Gewährleistung bei Preiserhöhung

21. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nestle19
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung bei Preiserhöhung

Hallo, ich habe vor 10 Monaten beim Media Markt 2 RAM Speicher gekauft. Jetzt hat sich der Preis um 35€ erhöht. Dürfen Sie mir einen Umtausch verweigern und mir den Betrag zurückerstattet? Oder müssen Sie mir es umtauschen oder reparieren wenn ich darauf bestehe?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116067 Beiträge, 39202x hilfreich)

Zitat (von Nestle19):
Dürfen Sie mir einen Umtausch verweigern und mir den Betrag zurückerstattet? Oder müssen Sie mir es umtauschen oder reparieren wenn ich darauf bestehe?

Eventuell ja oder auch nicht. Kommt auf die konkrete Situation an.

Warum genau verweigert man denn den Umzausch?
Kann man nachweisen, das der RAM bereits bei Kauf defekt war? Wenn ja wie genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Nestle19
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Nestle19):
Dürfen Sie mir einen Umtausch verweigern und mir den Betrag zurückerstattet? Oder müssen Sie mir es umtauschen oder reparieren wenn ich darauf bestehe?

Eventuell ja oder auch nicht. Kommt auf die konkrete Situation an.

Warum genau verweigert man denn den Umzausch?
Kann man nachweisen, das der RAM bereits bei Kauf defekt war? Wenn ja wie genau?


Verweigert haben sie mir es noch nicht. Ich wollte mich erst informieren. Das Problem hat vor zwei Monaten plötzlich angefangen . Ich habe schon alle andere Komponenten austauschen lassen und habe noch immer das selbe Problem. Also bleibt nur noch der RAM Speicher.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116067 Beiträge, 39202x hilfreich)

Das der RAM jetzt kaputt ist, ist nicht relevant. Wenn sich die Gegenseite quer stellt, wird man beweisen müssen, das der Fehler bereits von Anfang an vorgelegen hat.

Im Rahmen der gesetzlichen Sachmägelhaftung kann man als Käufer wählen zwischen Reparatur, Austausch oder Rücktritt (Geld zurück).
Wobei Reparatur und Austausch vorgehen.

Eventuell gibt es auch vom Hersteller eine Garantie, dann könnte es günstiger sein diese in Anspruch zu nehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1464 Beiträge, 659x hilfreich)

Zitat (von Nestle19):
ich habe vor 10 Monaten beim Media Markt 2 RAM Speicher gekauft.


Und jetzt zeigt sich ein Fehler ....

a) der VERKÄUFER ist gesetzlich zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn ein bereits zum Kaufzeitpunkt vorhandener Mangel fehlerursächlich war.

b) Wenn von einem GARANTIEGEBER ( wer das ist, ergibt sich aus der schriftlichen Garantieerklärung ) eine grundsätzlich freiwillige Garantie gegeben wurde ( die schriftliche Garantieerklärung muß Verbraucher darauf hinweisen, daß die gesetzlichen Gewährleistungsrechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden (können)), dann kann der Käufer "nur" die in der Garantieerklärungen bestimmten Leistungen verlangen. In der Garantieerklärung kann bestimmt sein, daß der Garantiegeber wählen darf, ob er umtauschen (oder stattdessen Wertersatz leisten) möchte.

Zitat:
Dürfen Sie mir einen Umtausch verweigern und mir den Betrag zurückerstattet?


Wenn der Verkäufer nacherfüllungspflichtig ist ( weil die gelieferten Speicher schon bei Lieferung mangelhaft waren ( was später dann den Fehler verursachte )), dann muß er auf Käuferverlangen umtauschen.

Zitat:
müssen Sie mir es umtauschen oder reparieren wenn ich darauf bestehe?


Wenn man Leistungen aus einer Garantie beanspruchen möchte, dann gilt:
- zugunsten eines Garantienehmers wird zunächst vermutet, daß ein Defekt von der Garantie erfaßt ist. Der Garantiegeber hätte zu beweisen, daß ein beanstandeter Mangel NICHT die Garantievoraussetzungen erfüllt.
- sofern die Garantiebestimmungen es vorsehen, darf der Garantiegeber wählen, ob er umtauschen, reparieren oder durch Kaufpreiserstattung seine Garantieverpflichtung erfüllen will.

RK

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16384 Beiträge, 5801x hilfreich)

Zitat (von Nestle19):
Dürfen Sie mir einen Umtausch verweigern und mir den Betrag zurückerstattet?
Warum sollte MM überhaupt auf deine Reklamation reagieren? Wie kannst du denn nachweisen, dass zum einen überhaupt ein Mangel vorliegt und zum anderen, dass dieser Mangel bereits beim Kauf bestanden hat?

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