Hallo Zusammen, ich hoff meine Frage ist eindeutig zu beantworten.
Ich habe im Dezember 2019 eine Hifi-Soundbar gekauft, welche fast schon zuverlässig 23 Monate nach Kauf, im November 2021 kaputt ging. Diese wurde daraufhin nach langem Kontakt mit dem Hersteller, im Januar 2022 gegen eine neue Soundbar ausgetauscht.
Jetzt, 8 Monate später ist die Soundbar auf genau gleiche Art und Weise wieder defekt. Ein Gewährleistungsanspruch wird vom Hersteller abgelehnt. Auch die "neue" Beweislastumkehr nach 12 Monaten gilt wohl in meinem Fall nicht, sondern die "alte" mit 6 Monaten, weil das Datum des Kaufes zählt und nicht das Datum der Lieferung des neuen Gerätes nach dem ersten Gewährleistungsfall.
Ist das alles so korrekt was der Hersteller mir mitteilt, oder gelten in meinem Fall 12 Monate Beweislastumkehr, oder gibt es eventuell eine andere Möglichkeit, mein Gerät ersetzt oder kostenlos repariert zu bekommen?
Viele Grüße
Gewährleistung nach Gewährleistungsfall
20. September 2022
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Frage vom 20. September 2022 | 15:55
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung nach Gewährleistungsfall
#1
Antwort vom 20. September 2022 | 19:38
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41091x hilfreich)
Zitat :Gewährleistung nach Gewährleistungsfall
Gewährleistung wurde vor gut 20 Jahren abgeschafft.
Zitat :Ich habe im Dezember 2019 eine Hifi-Soundbar gekauft,
Beim Hersteller?
#2
Antwort vom 20. September 2022 | 20:32
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Beim Hersteller?
Ja, direkt beim Hersteller.
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#3
Antwort vom 22. September 2022 | 10:31
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Gewährleistung wurde vor gut 20 Jahren abgeschafft.
Was gilt stattdessen?
#4
Antwort vom 22. September 2022 | 12:36
Von
Status: Legende (18145 Beiträge, 6066x hilfreich)
Die gesetzliche Mängelhaftung. Umgangssprachlich immer noch "Gewährleistung" genannt. Auch wenn HvS das nicht wahrhaben möchte.
Es gelten für dich 6 Monate ab Kaufdatum. Bereits der erste Tausch war wohl bereits Kulanz oder Garantie und nicht Gewährleistung oder hast du explizit nach der Gewährleistung gefragt?
Direkt beim Hersteller? Teufel?
-- Editiert von User am 22. September 2022 12:39
#5
Antwort vom 22. September 2022 | 16:46
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Die gesetzliche Mängelhaftung. Umgangssprachlich immer noch "Gewährleistung" genannt. Auch wenn HvS das nicht wahrhaben möchte.
Es gelten für dich 6 Monate ab Kaufdatum. Bereits der erste Tausch war wohl bereits Kulanz oder Garantie und nicht Gewährleistung oder hast du explizit nach der Gewährleistung gefragt?
Direkt beim Hersteller? Teufel?
Danke für die Antwort. Ich habe beim ersten Tausch nicht speziell nachgefragt, sondern nur den Sachverhalt geschildert und dann das Ersatzgerät bekommen. Dann war es vermutlich Herstellergarantie, wenn die "Gewährleistung" da schon nicht gegriffen hat.
Ja, direkt beim Hersteller Teufel. Bin wohl nicht der Einzige mit diesem Problem.
#6
Antwort vom 22. September 2022 | 23:34
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41091x hilfreich)
Zitat :Bin wohl nicht der Einzige mit diesem Problem.
Nun, der Hersteller gewährt einem durch die Garantie wesentlich mehr als der Gesetzgeber einem zugesteht. Das würde ich jetzt nicht unbedingt als "Problem" ansehen.
Was allerdings ein Problem ist, das wäre nach Ende der Beweislastumkehr den Nachweis zu führen, das der Mangel zumindest latent vorgelegen hat.
Hier ist er sogar ganz unmöglich, da das Gerät das von der gesetzliche Mängelhaftung erfasst ist, sich weder in Eigentum noch in Besitz von Sama_ befindet.
#7
Antwort vom 23. September 2022 | 08:58
Von
Status: Legende (18145 Beiträge, 6066x hilfreich)
WElches Problem denn? Du bist sowohl aus der Gewährleistungszeit als auch aus der Garantiezeit raus. Dir stehen einfach keine Mängelbeseitigungsansprüche mehr zu. Dass Teufel eine sehr strikte Preispolitik betreibt und so gut wie keine Kulanz zeigt, das ist allgemein bekannt.Zitat :Ja, direkt beim Hersteller Teufel. Bin wohl nicht der Einzige mit diesem Problem.
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