Gewährleistung nach Pleite

27. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Semmel15
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewährleistung nach Pleite

Hallo,

mein Sohn hat Anfang 2004 ein Notebook der Fa. MBO in einem hiesigen Elektro-Markt gekauft.
Inzwischen ist MBO insolvent und das NB hat einen Defekt.
Was nun?
Irgendwo habe ich folgende Aussage gefunden:
>Juristen und Verbraucherverbände hingegen verweisen auf die Sachmängelhaftung, die im Falle einer Herstellerinsolvenz auf den Händler übergeht.<

Ich wäre dankbar, wenn jemand etwas dazu sagen könnte.
M.f.G., Semmel

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Hallo, Sie haben zwei Jahre Gewährleistung.
Hier muss der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden haben (kalte Lötstelle o.ä.),dann ist der Händler verpflichtet nachzubessern oder auszutauschen.

Allerdings sind SIE beweispflichtig das der Mangel bereits bei Übergabe bestand.

Wenn mein Hersteller oder Lieferant insolvent wäre, würde ich die Gew. ablehnen,denn den Beweis des von Anfang an bestehenden Mangels, kann der Kunde eher nicht erbringen.
gruss
Händler- lili:-)

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"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."

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#2
 Von 
Semmel15
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und Danke,

der Mangel, (W-LAN-Karte funkt. nicht), ist erst NACH der halbjährigen Händlergarantiezeit eingetreten. Die Frage ist, ob die Aussage in meinem ersten Beitrag stimmt, nach der die Sachmängelhaftung auf den Händler übergeht. Als Händler würde ich das natürlich erstmal weit wegschieben...

M.f.G., Semmel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Ich hatte Ihre Frage schon beantwortet,

Allerdings sind SIE beweispflichtig das der Mangel bereits bei Übergabe bestand.

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