Gewährleistung Unverhältnismäßigkeit Handykauf

23. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Cabanossi
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung Unverhältnismäßigkeit Handykauf

Hallo,

vor zwei Monaten habe ich bei einem deutschen Mobilfunkunternehmen ein Handy gekauft. Preis knapp 600 Euro. Nach kurzer Zeit trat ein Mangel auf, das Gerät schaltet sich immer wieder selbständig aus.

Verkäufershop wurde aufgesucht und Nachlieferung wurde verweigert, nur Reparatur möglich, obwohl Handy vorrätig gewesen ist.
Einschreiben an Geschäftsstelle mit Fristsetzung und Wunsch der Nachlieferung wurde mit Hinweis auf 439 III und auf unverhältnismäßige Kosten beantwortet und eine Nachlieferung ebenfalls abgelehnt.

Hatte jetzt vor die Sache einem Anwalt zu übergeben. Wie sind denn die Erfolgsaussichten? Die Sache steht und fällt ja anscheinend mit der Unverhältnismäßigkeit. Vielleicht kann da jmd was zu sagen bezüglich der Thematik

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 433x hilfreich)

Unverhältnismäßigkeit wird relativ großzügig (zugunsten des K) ausgelegt.
Unverhältnismäßig wäre etwa, bei einem Riß im Leder der Kopfstütze des Neuwagens gleich einen anderen Neuwagen haben zu wollen, weil die Neuwagenkosten die Reparaturkosten um Faktor 200-1000 überschreiten.
Nicht unverhältnismäßig wäre etwa, wenn eine Reparatur den VK 150 EUR, ein Neugerät hingegen 600 EUR kosten würde.

§439 III BGB liefert aber ja auch schon eine Erklärung, wovon es letzlich abhängt:

"Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte."

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#2
 Von 
Cabanossi
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei einem Smartphone, das täglich in Benutzung ist, ausserdem viele vertrauliche und wichtige Daten enthält, würde ich sagen, dass es schon ein erheblicher Nachteil für den Käufer wäre, wenn der Käufer durch eine Reparatur, eine gewisse Zeit auf dieses Gerät verzichten muss. Bei einem Übergangsleihgerät müssten dann sämtliche Applikationen und Daten, dann evtl zweimal neuinstalliert und synchronisiert werden.

Danke für die Antwort. Gibt es vielleicht Erfahrungswerte bezüglich der Gewährleistung beim Handykauf?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114380 Beiträge, 38985x hilfreich)

quote:
das Gerät schaltet sich immer wieder selbständig aus

Der Hersteller führt nicht zufällig einen Doppelnamen?





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