Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage: ein Auto wird gebraucht gekauft, man wundert sich, dass sich die Müdigkeitserkennung regelmäßig einfach selbständig abschaltet.
Die Suche im Internet und Bestätigung durch einen weiteren Händler zeigen, dass es ein bekannter Fehler in der Software ist.
Der Fehler fällt erst wenige Tage vor Ablauf der einjährigen Gewährleistung auf und wird reklamiert.
Für mein Verständnis ist das Thema Beweislastumkehr bereits dadurch erledigt, dass der Fehler noch immer bestand, da Endkunden in der Regel nicht selbst Software auf das Fahrzeug aufspielen und auch meist kein Interesse daran haben, eine neue Software durch eine alte zu ersetzen, um dann beim Händler wieder die neue aufspielen zu lassen.
Deshalb müsste für mein Verständnis der Händler als Gewährleistungsgeber das Update auch nach den 6 Monaten der Beweislastumkehr zahlen.
Ist die Argumentation stichhaltig und rechtlich vertretbar?
Besten Dank!
Sivon
Gewährleistung nach 6 Monaten
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Meiner Ansicht nach nein. Oftmals spielen Kunden aus verschiedensten Beweggründen (Freischaltung Boardcomputer, Änderung der Multimediafunktionen, etc) andere Softwarestände auf. Ist das "Problem" vom Hersteller anerkannt und gab es zB. diesbezüglich schon eine Rückrufaktion, oder findet man in Onlineforen lediglich eine Anhäufung dieses Fehlers?
ZitatDeshalb müsste für mein Verständnis der Händler als Gewährleistungsgeber das Update auch nach den 6 Monaten der Beweislastumkehr zahlen. :
Nicht unbedingt, entweder gab es einen der bekannten Softwareupdate, welche für alle Kunden vorgeschrieben waren, was anscheinend jedoch nicht der Fall war:
ZitatDie Suche im Internet und Bestätigung durch einen weiteren Händler zeigen, dass es ein bekannter Fehler in der Software ist. :
Wenn es keinen Herstellerrückruf gab, und da werden Updates eh im Rahmen der Service kostenlos aufgespielt, hat man das Auto mit der Software zum Auslieferungszustand gekauft.
Bei Navi Updates ist es auch der Fall, man muss sich selbst darum kümmern.
Es wird wohl auf den Hersteller ankommen, ob es die Updates gibt oder nicht.
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Die Beweislastumkehr endet taggenau.
Ab dann ist es Sache des Kunden den entsprechenden Beweis "zur Überzeugung des Gerichtes" zu erbringen.
Das kann dann z.B. die Verisonsnummer der Software sein. Es kann auch ein Beleg über einen Rückruf zu dem Problem sein, genau wie massenweise Forenberichte die einen Serienfehler idizieren.
Hallo zusammen,
Es ist ein offiziell bekanntes Problem, das aber nur auf Nachfrage behoben wird.
Der Händler hat es nun von sich aus kostenlos eingespielt, meinte es sei ja eigentlich eine Aktion mit Garantie.
Die Hotline des Herstellers wies noch auf ein EUGH-Urteil dazu hin, wollte es aber nicht weiter ausführen, um den Händlern nicht "in den Rücken zu fallen".
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Beste Grüße!
ZitatEs ist ein offiziell bekanntes Problem, :
Dann hat man auch ohne Beweislastumkehr eine gute Chance.
Zitatmeinte es sei ja eigentlich eine Aktion mit Garantie. :
Für ihn wäre das finanziell besser gewesen, denn Garantie kann er wohl besser mit dem Hersteller abrechnen.
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