Gewährleistung und Versandkosten der Rücksendung bei Onlinekauf

24. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Marko123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)
Gewährleistung und Versandkosten der Rücksendung bei Onlinekauf


Hallo,

ich habe mal eine Frage zu einem Gewährleistungsfall bei einem Onlinekauf

Ich habe einen elektronischen Artikel gekauft und er hat zunächst auch einwandfrei funktioniert - Also er hat keine offensichtlichen Mängel.
Nun habe ich ihn nach ein paar Wochen wieder verwenden wollen. Ich habe hierfür zunächst den Akku geladen der zum Betrieb notwendig ist.
Doch der das Gerät funktionierte nicht mehr korrekt.

zunächst dachte ich dass es am Akku liegt. Habe diesen neu geladen und auch einen anderen getestet. Gleiches Ergebnis.

Also ist irgendwas kaputt.

Kaufdatum war Mai 2016
Reklamation war August 2016

Also volle Gewährleistung oder?

Wie sieht es nun aus? Der Onlinehändler verlangt die Rücksendung, damit er es überprüfen kann. Damit bin ich auch einverstanden.
Er verlangt aber, dass ich als Käufer die Versandkosten trage. Also "das Paket ausreichend frankieren" soll.

Meines Erachtens hat der Händler die anfallenden Versandkosten bei einem Gewährleistungsfall zu tragen.
Oder nicht?

Und dann noch eine andere Frage:
Kann ich mir als Käufer "aussuchen" ob nachgebessert oder ein neuer, fehlerfreier Artikel als Ersatz geliefert werden soll?

Viele Grüße
Marko

-- Editier von Marko123mitglied am 24.08.2016 14:35

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Marko123mitglied):
Meines Erachtens hat der Händler die anfallenden Versandkosten bei einem Gewährleistungsfall zu tragen.
Oder nicht?
Ja, aber zuerst muss doch mal geklärt werden ob überhaupt ein Gewährleistungsfall vorliegt. Bisher behauptest du das nur. Es spricht nichts dagegen zunächst einmal mit den Versandkosten in Vorleistung zu gehen.
Zitat (von Marko123mitglied):
Kann ich mir als Käufer "aussuchen" ob nachgebessert oder ein neuer, fehlerfreier Artikel als Ersatz geliefert werden soll?
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marko123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Okay, vielen Dank!

Ja, ich bin ja auch gerne Bereit die Versandkosten vorzustrecken.
habe mehrfach (per email) gefragt wie das ist und immer weicht er meinen Fragen aus. Er sagt lediglich "ja, bitte ausreichend frankiert an uns schicken"

Auf meine letzte Mail in der ich folgende geschrieben habe kam keine Antwort mehr:
"Ich kann die Kosten gerne vorstrecken. Gehe aber davon aus, dass ich diese im Nachhinein erstattet bekomme sobald der Gewährleistungsanspruch geprüft wurde. Ist dies so korrekt?"

Habe einfach keine Lust auf den Kosten sitzen zu bleiben. Zudem habe ich auf deren Facebook-Seite inzwischen auch 2 Kommentare gelesen, dass die Kosten nicht erstattet wurden bei ähnlichen Fällen.

Und zu dem:
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Also kann ich mir "Ersatz" theoretisch aussuchen. Was dann aber gebraucht sein könnte und nicht neu sein muss. Zudem haben Sie das Produkt aktuell gar nicht mehr im Onlineshop...
Und ich bezweifle, dass es repariert werden kann.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Marko123mitglied):
. Was dann aber gebraucht sein könnte und nicht neu sein muss.

Die Gewährleistung behandelt den Zustand beim Gefahrenübergang. Wird also ein geewährleistungsrechtlich relevanter Mangel festgestellt bedeutet dies, dass der Händler seine Pflicht aus dem Kaufvertrag noch nicht erfüllt hat und bei Nachlieferung immer noch eine mangelfreie Ware schuldet. Wenn man Neuware kauft und Gebrauchtware bekommt, dann wäre das ein Mangel. Folglich schuldet er Neuware.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marko123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

nachdem ich nach wie vor keine Antwort auf meine letzte Mail bekommen habe, habe ich nun angerufen um mich zu vergewissern, dass ich die Versandkosten erstattet bekomme, wenn es ein Garantie-/Gewährleistungsfall ist.

Dies wurde am Telefon verneint. Ich bekomme das Geld nicht. Auf meine Aussage, dass dies aber rechtlich nicht korrekt sei, schweigt die Dame am Telefon.

Habe gesagt, dass ich den Artikel nun zurück sende und sollte ich das Geld im Garantiefall nicht zurück erhalten, das ich mir Rechtsbeistand nehme...

Das kann nicht gut gehen alles...
Wegen 5-6 EUR... Echt bescheiden guter Kundenservice...

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Marko123mitglied):
sollte ich das Geld im Garantiefall nicht zurück erhalten, das ich mir Rechtsbeistand nehme...

Wenn man es sich leisten kann...

Im Garantiefalle gelten die Garantiebestimmungen des Garantiegebers. Und der kann selbstverständlich vorgeben, das die Versandkosten vom Garantienehmer zu tragen sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Marko123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man es sich leisten kann...


Naja, letztendlich habe ich es mal "nur" angedroht. Machen würde ich das wegen ein paar EUR Versandkosten nicht wirklich. Wobei es nach ein wenig Recherche im Internet doch eine Masche von denen ist und man dem eigentlich mal einen Riegel vorschieben müsste. Eine Rechtschutzversicherung habe ich zur Not...

Aber nochmal generell...
Muss man nicht unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie?
Das Ding ist gerade mal 3,5 Monate alt und funktioniert von heute auf morgen ohne erkennbaren Grund nicht mehr richtig und kann eigentlich nicht mehr verwendet werden.
Zu meiner Frage oben, ob denn nicht der Händler die Versandkosten im Falle einer Gewährleistung tragen muss hat micbu folgendes geantwortet:

Zitat:
Ja, aber zuerst muss doch mal geklärt werden ob überhaupt ein Gewährleistungsfall vorliegt. Bisher behauptest du das nur. Es spricht nichts dagegen zunächst einmal mit den Versandkosten in Vorleistung zu gehen.


Und Sie sagen nun

Zitat:
Und der kann selbstverständlich vorgeben, das die Versandkosten vom Garantienehmer zu tragen sind.


Im Prinzip widersprechen sich doch jetzt die beiden Aussagen, abgesehen davon, wenn es bei Gewährleistung und Garantie anders wäre. Oder? Bin ich auf einem falschen Dampfer??

...Im Übrigen habe ich es gestern jetzt auf meine Kosten verschickt. Bin gespannt wie das weiter geht.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Marko123mitglied):
Im Prinzip widersprechen sich doch jetzt die beiden Aussagen,
Nein!

Zitat (von Marko123mitglied):
abgesehen davon, wenn es bei Gewährleistung und Garantie anders wäre. Oder?
So ist es. Garantie ist reiwillig, dementsprechend sich auch die Rahmenbedingungen freiwillig. Gewährleistung ist gesetzlich verankert und die Rahmenbedingungen gesetzlich vorgegeben.

Zitat (von Marko123mitglied):
Bin ich auf einem falschen Dampfer??
Ja.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Marko123mitglied):
Muss man nicht unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie?

Doch, genau das muss man.

Deshalb gäbe es bei Garantie möglicherweise keinen Anspruch auf Versandkosten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Marko123mitglied):
Wobei es nach ein wenig Recherche im Internet doch eine Masche von denen ist und man dem eigentlich mal einen Riegel vorschieben müsste.

Und der einfachste Weg dies zu tun ist online der entsprechenden Überwachungsstelle den Sachverhalt mitzuteilen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Marko123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat:
Und der einfachste Weg dies zu tun ist online der entsprechenden Überwachungsstelle den Sachverhalt mitzuteilen.


Da sich die Sache inzwischen zuspitzt, würde ich das gerne tun. Wer ist denn beim Onlinehandel die entsprechende Überwachungsstelle?
BaFin ist es bei Versicherungen und Banken
BNetzA ist es bei Telekommunikation...
die beiden kenne ich... weitere,

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zuerst mal die Agb lesen, dort sind derlei Dinge meist erwähnt, dann wissen Sie auch, ob Sie auf dem richtigen Weg sind.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Marko123mitglied):
Wer ist denn beim Onlinehandel die entsprechende Überwachungsstelle?

Das ist die Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale:
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/beschwerdeformular/

1x Hilfreiche Antwort

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