Gewährleistung für Gebrauchtwagen

20. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
ka0m
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung für Gebrauchtwagen

Guten Tag,

Meine Freundin hat letztes Jahr im April einen Gebrauchtwagen bei einem Autohändler gekauft.

Sie hat für ein Jahr eine Gewährleistung für Motor und Getriebe bekommen. Das steht selbstverständlich im Kaufvertrag.

Gestern ist ein Motorschaden entstanden (natürlich kein Eigenverschulden).

Der ADAC hat den Schaden untersucht und gesagt, dass der Motor nicht mehr zu retten ist.

Nun versucht der Händler sich rauszureden und sagt er habe einen Anwalt gefragt und hätte auf Öl-Nachfüllen hingewiesen, obwohl dies (auch wenn es Tatsache wäre) laut ADAC nichts mit dem Schaden zu tun hat.

Hat jemand eine Idee, wie sie am besten vorgehen soll?

Danke und viele Grüße :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von ka0m):
sagt er habe einen Anwalt gefragt und hätte auf Öl-Nachfüllen hingewiesen

Ja, Anwälte sind ja auch prädestiniert für Ferndiagnosen am Kfz



Zitat (von ka0m):
Nun versucht der Händler sich rauszureden und sagt er habe einen Anwalt gefragt und hätte auf Öl-Nachfüllen hingewiesen, obwohl dies (auch wenn es Tatsache wäre) laut ADAC nichts mit dem Schaden zu tun hat

Hat man das irgendwie nachweisbar?



Zitat (von ka0m):
Der ADAC hat den Schaden untersucht und gesagt, dass der Motor nicht mehr zu retten ist.

Die Diagnose hat man schriftlich?



Zitat (von ka0m):
Hat jemand eine Idee, wie sie am besten vorgehen soll?

Den Händler gerichtsfest die Mangelmeldung zukommen lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2552 Beiträge, 1141x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Den Händler gerichtsfest die Mangelmeldung zukommen lassen.

Genau. Und bei ernsthafter endgültiger Weigerung einen Anwalt beauftragen, NICHT selber rumbasteln!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Soweit Zustimmung

Zitat:
Sie hat für ein Jahr eine Gewährleistung für Motor und Getriebe bekommen. Das steht selbstverständlich im Kaufvertrag.

Das dürfte der gesetzlichen Sachmängelhaftung entsprechen - und gilt für das gesamte Fahrzeug, auch wenn es nirgends außer im Gesetz stehen würde…

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

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