Gewährleistung bei Defekt

17. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
piranha
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung bei Defekt

Hallo,
ich habe eine Frage. Ich habe Anfang Januar 2005 einen Mp3 Player in einem Onlinehandel gekauft.
Ich kann meinen MP3 Player schon seit ungefähr 3 Monaten nicht mehr normal benutzen, wenn das Kabel eingesteckt ist kommt kein Ton mehr, allerhöchstens auf einer Seite des Kopfhörers. Wenn ich das Kabel nur wenige Millimeter einstecke, kommt der Ton. Der Defekt kam plötzlich- der Player ist aber von mir sorgsam behandelt worden und ich kann mir nicht erklären, wie das passieren konnte. Vielleicht war das Material von Anfang an schlecht verarbeitet?
Ich habe bereits mehrere Kabel ausprobiert, es liegt also nicht am Kopfhörer. Nun wollte ich beim Verkäufer fragen,wie das mit einer Rücksendung abläuft- der Artikel hat ja noch Garantie.

Diese Mail habe ich als Antwort erhalten:

Das von Ihnen erworbene Produkt wurde mit 24 Monaten Gewährleistung angeboten. Dies bedeutet, dass die Fehlerfreiheit bei Auslieferung
(Gefahrübergang) zugesichert wird. In den ersten 6 Monaten nach Gefahrübergang geht das Gewährleistungsrecht zu Gunsten des Verbrauchers grundsätzlich davon aus, dass der Defekt bereits bei Lieferung bestand - auch wenn dies nicht so ist. Der Verkäufer müsste den Nachweis über das Gegenteil führen.

Ab dem 7. Monat kann eine Reparatur bzw. Nachbesserung nur beansprucht werden, wenn der Defekt tatsächlich schon bei Lieferung vorhanden war.
Der Nachweis obliegt nun dem Verbraucher.

Dies ist offensichtlich nicht der Fall. Der Wir bitten daher um Verständnis, dass wir den vorliegenden Defekt nicht als Gewährleistungsfall anerkennen können.

Günstige Reparaturen bietet z.B. ... an


Mit diesen Angaben kann ich nichts anfangen- diese Klausel ist mir neu. Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen? Habe ich wirklich keine Chance auf Garantie?


Über eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Steffi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das ist so richtig, Du hast zwar noch Gewährleitung, musst aber nachweisen, daß der Fehler bereits bei Übergabe vorhanden war, was wahrscheinlich nicht möglich ist.

Gruß

Michael

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#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Habe ich wirklich keine Chance auf Garantie?*

Hä? Wieso keine Chance auf Garantie? Der Händler spricht doch nur von der Gewährleistung. Und das ist insoweit korrekt. Die Garantie gibt dir in der Regel der Hersteller. Und da die meisten Garantien mindestens ein Jahr betragen, solltest du dich an den Hersteller wenden. Dann kannst du auch deine Garantieansprüche einfordern.

0x Hilfreiche Antwort

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