Gewährleistung bei Insolvenz Hersteller

18. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
kamein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung bei Insolvenz Hersteller

Hallo,

ich habe vor 5 Monaten ein Sendo-Handy gekauft. Nun macht es leider einige Probleme und ich wollte es reparieren lassen, nur hat der Hersteller Sendo Insolvenz angemeldet.
Nun wollte ich wissen was ich von meinem Händler in Sachen Reparatur erwarten kann, da es ja noch in der 6monatigen Gewährleistung ist??
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Gruß
Karlheinz

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

Grds. haben Sie Gewährleistungsansprüche ggü. dem VK, es sei denn die AGB´s regeln dies anders.

Ihr VK muß sich dann an den Hersteller zwecks Regress wenden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kamein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal für die schnelle Antwort.

Wie sieht es mit diesem Absatz der AGB aus:

§ 5 xyz.de selbst garantiert nicht die einwandfreie Beschaffenheit und Konstruktion der vertriebenen Geräte. Etwaige Garantieansprüche hat der Kunde direkt gegenüber dem Hersteller innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Ansprüche gegen xyz.de ergeben sich daraus nicht.

Heißt das, daß ich auf dem defekten Gerät sitzen bleibe??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

Sie sprachen doch von Gewährleistung und nicht von Garantie. Bei der Gewährleistung wenden Sie sich an Ihren Verkäufer. Dieser §-Ausschnitt der AGB regelt die Garantie und nicht die Gewährleistung. Dieses müssen Sie differenzieren.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

Den VK nachweislich (zB Einschreiben) unter Fristsetzung zur Nacherfüllung (Reparatur) auffordern.

Erfolgt keine Reaktion, RA einschalten.

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