Gewährleistung und Gutschrift

7. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)
Gewährleistung und Gutschrift

hallo,

ich habe vor kurzem für meinen sohn ein spielzeug gekauft, das elektrisch betriben wird. da es, kurz vor nikolaus, fast ausverkauft war, war ich froh in der nachbarstadt bei toys"ru";) noch das letzte ergattern zu können. nun mussten wir gestern feststellne, das es anscheind schon mal gebraucht wurde, batterien waren bereits eingsätze und die verpackung sah auch nicht merh so fit aus. nach telefonischer rücksprache kann ich, da das teil im moment nicht mehr lieferbar ist, das defekte gegen einen gutschein einlösen. das ist für mich aber inakzeptabel und ein fiasko wenn ich heute abend ohne das spielzeug nach hause kommen sollte.
bin ich wirklich verpflichtet einen gutschein anzunehmen oder kann ich auf erstattung des kaufpreises pochen?
vielen dank,
kristijan

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

hallo mirk,
vielen dank für deine antwort.
ich konnte gestern das defekte spielzeug umtauschen und bestand auf barauszahlung, die mir dann auch gewährt wurde. allerdings war die "verkäuferin" der meinung, dass genrell kein bargeld ausgegeben wird.
danke und gruss,
kristijan

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