Hallo zusammen,
In einem privaten Kaufvertrag über ein Pedelec wurde die Gewährleistung beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (außer es handelt sich um Personenschaden oder gesetzlich geregelte Ansprüche). Verkauf erfolgte wie gesehen und ausprobiert.
Nun, 4 Monate später, ist das Rad nicht mehr richtig funktionsfähig, da die Kette bei Erschütterungen herunter fällt; der Motor ständig ausfällt und das Display im Millisekundentakt wechselnde nicht passende Geschwindigkeiten anzeigt.
In der Bedienungsanleitung des Rads werden Inspektionsintervalle vorgeschrieben (zum Erhalt der Garantie). Der Erstbesitzer (Privatverkäufer) hat keine Inspektion machen lassen, zum Zeitpunkt des Verkaufs waren es knappe 600km Laufleistung, nun sind es etwa 1500km.
Könnte man nun durch das Auslassen der Inspektionen von einer Fahrlässigkeit des Verkäufers ausgehen?
Vielen Dank für eure Zeit!
Gewährleistung bei Privatverkauf geltend machen?
14. Juni 2022
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Frage vom 14. Juni 2022 | 13:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung bei Privatverkauf geltend machen?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 14. Juni 2022 | 22:04
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
Zitatwurde die Gewährleistung beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (außer es handelt sich um Personenschaden oder gesetzlich geregelte Ansprüche). Verkauf erfolgte wie gesehen und ausprobiert. :
Gewährleistung wurde vor über 20 Jahren abgeschafft.
Hier sollte wohl der Nachfolger - die gesetzliche Mängelhaftung - gemeint sein.
ZitatKönnte man nun durch das Auslassen der Inspektionen von einer Fahrlässigkeit des Verkäufers ausgehen? :
Ist zwar nutzlos, aber ja, könnte man.
#2
Antwort vom 15. Juni 2022 | 08:15
Von
Status: Weiser (16548 Beiträge, 9314x hilfreich)
Falls der Käufer meint, dass durch die Auslassung der Inspektion doch Gewährleistungsansprüche entstehen, obwohl sie im Vertrag ausgeschlossen wurden: Nein, das ist nicht so.
Und jetzt?
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