Gewährleistung Schuhkauf

30. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
auktionator
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung Schuhkauf

Hallo, schon mal voraus vielen Dank für die Hilfe.
Ich habe vor 3 Monaten im Fachgeschäft ein paar Damenschuhe gekauft, mit sog. Luftpolstersohle (keine Sportschuhe). Ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, daß ich ein Paar hochwertige Schuhe will und dafür 110,--EUR bezahlt. Nun wird die Sohle im Fersenbereich rissig bis auf die Hohlkammern (bei beiden Schuhen). Auf Reklamation sagte man mir erst, das sei normale Abnutzung, dann wollte man die Schuhe an den Hersteller schicken oder mir evtl. eine Gummisohle draufmachen (was das Aussehen der Schuhe sicher drastisch verändern würde). Frage: Auf was muss ich mich einlassen, muss ich die Schuhe gegen ein gleiches Paar tauschen lassen (möchte den teuren Schrott eigentlich nicht nochmal).

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ska55
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Verkäufer hat die Wahl zwischen Beseitigung des Mangels und Lieferung einer mangelhaften Sache (§439 BGB ).
Somit können Sie sich leider die Art der Nacherfüllung nicht aussuchen.

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#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Der Verkäufer hat die Wahl zwischen Beseitigung des Mangels und Lieferung einer mangelhaften Sache (§439 BGB ).*

Genau falsch herum.

§439 BGB :

Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
auktionator
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Habe 439 BGB inzwischen angesehen. Danach müsste ich als Käufer ja die Wahl zwischen Nachbesserung oder Lieferung einer mängelfreien Sache haben. Könnte ich mir dann (wenn der Verkäufer Rücktritt vom Kaufvertrag nicht akzeptiert) die gleichen Schuhe nochmal geben lassen und dann alle 3-4 Monate zurückbringen (da das gleiche ja sicher wieder passiert)?
Wie ist es eigentlich damit, daß der Verkäufer die Schuhe erstmal an den Hersteller senden will?

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#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*wenn der Verkäufer Rücktritt vom Kaufvertrag nicht akzeptiert*

Darauf hast du keinen Anspruch. Dem kann der VK lediglich aus Kulanz zustimmen.

*die gleichen Schuhe nochmal geben lassen und dann alle 3-4 Monate zurückbringen*

Geht man davon aus, daß die Gewährelsitungsfrist bei Neulieferung von neuem zu laufen beginnt, dann ja.

*Wie ist es eigentlich damit, daß der Verkäufer die Schuhe erstmal an den Hersteller senden will?*

Eigentlich ist der Händler verpflichtet, der Nachbesserung in angemessener Frist nachzukommen. Was er dabei mit den Schuhen anstellt, ist wohl seine Sache.

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