Gewährleistung durch Verkäufer oder Hersteller

23. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
misi
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 3x hilfreich)
Gewährleistung durch Verkäufer oder Hersteller

Hallo ihr Lieben,
vielleicht könnt ihr mir mit meinen Problem weiter helfen.
Ich habe eine Fotokamera im August 2006 bei Foto- Porst gekauft. Diese ist zum ersten im September 2006 kaputt gegangen. Im März 2007 wurde die Kamera ein zweites mal wegen eines anderen Defekts eingeschickt. Nun ist die Kamera Anfang Juli wieder wegen eines neuen Defekts eingeschickt worden. Ich wollte nun schlussendlich vom Kaufvertrag zurück treten, da die "nette" Verkäuferin zu mir meinte ich solle mich wegen der Reperatur an den Hersteller wenden und sie sei dafür nicht verantwortlich. Die Verkäuferin meinte weiterhin zu mir das ich nicht vom Kaufvertrag zurück treten könne, da nach einem halben Jahr die Gewährleistung auf den Hersteller über geht und sie garnicht mehr mein Ansprechpartner ist.
Hat die Verkäuferin da Recht oder kann ich im Verhältnis zu Foto- Porst vom Kaufvertrag zurück treten???
Vielleicht kennt jemand ja ein passendes Gerichtsurteil??? ;-)
Spielt es eigentlich eine Rolle, das es sich bei den Defekten um verschiedene Fehler handelt???

Danke für eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Misi



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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ansprechpartner ist immer der Verkäufer, nciht der Hersteller. Mit dem Hersteller besteht kein Vertrag.

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#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*ich solle mich wegen der Reperatur an den Hersteller wenden und sie sei dafür nicht verantwortlich.*

Die Beweispflicht, daß ein Mangel bereits ursächlich bei Kauf vorlag, dreht sich nach 6 Monaten zu Ungunsten des Verbrauchers um.

*Die Verkäuferin meinte weiterhin zu mir das ich nicht vom Kaufvertrag zurück treten könne, da nach einem halben Jahr die Gewährleistung auf den Hersteller über geht und sie garnicht mehr mein Ansprechpartner ist.*

Das Ergebnis ist richtig, nur die Begründung ist totaler Unsinn!

*Spielt es eigentlich eine Rolle, das es sich bei den Defekten um verschiedene Fehler handelt???*

Ja, bei immer gleichen Defekten hättest du nämlich das Recht auf Rückabwicklung.

-- Editiert von normi am 23.07.2007 15:47:44

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#3
 Von 
misi
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 3x hilfreich)

Und kann ich dann auch vom Kaufvertrag zurück treten und mein Geld zurück verlangen??
MfG Misi

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#4
 Von 
misi
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 3x hilfreich)

Hey Normi und was meinst du kann ich jetzt tun???

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#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Schau mal was die Garantiebestimmungen des Herstellers sagen. Wenn die Garantiezeit noch nicht abgelaufen ist, solltest du die Kamera dort reparieren lassen können.

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#6
 Von 
misi
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Garantiezeit ist noch nicht abgelaufen, aber ich möchte ab September ins Ausland gehen und habe bedenken das die Kamera dort auch wieder kaputt geht, da sie ja nun innerhalb von einem Jahr bereits drei mal defekt war. Am liebsten wäre mir natürlich das Mistding zurück zu geben ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
misi
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Garantiezeit ist noch nicht abgelaufen, aber ich möchte ab September ins Ausland gehen und habe bedenken das die Kamera dort auch wieder kaputt geht, da sie ja nun innerhalb von einem Jahr bereits drei mal defekt war. Am liebsten wäre mir natürlich das Mistding zurück zu geben ;-)

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Bringt auch nicht viel, da meist die Nutzung angerechnet wird und diesen Verlustbetrag wollen die meisten auch nicht hinnehmen. Manchmal hat man auch Glück und die Innereien werden komplett ausgetauscht und dann ist das Problem beseitigt.

-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

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#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:

Indem der Verkäufer die Kamera zwecks Mängelbeseitigung entgegennimmt, gibt er meines Erachtens damit zu erkennen, daß er damit im Bewußtsein seiner gesetzlichen Mängelbeseitigungspflicht tätig wird.



Vielleicht ist es aber auch nur Kundenservice, dass man das defekte Gerät im Rahmen der Herstellergarantie für den Kunden einschickt?

quote:

Der Käufer braucht lediglich zu belegen, daß ein Mangel, dessen Beseitigung er vom Verkäufer(!) verlangen will, bereits beim Gefahrenübergang (Kauf/Übergabe) vorhanden war - indem der Verkäufer die verlangte Mängelbeseitigung vornimmt, macht er dadurch deutlich, daß er diese Voraussetzung als gegeben anerkennen will.



Würde ich nicht automatisch so sehen.

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