Gewährleistung bei einer Polstergarnitur

30. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
katjes05
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Gewährleistung bei einer Polstergarnitur

Hallo in die Runde,

Nur mal angenommen: Frau A kauft im Oktober eine Couch beim Händler. Lieferung erfolgt im Januar 2020. Die Ottomane ist jedoch irgendwie butterweich, die feste Struktur fehlt, anders als beim Kauf. Man versinkt nach innen. Mangel sofort gemeldet. Händler kontaktiert den Hersteller. Hersteller sendet im Februar Sachverständigen und der findet, dass alles OK ist. Er gibt noch einige Tipps wie man richtig sitzt und liegt auf einer Ottomane und geht wieder. Der Händler stellt seine Bemühungen ein und sieht sich im Recht. Kein Austausch oder Reparatur. Frau A. kann aber immer noch nicht richtig liegen und erkennt sehr wohl einen Sachmangel. Der Händler bemüht nochmal den Hersteller und der möchte aus Kulanzgründen nochmal einen Sachverständigten senden. Sollte der wieder alles für richtig empfinden, auf Kosten der Frau A.
Frage: Greift hier möglicherweise keine Gewährleistung, auch wenn Frau A. einen Mangel sieht und der Hersteller nicht? Wo endet eine Gewährleistungspflicht? Jeder der Frau A. besucht erkennt, dass es vom Ottomanen Richtung Kopfteil "nach unten" geht, nur der Sachverständige findet das OK.
Würde es Sinn machen einen Anwalt einzuschalten, oder lohnt das nicht?
Mich würde Eure Meinung interessieren..

Beste Grüße
Katjes




-- Editiert von Moderator am 30.04.2020 13:28

-- Thema wurde verschoben am 30.04.2020 13:28

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Wie viel PS hat die Couch denn und wann war die Erstzulassung?



:forum:


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von katjes05):
Mich würde Eure Meinung interessieren..
Ich habe nicht verstanden was der Mangel sein soll. Inwiefern weicht der gelieferte Ottomane vom Ausstellungsstück ab? Aus deinen bisherigen Beschreibungen kann ich keinen Mangel erkennen.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Was hat Deine Frage mit Auto- Kauf und Verkauf zu tun?

Zitat (von -Laie-):
Aus deinen bisherigen Beschreibungen kann ich keinen Mangel erkennen.


Dem schließe ich mich an. Es gibt unterschiedliche Härtegrade, Du scheinst Dich für ein sehr weiches Modell entschieden zu haben.

Berry

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich habe nicht verstanden was der Mangel sein soll.

Mir scheint, das der gelieferte Ottomane weicher sein soll, als der in der Ausstellung.

Da wäre die grundsätzliche Frage, ob das überhaupt ein Mangel ist oder ob das im Rahmen der Fertigungstoleranzen hinzunehmen ist.
Bei Matratzen gibt es ja Härtegrade, aber bei Ottomanen in der Regel nicht.



Zitat (von katjes05):
Greift hier möglicherweise keine Gewährleistung,

Zum Glück greift hier die Gewährleistung nicht, da sie vor über 15 Jahren durch die wesentlich verbraucherfreundliche gesetzliche Mängelhaftung ersetzt wurde. Die beinhaltet in den ersten 6 Monaten die Beweislastumkehr im B2C.



Zitat (von katjes05):
der findet, dass alles OK ist.

Was genau steht denn im Bericht des Gutachters?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
katjes05
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Es wurde lediglich festgestellt, dass es sich um keine gerechtfertigte Reklamation handelt. Mehr Informationen haben wir nicht erhalten. Es soll nochmal ein Sachverständiger kommen, der nach "Verursacherprinzip" bezahlt werden soll. Ich höre aber schon heraus, dass man diesen "Mangel" hinnehmen muss. Allerdings ist es schon komisch, dass sich eine Ottomane zur Kopfseite deutlich sicht-und spürbar senkt. Entschieden wurde sich extra für ein härtere Federung. Die ist auf der anderen Seite der Garnitur auch genauso wie gewünscht. Nur eben bei der Ottomane nicht.

Sorry, dass ich mit meiner Frage bei Autos wohl falsch abgebogen bin...

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Was steht denn in der Bestellung zum Härtegrad der einzelnen Teile?
SItzflächen neigen sich oft zum Rückenteil hin. Ob das bei deinem Modell so sein soll kannst du ja leicht am Ausstellungsstück überprüfen.

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#7
 Von 
katjes05
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Leider kein Hinweis zum Härtegrad. Und der Händler ist gut 400 km entfernt. Ich sehe schon, das hat wenig Aussicht auf Erfolg. Wieder um eine Erfahrung reicher.... Danke fürs Feedback ;-)

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von katjes05):
Es wurde lediglich festgestellt, dass es sich um keine gerechtfertigte Reklamation handelt.

Das ist "nichts". Der Verkäufer muss schon beweisen, das die gesetzliche Mängelhaftung nicht greift. Nur behaupten reicht nicht.



Zitat (von katjes05):
Es soll nochmal ein Sachverständiger kommen, der nach "Verursacherprinzip" bezahlt werden soll.

Innerhalb der Beweislastumkehr trägt der Verkäufer die Kosten für seine Entlastung.



Zitat (von katjes05):
Allerdings ist es schon komisch, dass sich eine Ottomane zur Kopfseite deutlich sicht-und spürbar senkt.

Ist das beim Ausstellungsstück auch so?



Zitat (von katjes05):
Entschieden wurde sich extra für ein härtere Federung.

Zitat (von katjes05):
Leider kein Hinweis zum Härtegrad

Das ist jetzt etwas widersprüchlich?


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#9
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist jetzt etwas widersprüchlich?

Nein, ich kann durchaus beim Händler den Härtegrad X mündlich bestellen, aber den Härtegrad Y erhalten. Ohne, dass dabei irgendwas in den Unterlagen auftaucht.

Zitat (von katjes05):
Ich höre aber schon heraus, dass man diesen "Mangel" hinnehmen muss. Allerdings ist es schon komisch, dass sich eine Ottomane zur Kopfseite deutlich sicht-und spürbar senkt.
Das würde ich so nicht sagen: der Sachverständige müsste schon substanziiert darlegen, dass die Ottomane der üblichen erwartbaren Beschafffenheit in Sachen Härte entspricht. Ein Satz "die Ottomane ist ok" reicht da nicht. Jedoch könnte er durchaus ein Gutachten erstellen, welches dann z.B. die Punktbelastung in Zusammenhang mit der "Nachgebestrecke" ausweist* und eben darstellt, dass vergleichbare Modelle genau so beeigenschaftet sind und gerade kein Mangel vorliegt.
Der Erste SV ist da, basierend auf den Schilderungen, wertlos. Ich würde dem Händler das genau so mitteilen.

*Das wäre jetzt meine spontane Idee. Ich bin kein Garnitursachverständiger und weiß entsprechend nicht in welchen numerischen Gütekriterien man eine Couch messen kann. Irgendeinen Weg gibt es sicherlich im Rahmen der Härtegradbestimmungen.

-- Editiert von NaibaF123 am 30.04.2020 16:08

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