Guten Tag,
Meine Freundin hat letztes Jahr im April einen Gebrauchtwagen bei einem Autohändler gekauft.
Sie hat für ein Jahr eine Gewährleistung für Motor und Getriebe bekommen. Das steht selbstverständlich im Kaufvertrag.
Gestern ist ein Motorschaden entstanden (natürlich kein Eigenverschulden).
Der ADAC hat den Schaden untersucht und gesagt, dass der Motor nicht mehr zu retten ist.
Nun versucht der Händler sich rauszureden und sagt er habe einen Anwalt gefragt und hätte auf Öl-Nachfüllen hingewiesen, obwohl dies (auch wenn es Tatsache wäre) laut ADAC nichts mit dem Schaden zu tun hat.
Hat jemand eine Idee, wie sie am besten vorgehen soll?
Danke und viele Grüße
Gewährleistung für Gebrauchtwagen
20. Februar 2025
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Frage vom 20. Februar 2025 | 16:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung für Gebrauchtwagen
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 20. Februar 2025 | 18:44
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
Zitatsagt er habe einen Anwalt gefragt und hätte auf Öl-Nachfüllen hingewiesen :
Ja, Anwälte sind ja auch prädestiniert für Ferndiagnosen am Kfz
ZitatNun versucht der Händler sich rauszureden und sagt er habe einen Anwalt gefragt und hätte auf Öl-Nachfüllen hingewiesen, obwohl dies (auch wenn es Tatsache wäre) laut ADAC nichts mit dem Schaden zu tun hat :
Hat man das irgendwie nachweisbar?
ZitatDer ADAC hat den Schaden untersucht und gesagt, dass der Motor nicht mehr zu retten ist. :
Die Diagnose hat man schriftlich?
ZitatHat jemand eine Idee, wie sie am besten vorgehen soll? :
Den Händler gerichtsfest die Mangelmeldung zukommen lassen.
#2
Antwort vom 21. Februar 2025 | 08:21
Von
Status: Student (2552 Beiträge, 1141x hilfreich)
ZitatDen Händler gerichtsfest die Mangelmeldung zukommen lassen. :
Genau. Und bei ernsthafter endgültiger Weigerung einen Anwalt beauftragen, NICHT selber rumbasteln!
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#3
Antwort vom 21. Februar 2025 | 09:11
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 547x hilfreich)
Soweit Zustimmung
Zitat:Sie hat für ein Jahr eine Gewährleistung für Motor und Getriebe bekommen. Das steht selbstverständlich im Kaufvertrag.
Das dürfte der gesetzlichen Sachmängelhaftung entsprechen - und gilt für das gesamte Fahrzeug, auch wenn es nirgends außer im Gesetz stehen würde…
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