Hallo, ich habe vor 10 Monaten beim Media Markt 2 RAM Speicher gekauft. Jetzt hat sich der Preis um 35€ erhöht. Dürfen Sie mir einen Umtausch verweigern und mir den Betrag zurückerstattet? Oder müssen Sie mir es umtauschen oder reparieren wenn ich darauf bestehe?
Gewährleistung bei Preiserhöhung
21. Mai 2018
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Frage vom 21. Mai 2018 | 18:07
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 21. Mai 2018 | 18:47
Von
Status: Unbeschreiblich (116067 Beiträge, 39202x hilfreich)
ZitatDürfen Sie mir einen Umtausch verweigern und mir den Betrag zurückerstattet? Oder müssen Sie mir es umtauschen oder reparieren wenn ich darauf bestehe? :
Eventuell ja oder auch nicht. Kommt auf die konkrete Situation an.
Warum genau verweigert man denn den Umzausch?
Kann man nachweisen, das der RAM bereits bei Kauf defekt war? Wenn ja wie genau?
#2
Antwort vom 21. Mai 2018 | 21:17
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatDürfen Sie mir einen Umtausch verweigern und mir den Betrag zurückerstattet? Oder müssen Sie mir es umtauschen oder reparieren wenn ich darauf bestehe? :
Eventuell ja oder auch nicht. Kommt auf die konkrete Situation an.
Warum genau verweigert man denn den Umzausch?
Kann man nachweisen, das der RAM bereits bei Kauf defekt war? Wenn ja wie genau?
Verweigert haben sie mir es noch nicht. Ich wollte mich erst informieren. Das Problem hat vor zwei Monaten plötzlich angefangen . Ich habe schon alle andere Komponenten austauschen lassen und habe noch immer das selbe Problem. Also bleibt nur noch der RAM Speicher.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Mai 2018 | 22:02
Von
Status: Unbeschreiblich (116067 Beiträge, 39202x hilfreich)
Das der RAM jetzt kaputt ist, ist nicht relevant. Wenn sich die Gegenseite quer stellt, wird man beweisen müssen, das der Fehler bereits von Anfang an vorgelegen hat.
Im Rahmen der gesetzlichen Sachmägelhaftung kann man als Käufer wählen zwischen Reparatur, Austausch oder Rücktritt (Geld zurück).
Wobei Reparatur und Austausch vorgehen.
Eventuell gibt es auch vom Hersteller eine Garantie, dann könnte es günstiger sein diese in Anspruch zu nehmen.
#4
Antwort vom 21. Mai 2018 | 22:19
Von
Status: Lehrling (1464 Beiträge, 659x hilfreich)
Zitatich habe vor 10 Monaten beim Media Markt 2 RAM Speicher gekauft. :
Und jetzt zeigt sich ein Fehler ....
a) der VERKÄUFER ist gesetzlich zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn ein bereits zum Kaufzeitpunkt vorhandener Mangel fehlerursächlich war.
b) Wenn von einem GARANTIEGEBER ( wer das ist, ergibt sich aus der schriftlichen Garantieerklärung ) eine grundsätzlich freiwillige Garantie gegeben wurde ( die schriftliche Garantieerklärung muß Verbraucher darauf hinweisen, daß die gesetzlichen Gewährleistungsrechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden (können)), dann kann der Käufer "nur" die in der Garantieerklärungen bestimmten Leistungen verlangen. In der Garantieerklärung kann bestimmt sein, daß der Garantiegeber wählen darf, ob er umtauschen (oder stattdessen Wertersatz leisten) möchte.
Zitat:Dürfen Sie mir einen Umtausch verweigern und mir den Betrag zurückerstattet?
Wenn der Verkäufer nacherfüllungspflichtig ist ( weil die gelieferten Speicher schon bei Lieferung mangelhaft waren ( was später dann den Fehler verursachte )), dann muß er auf Käuferverlangen umtauschen.
Zitat:müssen Sie mir es umtauschen oder reparieren wenn ich darauf bestehe?
Wenn man Leistungen aus einer Garantie beanspruchen möchte, dann gilt:
- zugunsten eines Garantienehmers wird zunächst vermutet, daß ein Defekt von der Garantie erfaßt ist. Der Garantiegeber hätte zu beweisen, daß ein beanstandeter Mangel NICHT die Garantievoraussetzungen erfüllt.
- sofern die Garantiebestimmungen es vorsehen, darf der Garantiegeber wählen, ob er umtauschen, reparieren oder durch Kaufpreiserstattung seine Garantieverpflichtung erfüllen will.
RK
#5
Antwort vom 22. Mai 2018 | 08:39
Von
Status: Weiser (16384 Beiträge, 5801x hilfreich)
Warum sollte MM überhaupt auf deine Reklamation reagieren? Wie kannst du denn nachweisen, dass zum einen überhaupt ein Mangel vorliegt und zum anderen, dass dieser Mangel bereits beim Kauf bestanden hat?ZitatDürfen Sie mir einen Umtausch verweigern und mir den Betrag zurückerstattet? :
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