Gewährleistung bei Kauf in der METRO

25. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)
Gewährleistung bei Kauf in der METRO

Hallo liebes Forum,

ich habe ein Gewerbe und verfüge daher auch über eine Metrokarte. Für gewöhnlich kaufe ich in der METRO Artikel ein, die ich dann im Rahmen meines Gewerbes benutze/verkaufe.

Nun würde ich dort jedoch gerne einen Elektroherd kaufen, den ich dann privat in meiner Wohnung benutzen würde, und ich frage mich, wie es dann mit der gesetzlichen Gewährleistung aussieht. Diese existiert ja prinzipiell nur gegenüber Privatkunden. wie sieht das in diesem Fall nun aus? Also ganz konkret: Was wäre, wenn der Herd nach ca. 2 Monaten seinen Geist aufgibt? Habe ich dann ein Anrecht auf Ersatz durch den Großhändler?

Falls diese Fragestellung hier bereits aufgetaucht ist, entschuldige ich mich schon mal im Vorfeld. Habe die Suchfunktion genutzt, und auch google befragt, aber ich habe keine Auskunft darüber gefunden.

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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

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8 Antworten
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#2
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

Wenn erkennbar ist, daß M. nur an Gewerbetreibende verkaufen will und dies auch in gewissem Maße kontrolliert (eine M.-Karte bekommt man ja nicht mal eben am Kiosk), dann wäre ein "heimlicher" scheingewerblicher Einkauf für den Privatgebrauch wohl eine Täuschungshandlung, die eine Inanspruchnahme von - grundsätzlich bestehenden - Gewährleistungsansprüchen wohl nach Treu und Glauben ausschließt.

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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der BGH hatte in ähnlichen Fällen offengelassen, ob auf die tatsächlichen Verhältnisse ( dann läge hier objektiv ein Verbrauchsgüterkauf vor ) oder auf die - objektiv und subjektiv - unrichtigen Angaben des Käufers "ich bin Unternehmer" abzustellen wäre, ... <hr size=1 noshade>



Das kann man so nicht sagen, mehr als die Beweislast kann man dem Verbraucher eigrentlich nicht aufladen:

VIII ZR 110/06
Der Käufer, der sich auf die ihm günstige Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB beruft, muss im Streitfall darlegen und beweisen, dass die für die Anwendung dieser Vorschrift erforderlichen Voraussetzungen eines Verbrauchsgüterkaufs nach § 474 BGB erfüllt sind, er insbesondere beim Abschluss des Kaufvertrages als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gehandelt hat.

Wegen der Rügeobliegenheit nach § 377 HGB sind Gewährleistungsansprüche des Unternehmers eher eine theoretische Möglichkeit.

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#5
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Interessantes Thema, auch ich kaufe öfters in der Metro mittels einem alten Gewerbeschein von mir.
Ist es wirklich so, das ich prinzipiell keine Gewährleistung auf die dort gekauften Geräte habe, im Gegensatz zum Einkauf in "normalen" Geschäften? Oder handhabt die Metro das in der praxis wie die anderen Märkte?
Hatte bislang wenig (keine?) Reklamationen, aber z.B. vor 2 Monaten einen defekten RC Hubschrauber, der 2 Wochen alt war. Bekam problemlos das Geld zurück, obwohl es wohl meine Schuld war ...

Wie siehts in der Praxis bei der Metro aus??

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13x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Ist es wirklich so, das ich prinzipiell keine Gewährleistung auf die dort gekauften Geräte habe


Wenn sie dort ausgeschlossen wird, IMO ja, s. meinen früheren Beitrag.



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#7
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Also, ich habe jetzt in der Metro selber nachgefragt. gesetzliche Gewhrleistung gibt es (wie von mir erwartet) nicht. In diesem konkreten Fall gibt der Hersteller des Elektroherds jedoch eine 2 jhrige Herstellergarantie....

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#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Also, ich habe jetzt in der Metro selber nachgefragt. gesetzliche Gewhrleistung gibt es (wie von mir erwartet) nicht. <hr size=1 noshade>


Doch, selbstverständlich gibt es die, man kann damit aus den o.g. Gründen bloss nicht viel anfangen.

Auszug Metro AGB:

"Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften."

§ 478 BGB ist i.Ü. nur sehr eingeschränkt abdingbar, siehe dort Abs. 4. Wichtig, weil zumindest teheoretisch ist der eigentliche Geschäftszweck der Weiterverkauf an Verbraucher.

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