Hallo Zusammen,
ich habe vor neun Monaten Gewerblich einen Fahrzeug an Privat verkauft mit einer Laufleistung von 13x.xxxkm und Baujahr 2009.
Es wurde auch zusätzlich über eine Firma eine Gebrauchtwagen Garantie
abgeschlossen, auf Wunsch des Kundens.
Nach neun Monaten bemängelt er jetzt das alle acht Injectoren defekt wären und ich diese über die Gewährleistung von 12 Monaten austauschen soll.
Nach sechs Monaten liegt die Beweislast ja bei Ihm.
Wie will er erst beweisen das es vorher defekt war und falls er ein Sachverständigen dazu holt um es zu beweisen, muss ich es dann bezahlen?
Es kann ja nicht sein das alle acht defekt sind und wo ich das Fahrzeug verkauft hatte, waren auch keine derartigen Fehler im Fehlerpeicher.
Wie soll ich weiter fortfahren?
Die Garantie will er nicht in Anspruch nehmen, da bei der Laufleistung prozentual ihm auch Kosten entstehen.
Gewährleistung nach neun Monaten
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



ZitatWie soll ich weiter fortfahren? :
Sich entscheiden
A) zahlen
B) Ihm miteilen, das die Beweislast bei Ihm liegt.
Zitatfalls er ein Sachverständigen dazu holt um es zu beweisen, muss ich es dann bezahlen? :
Nur wenn man der Verlierer wäre.
Dann werde ich verlangen das er es übern Sachverständiger prüfen soll, da beim Verkauf definitiv nichts defekt war, ich bin selbst das Fahrzeug 3.000km vor dem Verkauf gefahren.
Und nun hätte das Fahrzeug auch eine Leistungssteigerung wodurch ich vermute das der Defekt aufgetreten ist, kann ich das nicht als Argument angeben das Leistungssteigerungen mehr das Material belasten?
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ZitatDann werde ich verlangen das er es übern Sachverständiger prüfen soll, :
Das wiederum wäre außerordentlich unklug.
ZitatUnd nun hätte das Fahrzeug auch eine Leistungssteigerung :
Das könnte auch ein Grund für den Defekt sein.
ZitatUnd nun hätte das Fahrzeug auch eine Leistungssteigerung :
Das könnte auch ein Grund für den Defekt sein.
Wäre das ein Grund warum ich dann aus der Sachmängelhaftung raus wäre?
Das es dann nichts Serienmäßiges ist und das Fahrzeug dann auch nicht mehr im StvZo zugelassen wäre
Man kann es ganz allgemein so formulieren: Du bist dann zur Gewährleistung verpflichtet, wenn folgendes zutrifft:
- der Mangel war zumindest im Ansatz schon beim Kauf vorhanden
und
- der Mangel ist nicht auf alterstypischen Verschleiß zurückzuführen
Die Beweislast dafür liegt wie schon erwähnt beim Käufer.
Für dich spricht aus meiner Sicht folgendes:
- Injektoren sind durchaus Verschleißteile. Ein Defekt bei dieser Laufleistung ist jetzt nicht so ungewöhnlich
- Wenn sie beim Kauf schon defekt wären, dann hätte man des womöglich bemerkt
Zusätzlich sei noch erwähnt, dass du selbst im Gewährleistungsfall nicht verpflichtet wärst, brandneue Injektoren einzubauen.
ZitatFür dich spricht aus meiner Sicht folgendes: :
Dazu kommt noch die "Bastelei" des Kunden zur Leistungssteigerung, das macht die Hürde nicht gerade kleiner wenn man das als Verkäufer beweisen kann.
Vielen Dank für die Antworten.
Wie soll ich denn jetzt aus eurer Sicht dem Anwalt antworten?
ZitatWie soll ich denn jetzt aus eurer Sicht dem Anwalt antworten? :
Welchem Anwalt?
Das musst du entscheiden. Ich persönlich würde antworten, dass anhand der Beschreibung kein Fall für die Sachmängelhaftung vorliegt. Ein Restrisiko besteht natürlich trotzdem. Das kann dir auch keine Nachfrage in einem Laienforum nehmen. Wichtig ist, sich jetzt für einen weg zu entscheiden und den konsequent durchzuziehen: Entweder klein bei geben, oder auf Konfrontation gehen, notfalls bis vor Gericht
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