Gewährleistung

20. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
error6
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 29x hilfreich)
Gewährleistung

Hallo, ich verkaufe gewerblich bei ebay. Zur Gewährleistung schreibe ich: Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Ich verweise auf die gesetzlichen Bestimmungen. Das müsste o.k. sein. Nun zur Lieferung. Hier lege ich das Widerrufsrecht bei und bisher den fast kompletten Text der §§ aus der Gewährleistung. Reicht es hier aus, wenn ich auf BGB § 437 verweise und dazu schreibe:
Bitte überprüfen Sie den Auspuff nach Erhalt umgehend auf Schäden und teilen sie uns diese umgehend mit. Da eine Ausbesserung nicht in Betracht kommt, werden wir Ihnen den beanstandeten Auspuff umtauschen.
Ich möchte mur ungefähr wissen, ob das möglich ist. Oder muss ich den ganzen Gesetztext beilegen?
Danke, error6

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