Gewährleistung und Beweislastumkehr bei vorangegangener Reparatur?

19. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb426168-27
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung und Beweislastumkehr bei vorangegangener Reparatur?

Guten Abend zusammen,

vorweg möchte ich mich schon einmal für eventuelle Hilfe bedanken.


Folgender Sachverhalt: Meine Freundin hat sich vor 7 Monaten bei Amazon einen Laptop gekauft. Als dieser Laptop bei uns ankam war er defekt (die Tastatur funktionierte nicht). Wir haben das Gerät selbstverständlich umgehend an den Verkäufer zurückgesendet und haben nach 2 Wochen warten das Gerät repariert zurückbekommen (also kein Austauschgerät).
So weit so gut. Nun nach sieben Monaten fährt der Laptop nicht mehr hoch sondern bleibt beim hochfahren einfach stehen. Selbstverständlich habe ich mich abermals an den Verkäufer gewended und Ihm zu verstehen gegeben, dass ich so unzufrieden mit diesem schlechten Produkt bin, dass ich am liebsten mein Geld zurück bekommen würde. Mir war natürlich klar, dass dies relativ unwahrscheinlich ist und es auf eine abermalige Reparatur des Gerätes hinauslaufen würde. Nun hat sich der Verkäufer heute bei mir gemeldet (mit einem Standardfomular), und teilte mir mit, dass Sie das Gerät natürlich für mich reparieren würden das ich aber dafür aufkommen müsse, da ich mich außerhalb der ersten 6 Monate befinden würde und deshalb andernfalls die Beweislast erbringen müsse, dass das Gerät bereits am Anfang defekt gwesen sei und der Schaden nicht durch die rabiaten Hände meiner Freundin herbeigeführt worden ist.

Ich bin ehrlich gesagt stinksauer und sehe es auch nicht wirklich ein, für ein Gerät, welches bereits seit seiner ersten Lieferung Probleme bereitet für teuer Geld reparieren zu lassen. Deshalb würde ich dem Verkäufer gerne klarmachen, dass es für ihn und seine Reputation erträglicher wäre, wenn er das Gerät mindestens kostenlos reparieren würde. Deshalb ist meine Frage: Habe ich irgendwelche Möglichkeiten hier mit dem Defekt direkt bei der erstmaligen Lieferung zu argumentieren und reicht dies evtl. sogar aus für die Beweislastumkehr?


Vielen Dank für die Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Egging

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
shotgunbaby
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 50x hilfreich)

Hier greift die Beweislastumkehr, du musst dem Verkäufer nun beweisen das der Mangel schon von Anfang an bestand. Nahezu unmöglich.
Außerdem halte ich es für keine gute Idee, unter Androhung negativer Bewertungen, eine Reparatur einzufordern die dir garnicht zu steht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Hier greift die Beweislastumkehr

Nein, sie greift eben nicht. Würde sie greifen, dann wäre der Verkäufer in der Beweislast.

Im Ergebnis ist es aber korrekt, man müsste nachweisen, dass der Mangel von Beginn an vorhanden oder zumindest angelegt war. Da könnte helfen, dass dieses Problem vielfach im Internet erwähnt wird, ansonsten hilft nur ein Gutachter. Die Reparatur der Tastatur zu Beginn wird hier nicht helfen, ist ja diesmal nicht die Tastatur.

Bei dem aproblem ware übrigens der erste Schritt eine Neuinstallation bzw. zurücksetzen auf einen Wiederherstellungspunkt, das ist sehr oft ein Softwareproblem.

-- Editiert von JogyB am 20.10.2015 11:08

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
shotgunbaby
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 50x hilfreich)

Ah ok dann wäre korrekt formuliert "die ersten sechs Monate greift die Beweislastumkehr" ?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

So ist es.

1x Hilfreiche Antwort

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