Hallo zusammem,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe einen Handyvertratg bei o2 abgeschlossen, dazu habe ich auch ein IPhone 6 erhalten.
Allerdings war dieses IPhone von Tag eins an "defekt". Der Rahmen ist verbogen, aus diesem Grund ist auch das Display locker. Die Reparatur habe ich bei Apple versucht über die Garantie abzuwicklen, die sind aber der Ansicht "Eigenverschuldung".
Nächster Schritt also ab zu o2 und auf Gewährleistung bestehen! Aber die wollen von der Gewährleistung nichts wissen und pochen auch auf Garantie, weil das Gerät für die Rep. zum Hersteller geschickt wird. Ich war bereits in 3 o2 Shops, teilweise wurde mit mir geschimpft sobald ich das Wort Gewährleistung angefangen habe auszusprechen und plötzlich wurden die Mitarbeiter unfreundlich. Schliesslich habe ich einen Freundlichen o2-Shop gefunden, der hat das Gerät eingeschickt & heute kam ein Kostenvoranschlag das ich für die Rep. zahlen soll.
Ich möchte aber das es im Rahmen der Gewährleistung gemacht wird und nicht der Herstellergarantie.
Bei der Hotline komme ich auch nicht weiter & Außerdem hat der Händler doch 6 Monate die Beweislast.
Was kann ich tun?
MfG
-- Editier von Deniz52 am 06.03.2016 22:46
Gewährleistung wird verweigert
6. März 2016
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Frage vom 6. März 2016 | 22:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung wird verweigert
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 6. März 2016 | 23:00
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
Schick ein Einwurfeinschreiben an O2, dass Du auf eine Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung pochst. Weise explizit nochmal auf die Beweislastumkehr hin und stelle klar, dass Du Deine Rechte notfalls gerichtlich durchsetzen wirst. Setze für die Nacherfüllung eine Frist von 14 Tagen (nach Datum, also "bis xx.xx.xxxx").
Das wirkt relativ oft, da Verkäufer eher nicht geneigt sind mit Kunden zu streiten, die ihre Rechte kennen. >95% kennen die nämlich nicht.
#2
Antwort vom 7. März 2016 | 05:59
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2377x hilfreich)
Zitat:
Ich möchte aber das es im Rahmen der Gewährleistung gemacht wird und nicht der Herstellergarantie.
Bei der Hotline komme ich auch nicht weiter & Außerdem hat der Händler doch 6 Monate die Beweislast.
Es spielt keine Rolle wenn der Händler es zum Hersteller zur Reparatur gibt. Das mit der Beweislast ist einfach die Frage, wurde am Tag 1 des Besitzübergang auch dem Händler der Fehler mit geteilt?
Denn normal stellt man doch sofort fest, wenn man das Handy aus der Verpackung nimmt, da stimmt was nicht, sofort zurück zum Händler. Jetzt wurde jedoch erst versucht das über den Hersteller abzuwickeln, also Vorwegnahme.
Und jetzt?
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