Gewährleistung bei Kauf eines Kfz-ersatzteils

17. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.08.2019 19:20:48
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)
Gewährleistung bei Kauf eines Kfz-ersatzteils

Hallo zusammen,

im November 2012 habe ich für unser Fahrzeug bei einem gewerblichen Händler einen neuen Original Klimakompressor komplett mit Magnetkupplung gekauft.

Jetzt ist dieser schon wieder defekt. Grund ist nicht normaler Verschleiß, sondern am Klimakompressor selbst ist am Übergang zur Magnetkupplung etwas abgeplatzt, wodurch die Magnetkupplung nicht mehr richtig fest sitzt, da sie dort durch einen Sprengring nicht mehr gehalten werden konnte und als Folge dessen ist sie durchgebrannt. Offensichtlich liegt hier ein Materialfehler vor.

Also habe ich jetzt den Händler kontaktiert, dieser stellt sich stur und besteht darauf, dass er nur 1 Jahr Garantie zu gewähren hat.

Dank Google habe ich aber gefunden, dass beim Kauf von neuen Kfz-teilen ebenfalls eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten gilt.

Ich meine, die Magnetkupplung zu ersetzen wäre nicht unbedingt das (Kosten)-Problem, aber das geht ja nicht, weil eben auf der Welle, wo diese auf den Kompressor geschoben wird, etwas abgeplatzt ist und eben die Kupplung nicht mehr gesichert war/werden kann. Der vorliegende Defekt der Magnetkupplung ist ein Folgeschaden des Materialfehlers am Kompressor. Da der Händler aber hier keine Gewährleistung einräumt, müsste wieder ein neuer Kompressor her :-(

Wie seht ihr die Möglichkeiten, eventuell noch eine Gewährleistung /Austausch zu erreichen?

Bin für jegliche Hilfe / Ratschläge dankbar.

mfG
Elke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>dieser stellt sich stur und besteht darauf, dass er nur 1 Jahr Garantie zu gewähren hat. <hr size=1 noshade>

Wie lange er Garantiegeben möchte bleibt ihm überlassen, da die Garantie nur eine freiwillige Leistung ist.



quote:<hr size=1 noshade>Dank Google habe ich aber gefunden, dass beim Kauf von neuen Kfz-teilen ebenfalls eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten gilt. <hr size=1 noshade>

Dann hast Du sicherlich auch herausgefunden, das Du die Beweislast dafür trägst, das ein gewährleistungsrechtlich relevanter Mangel vorliegt.

Die Frage wäre, ob das Kostenrisiko im Verhältniss zum Neukauf steht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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