallen eingehen werden

Das Argument dürfte lebensfern sein, wenn man das fachgerecht macht.

Der Ersatz von Mangelfolgeschäden als Schadensersatz neben der Leistung ist durchaus möglich.
Jedoch kann der Händler nur in Anspruch genommen werden, wenn er den haftungsbegründenden Mangel des Kaufgegenstandes auch zu vertreten hat. Bedeutet, das eine Verursachung des Mangels oder zumindest Kenntnis des möglichen Mangels durch den Händler vorliegen muss.



Zitat (von Supachris):
und b) z.B. Behältnisse und Material zum "Zwischenparken" besorgt werden müssen (bei 350 Liter Fassungsvolumen nicht wenige).

Eigentlich müsste doch ein 350 Liter Becken + Material reichen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von Supachris):
Jemand hat ein Meerwasser-Aquarium gekauft. Käufer fest, dass sich innerhalb des Aquariums Glaskorrosion gebildet hat.

Wenn [ bei Nacherfüllungs-Maßnahmen ] ein Teil des Aquarium-Besatzes zugrunde geht


Zitat (von Harry van Sell):
Der Ersatz von Mangelfolgeschäden als Schadensersatz neben der Leistung ist durchaus möglich.


Hier wäre ein Absterben von Aquariumsbewohnern ( und dadurch entstehende Schäden ) keine Folge einer Mängelbeschaffenheit "Glaskorrosion"; deshalb wäre fehlendes Vertretenmüssen des Hauptmangels kein Ausschlußkriterium für einen Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen/Schäden an anderen Gütern ( Aquariumsbesatz ) als der Hauptsache ( Aquarium ).

Zitat (von Supachris):
Bei wem muss der Käufer den Schaden geltend machen


Noch ist der Käufer nicht geschädigt: bei Mängellieferung muss er sich an den VERKÄUFER wenden, um gesetzliche Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt ( und Kaufpreisrückerstattung ) oder Minderung sowie ( gegebenfalls ) Schadensersatz geltend zu machen.

RK

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