Gewährleistung bei Insolvenz des Verkäufers

3. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Emmersonfitipaldi
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)
Gewährleistung bei Insolvenz des Verkäufers

Guten Tag in die Runde.
Ich habe mir 2014 eine PV Anlage mit Speicher bei einem Solateur gekauft und von ihm bzW einer von ihm beauftragten Firma einbauen lassen. Nun ist in dem Speicher ein Defekt. Der Solateur hat sein Geschäft Ende 2015 abgewickelt und ist für eine Garantieleistung nicht mehr ansprechbar. Die Herstellefirma ( eher ein Großhändler, der diesen Artikel unter seinem Namen mit eigenem Markennamen Energiefuchs verkauft ) liefert mir jedoch die defekten Teile kostenlos, jedoch musste ich mir eine Firma suchen, die das einbaut. Die Arbeitskosten soll ich bezahlen. Nun ist die Reparatur erfolglos geblieben und der Großhändler lehnt sich zurück und macht nichts. Ich will jetzt den Hersteller des Gerätes E3DC beauftragen, weil ich da kompetente Techniker habe, die Reparatur vor zu nehmen. Das Gerät wird vom Hersteller unter dem Namen S10 vertrieben.
1. Wer bezahlt die Arbeitszeit
2. kann ich den Großhändler, der mir 5 Jahre Gewährleistung verspricht, in irgend einer Weise an den Kosten beteiligen.
3. bei Eintreten des Defektes war das Gerät noch nicht ein Jahr in Betrieb.

Der Hersteller sagte mir, dass das defekte Teil schon seit 2 Jahren so nicht mehr eingebaut wird, weil es damit Probleme gibt und es muß ein anderes Gerät eingebaut werden, was elektrisch stabiler ist.
Ich habe vom Hersteller einen Kostenvoranschlag von über 1000€ bekommen.

Was kann ich tun?

lG
F. Lücht

-- Editier von Emmersonfitipaldi am 03.07.2015 01:04

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat:
kann ich den Großhändler, der mir 5 Jahre Gewährleistung verspricht,

Mit welchem Wortlaut genau?

Zum einen gilt die gesetzliche Gewährleistung nur 2 Jahre und ohne entsprechende vertragliche Beziehung dürfte das problematisch werden durchzusetzen.
Und dann wäre da noch Das Problem, das man die volle Beweislast hat.



Zitat:
Der Solateur hat sein Geschäft Ende 2015 abgewickelt und ist für eine Garantieleistung nicht mehr ansprechbar.

Das wäre dann Pech, denn damit gehen sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung und/oder Garantie unter.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Emmersonfitipaldi
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo, ich habe von der Firma Antaris einen Vertrag mit 5 j Gewährleistung auf den Speicher und 10 J Gewl auf die Module. Das verlangt auch der Gestzgeber in seiner Zulassungen für diese Anlagen.
Der Gesetzgeber fordert diese Gewärleistung, weil diese Anlage aus öffentlichen Mitteln gefördert wird. Für die Batterien gibt der Gesetzgeber sogar eine Gewärleistung von 10J vor.

-- Editiert von Emmersonfitipaldi am 03.07.2015 01:21

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Na ist doch prima, dann hat man nur noch die Hürde der Beweislast zu nehmen.



Da dürfte es schon an der fehlenden Rechnung scheitern ...



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#4
 Von 
Emmersonfitipaldi
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)

Moin moin aus HU.
Die Rechnung des Solateurs habe ich nach einigem Hin und Her dann doch noch bekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat:
Die Rechnung des Solateurs habe ich nach einigem Hin und Her dann doch noch bekommen.

:rock:



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