Gewährleistung Verschleißteile bei Gebrauchtwagen

29. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
King71
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 19x hilfreich)
Gewährleistung Verschleißteile bei Gebrauchtwagen

Hallo,
folgender Sachverhalt:

A kauft einen Gebrauchtwagen bei einem Händler. Der Händler gewährt eine Reparaturkostenversicherung von 12 Monaten. Desweiteren hat er vor dem Verkauf ein ergänzendes TÜV-Zertifikat über den Zustand des Gebrauchtwagens erstellen lassen.

Jetzt entstehen am Gebrauchtwagen innerhalb von 6 Monaten erhebliche Reparaturkosten durch Verschleißteile (Gummilager Querträger, Bremssattel, etc.)

Der Werkstattmeister eines anderen Händlers ist allerdings der Überzeugung, dass diese Mängel bereits vor dem Kauf des Gebrauchtwagens hätten ersichtlich sein müssen und nicht erst in den vergangenen 6 Monaten durch normale Abnutzung aufgetreten sind. Die Reparaturkostenversicherung deckt auch leider genau diese Reparaturkosten nicht ab.

Jetzt meine Frage:
Kann A hier auf die 6 monatige Gewährleistungspflicht des Händlers pochen, obwohl es sich um Verschleißteile handelt?

Danke für Rat.

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

quote:
Der Werkstattmeister eines anderen Händlers ist allerdings der Überzeugung, dass diese Mängel bereits vor dem Kauf des Gebrauchtwagens hätten ersichtlich sein müssen und nicht erst in den vergangenen 6 Monaten durch normale Abnutzung aufgetreten sind.

Diese Überzeugung fällt unter die Kategorie 'schön und nutzlos'.

Denn Verschleiß ist kein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel.



quote:
erhebliche Reparaturkosten durch Verschleißteile (Gummilager Querträger, Bremssattel, etc.)

Wurde denn vertraglich und gerichtsfest nachweisbar zugesichert, das diese Verschleißteile bei Übergabe gegen Neuteile ausgetauscht wurden?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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