Hallo,
mein Freund hat am 14.06.2007 einen gebrauchten BMW gekauft. Nach kurzer Zeit hat er festgestellt, daß am Parkplatz laufend neue Ölflecken entstehen, konnte aber die Herkunft nicht feststellen. Leider hat er sich aber nicht gleich beim Verkäufer (Autohaus) gemeldet. Als zwischen Weihnachten und Sylvester der elektrische Fensterheber nicht mehr funktionierte hat er den Verkäufer kontaktiert und beide Fehler angegeben. Dieser hat ihm als Termin für die Nachbesserung den 07.01.2008 angegeben. Also haben wir gestern das Auto zurückgebracht. Der Verkäufer hat mir eben mitgeteilt, daß das mit dem Ölverlust Verschleiß einer Dichtung wäre und außerdem die Frist von 6 Monaten abgelaufen sei. Daher würde er dies mit 300 - 400 Euro in Rechnung stellen.
Wie sieht die Rechtslage hier aus? Wäre für Tips und Hilfe sehr dankbar.
Liebe Grüße
Gewährleistung oder Verschleiß ?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Zunächst hat der VK damit Recht, daß nach 6 Monaten dein Freund beweisen muß, daß der Schaden schon vorhanden war.
Aber eine Dichtung ist nicht automatisch ein Ver******teil nur weil es eine Dichtung ist.
Hier kommt es auch auf das Alter und auf die Laufleistung an. Ohne nähere Angaben von dir kann man nur raten.
Viele Grüße, Michael
Hallo Michael,
danke für Deine Antwort. Leider habe ich nicht mehr Daten, bin ja wie der Name sagt ein "technik-looser"
Ich weiß nur daß das Auto Baujahr 2000 ist, hat also schon ein paar Jährchen auf dem Buckel. Dumm, daß wir die Frist versäumt haben, das nächste mal sind wir schlauer!
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Nach 7 Jahren dürfte auch diese Dichtung ein Verschleißteil sein;)
@murgab
Ob ein Teil ein Verschleissteil ist oder nicht ist nicht vom Alter abhängig.
Viele Grüße, Michael
Hallo,
erstens hat der Händler hier klar geblufft, in Bezug auf die Dichtung.
Andererseits ist hier der berechtigte Verdacht anzulasten, dass aus Berechnung und Arglist der Termin zur Rep. mit Überlegung gewählt worden ist; nämlich wenige Tage über die entscheidende 6 Monatsfrist.
Lassen Sie sich diesen *Quatsch* nicht gefallen. Melden Sie den Vorfall dem Bundesverband der Kfz-Händler. Der dann voraussichtlich folgende Druck auf den Händler wird eventuell Wunder wirken, zu Ihren Gunsten.
Unabhängig davon bei der Schlichtungsstelle des Kfz-Handwerks vor Ort vorsprechen.
Viel Erfolg und gutes Gelingen.
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
--- editiert vom Admin
Du verwechselst da etwas. Verschleissteile sind NICHT von der Gewährleistung ausgenommen!!! Auch ein Verschleissteil muß noch so weit in Ordnung sein, daß ein normaler Betrieb möglich ist! Wird z.B. ein Kfz mit abgefahrener Bremse verkauft, dann ist der Wagen nicht mehr verkehrssicher und es liegt ein Sachmangel vor.
Wird der Bremsbelag aber erst 2 Monate nach dem Verkauf verschlissen sein, dann liegt kein Sachmangel vor, da dieses Teil ja dazu bestimmt ist verbraucht zu werden.
Der ZR ist übrigens ein Verschleissteil, denn er muß regelmäßig ersetzt werden.
Viele Grüße, Michael
Hallo??
Ich bin zwar kein Kfz-Profi, jedoch sagt mir mein gesunder Vestand, dass eine Dichtung bei einem 7 Jahre alten Fahrzeug mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einer gewissen Altersschwäche unterliegt.
Wie kann man hier nicht von Verschleiß reden???
Zu guter letzt hat doch nicht der Verkäufer das Problem hinausgezögert, sondern der Käufer, er hat den Schaden kurze Zeit nach dem 14.6. entdeckt, jedoch erst zwischen Weihnachten und Sylvester beim Händler angezeigt. 6 Monate später
Also bitte, hier ist m. E. der Händler nicht der verschuldende Teil
Meine Vorgehensweise wäre wie folgt:
Sie sollten dem Händler mitteilen, dass der Nachweis, dass der Mangel (Ölverlust) bereits kurz nach Verkauf also innerhalb der 6-Monatsfrist auftrat und dies durch eine Vielzahl von Zeugen auch nachweisbar wäre.
Da der Verkäufer zumindest für ein Jahr die Gewährleistung zu tragen habe und Sie selbst die Sache aber zu einem einvernehmlichen Ende bringen wollen schlagen sie eine Vergleichszahlung (m.E 50%) vor.
Im Falle eines Rechtsstreits würde ansonsten für beide Seiten ein unnötiges Prozessrisiko entstehen.
Ein vernünftiger Händler sollte sich schon darauf einlassen.
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