Gewährleistung bei erloschenem Händler

22. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
alfonsjur
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung bei erloschenem Händler

Ich habe folgendes Problem zum Thema Gewährleistung/Produkthaftung:
Ich habe im letzten Jahr per Onlinekauf eine Digitalkamera (Neugerät) erworben. Die Rechnung vom 13.09.2006 als Kaufbeleg liegt vor. Bedauerlicherweise ist die Kamera zwischenzeitlich defekt und müsste demzufolge repariert bzw. ersatzweise ausgetauscht werden.

Das Problem: Die Firma (also der Händler) ist inzwischen erloschen im Sinne von nicht mehr existent, so dass für mich keine Möglichkeit mehr besteht, schriftlich, fernmündlich oder elektronisch mit dem Händler Kontakt aufzunehmen.

Die deutsche Niederlassung des "Herstellers" der Kamera (die Firma Technaxx in Frankfurt) teilte mir auf Anfrage lapidar mit, dass eine Abwicklung der Gewährleistung ausschließlich über den Händler als unmittelbarem Vertragspartner möglich sei, da die Firma Technaxx lediglich Importeur und Großhändler sei und gegenüber dem Endverbraucher nicht haftbar sei, da sie keinerlei "Garantie" gewähre (ein "Garantie"dokument in irgendeiner Form lag der Kamera tatsächlich auch nicht bei). Auch die Anschrift des Herstellers der Kamera wollte man mir dort nicht mitteilen, schrieb mir aber, dass sich die Firma in Taiwan befinden würde ….. na klasse!

Was kann ich bei diesem Sachverhalt jetzt tun, außer die Kamera auf eigene Kosten begutachten und reparieren zu lassen????




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*Was kann ich bei diesem Sachverhalt jetzt tun, außer die Kamera auf eigene Kosten begutachten und reparieren zu lassen????*

Nichts, denn selbst wenn es den Händler noch geben würde, wärst du beweispflichtig, daß der Mangel ursächlich bereits beim Kauf vorlag. Das ist in der Regel äußerst schwer bis unmöglich.

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#3
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2641 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
alfonsjur
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, dass die Firma "erloschen" ist, ist lediglich meine eigene Terminologie, womit ich ausdrücken wollte, dass der Händler vermutlich seinen Geschäftsbetrieb eingestellt hat. Es handelte sich hierbei offenkundig ohnehin lediglich um eine dieser zahlreichen "Ein-Mann-Keller-Garagen-Nur-Versand-Firmen" mit erfahrungsgemäß kurzer Halbwertszeit, die Ihr Angebot über Ebay vertrieben haben.

Zum Punkt der erfolglosen Kontaktaufnahme kann ich nur folgendes mitteilen: Bei der auf der Rechnung angegebenen Telefonnummer ertönt die Ansage "Diese Rufnummer ist uns nicht bekannt ….". Die Website der Firma kann nicht mehr aufgerufen werden. Die Briefpost wird offenbar zugestellt (da sie nicht als unzustellbar zurück kommt), aber nicht beantwortet. Gleiches gilt für E-Mails, die scheinbar wohl auch ankommen (es kommt keine Fehlermeldung wegen unzutreffender Adresse), aber gleichfalls unbeantwortet bleiben. Unter dem Verkäuferprofil bei Ebay steht der Hinweis "Mitgliedschaft beendet". Ein Versuch der Kontaktaufnahme über die Ebay-Plattform blieb ebenfalls ohne jegliche Reaktion.

Bei dem Händler dürfte es sich nach meiner Einschätzung wohl nicht um eine GmbH oder eine andere im HR eingetragene Firma handeln bzw. gehandelt haben, da jeglicher Hinweis auf eine Rechtsform oder einen entsprechenden HR-Eintrag fehlt. Auf der Rechnung steht lediglich "Firma X, Inhaber Y". Die Angabe der Steuernummer auf der Rechnung bedeutet nach meinem Kenntnisstand wohl nur, dass das Gewerbe beim Finanzamt angemeldet und die Einkünfte versteuert werden (wurden).

Sollte tatsächlich ein Rechtsanspruch aus der Gewährleistung gegenüber dem Firmeninhaber als natürliche Person bestehen, würde sich dann als neuerliches Problem allerdings die Frage stellen, wie diese Person ihrerseits ihre Verpflichtung, die Gewährleistung für die defekte Kamera bereitzustellen, erfüllen sollte, wenn der Geschäftsbetrieb nicht mehr besteht und sie zwischenzeitlich lediglich eine "Privatperson" ohne Geschäftsbetrieb ist.

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