Gewährleistung bei Kauf im Grosshandel

24. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Krumm123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung bei Kauf im Grosshandel

Moin, moin.

Wie sieht es mit der Gewährleistung bei einem Produkt aus, wenn ich dieses im Grosshandel erwerbe, die Nutzung aufgrund meiner gewerblichen Tätigkeit aber nur im privaten Bereich stattfindet?
In meinem Fall habe ich einen Vertikutierer bei der Metro erworben, den ich nur privat nutze, da meine gewerbliche Tätigkeit von einem Büro ohne Garten aus erfolgt.
Im aktuellen Fall hat der Hersteller die Anerkennung als Garantie nach 15 Monaten nicht anerkannt, da ich als gewerblicher Käufer dieses Gerät erworben habe.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(605 Beiträge, 297x hilfreich)

quote:
Wie sieht es mit der Gewährleistung bei einem Produkt aus, wenn ich dieses im Grosshandel erwerbe, die Nutzung aufgrund meiner gewerblichen Tätigkeit aber nur im privaten Bereich stattfindet?


Ich fürchte, schlecht sieht es aus. IIRC kann man bei der METRO überhaupt nichts einkaufen, ohne vorher ausdrücklich bestätigt zu haben, dass dies nur zur Deckung eines unternehmerischen oder institutionellen Bedarfs dient.

Natürlich wird keiner von der METRO überprüfen können, ob nicht doch der Einkauf dem privaten Verbrauch dient. Aber aus solch einer Täuschung lassen sich dann keine Verbraucherrechte ableiten, das ist durchgeklagt.

Man müsste natürlich die Garantiebedingungen im Detail kennen, ob sich daraus im Verhältnis zum Hersteller trotzdem etwas anderes ergibt. Aber ich würde erst mal vermuten, dass die ihre eigenen Garantiebedingungen kennen und wissen, was sie ablehnen dürfen und was nicht.


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"Grüße vom metttwurstkneckebrot :) "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124536 Beiträge, 40375x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Im aktuellen Fall hat der Hersteller die Anerkennung als Garantie nach 15 Monaten nicht anerkannt, <hr size=1 noshade>

1. Was genau steht in dem Garantieversprechen?
2. Was genau steht in der Bedienungsanleitung bezüglich nichtgewerblicher/gewerblicher Nutzung?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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