Hallo Zusammen,
angenommen man kauft einen neuen Artikel, welcher nach 8 Monaten plötzlich nicht mehr funktioniert. Man reklamiert beim Händler doch dieser weist die Reklamation ab, mit der Begründung dass die "gesetzliche Garantie" nur 6 Monate beträgt. Hat er dann deswegen Recht oder kann man trotzdem Umtausch usw. verlangen?
Noch eine Frage: Da ich befürchte dass der Käufer ab dem Zeitpunkt von 6 Monaten die Beweislast trägt, gibt es etwa einen Trick mit dem man (sagen wir mal es handelt sich um ein elektr. Gerät wie eine Friteuse) doch noch ohne Probleme zu einem neuen Gerät kommt? Danke im Voraus
Gewährleistung futsch?
21. Oktober 2010
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Frage vom 21. Oktober 2010 | 17:52
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung futsch?
Probleme nach Kauf?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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