Guten abend zusammen,
Wir hatten unserer Tochter zum Geburtstag vor 6 Monaten ein elektr. Spielzeug über einen berühmten Spiele-Online Händler gekauft. Da dieses leider schon trotz Batteriewechsels nicht mehr funktioniert und noch Gewährleistung besteht (2 Jahre) hatten wir Ihnen gebeten sich das Spielzeug einmal anzusehen. Dieser verweist uns allerdings an den Hersteller das sie das Spielzeug nicht mehr führen.
Ist der Händler aber hier nicht in die Pflicht zu nehmen?
Habe nun die Sorge dass sich Hersteller und Händler den Schuh zuschieben.
Gewährleistung beim Händler oder Hersteller?
14. März 2018
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Frage vom 14. März 2018 | 20:54
Von
Status: Schüler (341 Beiträge, 67x hilfreich)
Gewährleistung beim Händler oder Hersteller?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 14. März 2018 | 21:18
Von
Status: Richter (8530 Beiträge, 4066x hilfreich)
Hallo
Kann man schon machen, dazu muss man aber auch eines bedenken! Du schreibst der Kauf ist 6 Monate her, da solltest du mal auf den Tag genau sagen wie lange der her ist!Zitat:Ist der Händler aber hier nicht in die Pflicht zu nehmen?
Ist er bis max genau 6 Monate her, einfach dem VK mitteilen, dass man auf die gesetzlichen Gewährleisstung besteht!
Ist der Kauf aber schon 6 Monate und einen Tag lang her, dann musst DU beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe an Dich vorgelegen hat. Da wäre es dann evtl schon eine Überlegung wert, ob man sich nicht an den Hersteller mit seiner Garantie wendet...
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