Gewährleistung/Beweislastumkehr

26. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Vural
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung/Beweislastumkehr

Hallo zusammen!

Ich habe mal eine allgemeine Frage. Nehmen wir mal an ein Kaufobjekt ist nach 7-24 Monaten defekt. Nun wollen aber weder der Hersteller noch der Verkäufer den Fehler beheben. Der Hersteller gestattet keiner anderen Firma das Gerät zu überprüfen, da sonst die Garantie/Gewährleistung erlischt. Liegt bei einem gerichtlichen Verfahren die Beweispflicht aufgrund der Beweislastumkehr trotzdem bei dem Verbraucher, auch wenn nur der Hersteller zu beweisen vermag? Hat jemand schon von Fällen gehört, wo trotz Beweislastumkehr nach 6 Monaten der Verbraucher nicht beweisen musste, dass das Gerät bei der Übergabe mangelhaft war?

Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten und Ideen hirzu!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Der Hersteller haftet lediglich mit der garantie, die er freiwillig gegeben hat. Hierbei gibt es keine beweislastumkehr. Es ist dabei auch unerheblich, ob die ware bereits bei übergabe defekt war. sie muß es nur innerhalb der garantiezeit sein. dann haftet der hersteller mit seiner garantie.

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#2
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Vural
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn der Hersteller also 2 Jahre Garantie verspricht, muss er den Schaden auf jeden Fall beheben. Das Problem ist, dass der Hersteller schon das dritte Mal behauptet keine Fehlfunktion detektiert zu haben. Ich habe den Defekt danach dem Verkäufer demonstriert, welcher aber nur auf den Hersteller verweist. Dann muss ein Gutachter den Schaden bestätigen, damit ich Recht auf Reparatur behalte. Richtig?

Was ist mit dem Verkäufer? Hat er nun keine Pflichten mehr? Schließlich habe ich die Ware bei Ihm gekauft und würde mir wünschen, dass er sich darum kümmert, dass ich eine fehlerfreie Ware zurückbekomme.

Danke nochmals für die wertvollen Beiträge!

MfG
Vural

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#4
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo Vural,

der Verkäufer ist Dein Vertragspartner, wie er das mit dem Hersteller regelt braucht Dich nicht zu interessieren.

Hast Du auf das Gerät nur die gesetzliche Gewährelistung, oder gibt der Hersteller eine gesonderte Garantie ?

gruß

Michael

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#6
 Von 
Vural
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Hersteller gibt nach Kaufdatum eine gesonderte Garatiezeit von 2 Jahren. Ich muss also zuerst nachweisen dass ein Mangel vorliegt und so ein Gutachten ist auch nicht gerade billig. Gibt es noch Alternativen?

Gruß
Vural

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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Um was für einen Mangel handelt es sich denn ?

gruß

Michael

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#8
 Von 
Vural
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Fehlfunktion besteht an meinem Notebook. Der CPU-Lüfter wird vom Sensor am Mainboard nicht immmer richtig angesteuert. Daduch schaltet sich der Rechner manchmal wegen Überhitzung ab und riecht verschmort.

Gruß
Vural

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