Hallo,
ich habe vor, ein Laptop mit 12 Monaten Herstellergarantie zu kaufen. Nach diesen 12 Monaten Garantie bleiben noch die restlichen 12 Monate der 24 Monate Gewährleistung.
Was passiert, wenn das Laptop von mir unverschuldet im zweiten Jahr nach dem Kauf (also ausserhalb der Garantie jedoch noch innherhalb der Gewährleistung) kaputt geht? Also zum Beispiel ein Defekt auf dem Mainboard ohne äussere Einflüsse (Sturz etc.).
Kann ich dann vom Hersteller oder Händler eine Reparatur oder Austausch der defekten Teile verlangen? Wie kann die Beweislast in so einem Fall von mir als Kunde erbracht werden?
Gewährleistung bei Laptop
3. Mai 2010
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Frage vom 3. Mai 2010 | 14:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung bei Laptop
#1
Antwort vom 3. Mai 2010 | 17:26
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3452x hilfreich)
Das wird sehr schwierig - daher auf guten Händler achten oder besser noch ein Markennotebook kaufen mit Verllängerung auf "3-Jahre-Garantie"
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
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