Gewährleistung bei PKW- Kauf

20. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
bridget_
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung bei PKW- Kauf

Guten Tag,
mein Sohn hat sich im September 08 ein Audi Cabrio, Bj.99 mit Kilometerleistung 154000 bei einem Händler gekauft. Der Händler trat als Vermittler auf und hat im Vertrag über eine Privatperson im Auftrag verkauft.Damit meinte er keine Gewährleistung übernehmen zu müssen. Er hat aber gleichzeitig eine 1jährige Garantie auf seine Kosten abgeschlossen 8hat er uns gesagt). Jetzt ist folgendes passiert: Nachdem schon diverse Sachen von meinem Sohn auf eigene Kosten repariert wurden (Querlenker,Bremsen,Fensterhebermotor,) kam jetzt ein Motorschaden dazu. Er brachte dem Händler den Wagen, der ihn als erstes aufforderte, einen Ölwechsel zu machen, da wahrscheinlich die Hydrostößel defekt sind. Nachdem wir ihn darauf hinwiesen, dass wir keine Garantieunterlagen haben, gab er kleinlaut zu, überhaupt keine Garantie abgeschlossen zu haben. Daraufhin forderten wir ihn schriftlich auf, den Wagen fachgerecht und komplett zu reparieren. Das Ganze dauerte 2 Wochen und gestern bekam mein Sohn nun einen Anruf, er könnte den Wagen abholen. Es waren die Hydrostößel und 2 Sensoren der Einspritzpumpe defekt.Für den ganzen Spaß soll er nun 345 Euro bezahlen, das wäre auch der Anteil, den er hätte leisten müssen, wenn der Wagen über Garantie abgewickelt worden wäre.Ich hab gestern mit ihm telefoniert und darauf hingewiesen, dass er den Wagen auf Gewährleistung zu repaprieren hat. Das streitet er jetzt vehement ab und will den Wagen erst wieder rausrücken, wenn mein Sohn die Rechnung bezahlt. Ich muss noch hinzufügen, dass er nur Händler ist und keine Werkstatt hat und gestern gesagt hat, er hätte den Wagen irgendwo schwarz reparieren lassen. Meine Frage : Was können wir tun, damit mein Sohn das Fahrzeig wieder bekommt? Darf er den PKW behalten oder muss er ihn rausgeben, wenn wir ihn dazu auffordern? Wie sieht das mit der Gewährleistung nun aus?

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Das ist hier alles so verworren, dass man fast den Eindruck hat, dass sich die Sache in einem rechtsfreien Raum abspielt.

Hier ist alles möglich und nichts, wenn man so will. Wenn man einen Kaufvertrag unter diesen Umständen macht, dann sollte man peinlich genau darauf achten, dass alles auch schriftlich im Kaufvertrag fixiert ist. Besonders, was eine Garantie betrifft, das macht man doch schon bei jedem Kauf in der Regel.

Wenn der "Händler" tatsächlich als Vermittler aufgetreten ist und nicht als Scheinvermittler, weil er in Wirklichkeit der Verkäufer ist und diese Konstruktion nur gewählt hat, wie es viele auf dem Gebrauchtwagenmarkt tun, um sich seinen Gewährleistungspflichten zu entziehen, dann ist der eigentliche frühere Besitzer der Vertragspartner, nicht der Händler. Der letztere soll aber wiederum eine Garantie übernommen haben, die er jetzt nach eigenem Gutdünken auslegt. Ist der im Kfz-Schein eingetragene letzte Besitzer denn identisch mit dem vorgeblichen Verkäufer?

Das ist alles so undurchsichtig und so unseriös, dass man das Schlimmste befürchten muss, allerdings hat man ihm auch in blauäugiger Art und Weise die Sache leicht gemacht. Mir scheint, das ist eher etwas für die Staatsanwaltschaft als für einen Rechtsanwalt, den man noch vorfinanzieren muss.



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