Gewährleistung oder doch Garantie???

10. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
SLP
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewährleistung oder doch Garantie???

Guten Abend,

es geht um ein Problem, welches sehr viele Kunden eines "Computerschrauber" haben:

vor nunmehr einem Jahr und 11 Monaten habe ich mir einen Computer über das Internet gekauft.
Dieser ging vor über einem Monat kaputt. Ich habe darauf hin bei dem Hersteller reklamiert.
Die Antwort des Händlers:

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Sehr geehrter Kunde,

Nach Überprüfung Ihrer Rechnungsnummer, mussten wir
feststellen, dass Sie sich seit dem XX.XX.XXXX im Rahmen Ihrer
Gewährleistung, nach § 476 BGB "Beweislastumkehr", in der
Beweispflicht befinden. Das heißt, dass nur in den ersten
6 Monaten, nach Gefahrenübergang, Reparaturen kostenlos von
uns vorgenommen werden. Nach diesem halben Jahr muss der Käufer
einen rechtlich gültig Nachweis erbringen (z.b. durch einen staatl.
geprüften Gutachter), dass das Gerät bereits bei Erhalt einen
Defekt aufgewiesen hat. Sollte solch ein Nachweis nicht erbracht
werden, ist es uns leider nicht möglich die Materialkosten zu über-
nehmen. Alle anderen Serviceleistungen (Abholung bei Servicepaket
1 oder 2 und Fehleranalyse) bleiben selbstverständlich kostenlos.

Bitte beachten Sie, dass Gewährleistung nicht Garantie ist! Garantie
ist eine freiwillige Option des Händlers, welche wir jedoch NICHT anbieten.
Alle unsere Geräte besitzen lediglich die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen
mindestens 24 Monate Gewährleistung!

Leider können wir Ihnen vor einer intensiven Fehleranalyse keinen
Kostenvoranschlag
unterbreiten. Um diese Analyse durchführen zu können, benötigen wir das
Gerät jedoch
hier. Gerne beauftragen wir eine Abholung. Dazu benötigen wir nur:

1. komplette Abholadresse (Name, Adresse)
2. Abholtermin (nur den Tag angeben, da wir die Uhrzeit leider
nicht eingrenzen können. DHL holt das Paket zwischen 8 und 18 Uhr
ab. In diesem Zeitraum sollte sich Jemand im Hause befinden!


Bei weiteren Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXXXXXXXX - Support #sb

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -


Das defekte Teil ist eindeutig das Motherboard - dort kann man als Verbraucher "nichts falsch machen".
Das Gerät hing an einer Steckdosenleite mit Überspannungsschutz.

Hier wäre normalerweise jetzt Endstation, da mir niemals ein Gutachter das oben geforderte Gutachten erstellen kann!

ABER:

Der Händler bietet zusätzlich zur "normalen" Gewährleistung eine "Zusatzgewährleistung" an. Diese habe ich abgeschlossen.
Die Beschreibung ist folgende: " 3 Jahre Gewaehrleistung (+ Gratis Abholung im Reklamationsfall am naechsten Werktag 1-2 Werktage Bearbeitungszeit)"
Kann es sein, dass diese "Gewährleistung" einer Garantie entspricht?

Was kann ich noch gross tun damit ich wieder einen funktionierenden Computer erhalte?

Ich dank Ihnen schonmal für die Antworten.
Grüsse
SLP

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Der Händler bietet zusätzlich zur "normalen" Gewährleistung eine "Zusatzgewährleistung" an. Diese habe ich abgeschlossen.
Die Beschreibung ist folgende: " 3 Jahre Gewaehrleistung (+ Gratis Abholung im Reklamationsfall am naechsten Werktag 1-2 Werktage Bearbeitungszeit)"
Kann es sein, dass diese "Gewährleistung" einer Garantie entspricht?


Im Grunde geht es immer noch "nur" um Gewährleistung. Der kassiert ab für nichts.

Es wurde ja alles richtig erkannt, wenn man an den "richtigen" Händler kommt, ist nach 6 Monaten Schluss mit lustig. Ohne Beweis geht nichts, den Beweis zu fordern ist sein Recht. Was man schon nach 6 Monaten nicht beweisen kann oder will, weil man auf den Kosten des Gutachters, die es wirklich in sich haben können, sitzen bleibt, wird sich nach 21/2 Jahren eher noch schwieriger darstellen, insofern ist eine Gewährleistungsverlängerung eine Luftblase.

Das mit der Abholung ist das Tüpfelchen auf dem i, weil es tatsächlich irreführend erscheint. Aber der Händler wird das so verstanden wissen wollen, dass ein Reklamationsfall erst dann vorliegt, wenn der Kunde auch das entsprechende Gutachten vorweisen kann. Mit Garantie hat das nichts zu tun.
Dazu fehlt es schon an einer Garantieerklärung.

http://www.123recht.net/Gew%C3%A4hrleistungsverl%C3%A4ngerungVS.Garantieverl%C3%A4ngerung-__f258896.html

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""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:
Das defekte Teil ist eindeutig das Motherboard - dort kann man als Verbraucher "nichts falsch machen".

1. Das ist eine Behauptung. Du brauchst einen BEWEIS.
2. Es reicht wenn ein Bauteil kaputt geht, der Mangel aber nicht mal latent bei Gefahrenübergang vorhanden war. Dann greift die Gewährleistung auch nicht.
Die Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie ...

quote:
Die Beschreibung ist folgende: " 3 Jahre Gewaehrleistung (+ Gratis Abholung im Reklamationsfall am naechsten Werktag 1-2 Werktage Bearbeitungszeit)"

Ist das alles? Mehr nicht???




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Tipp:

Versuchs mal über den Hersteller , die geben meist 2-3 Jahre Garantie!

-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SLP
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ist das alles? Mehr nicht???


Ja das ist Alles. Ich finde das ziemlich irreführend, da ich (und andre auch) diese Option abgeschlossen habe. Und wie sich herausstellt für NICHTS.
Diese Option kostet mal schnell 30€!
Bei 5 verkauften PCs pro Tag bedeutet dies 150€/Tag für 0 Leistung kassiert.

Es kann sein, dass ich "rechtlich" nicht mehr an mein Board komm.
ABER: Was kann ich tun, um den Verkäufer ein "Dankeschön" zu hinterlassen?
z.B. bei IHK(?) Polizei(?) oder sonst wem melden?

Dank euch,
Gruss SLP

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Quatsch! Aus was für einen Grund willst du den denn anzeigen??

Rechtlich ist hier alles einwandfrei!

Und auch die Verlängerung der Gewährleistung ist ok. Es soll ha auch Kunden geben, die können/wollen nach 6 Monaten den vorhandenen Schaden nachweisen, zumal das so schwer nun auch wieder nicht ist.

Und lies meinen Tipp etwas höher!

-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:
z.B. bei IHK(?) Polizei(?) oder sonst wem melden?

Ja beim nächstgelegenen Pfarrer ... ansonsten kann man niemanden dafür belangen, das er sich an die geltenden Gesetze hält.
Kundenfreundlichkeit und Kulanz sind keine gesetzliche Pflicht ...




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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