Gewährleistung/Garantie - Einbauküche - Werkvertrag, also fünfjährige Garantie?

24. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Schneidinger
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung/Garantie - Einbauküche - Werkvertrag, also fünfjährige Garantie?

Oh je, an meinem unten angehängten Anliegen vom 23.08 06 vergaß ich leider, die Jahreszahl :( des Kaufes zu vermerken. Die Küche wurde im Januar 2004 gekauft. Im Normalfall fällt eine Einbauküche, d.h., wenn sie geplant und vermessen wurde, unter die Kategorie Werkvertrag. Müßte das Zubehör (Armatur) nicht auch darunter fallen, zumal es bei Bestellung der Küche mit verplant wurde?


Kennt sich jemand aus?

Im Januar wurde in einem Einfamilienhaus eine Einbauküche zum Preis von 12500,- Euro eingebaut, die vorher genauestens geplant und vermessen wurde. Eingebaut, einschließlich Elektro-und Wasseranschlüssen, wurde sie seinerzeit von der Küchenfirma, von der sie auch gekauft und geplant wurde. Nun ist der Einhebelmischer der Firma Franke, die beim Kauf der Küche mit eingeplant wurde, defekt. Sie hatte seinerzeit einen Preis von 389,- Euro. Auf Nachfrage bei der Küchenfirma wurde mitgeteilt, dass die Firma Franke nur eine Garantie von zwei Jahren geben würde und diese mittlerweile verjährt sei. Gibt es da nicht einen Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag? Müßte die Garantie für die Armatur nicht fünf Jahre dauern, da die Einbauküche unter die Kategorie "Werkvertrag" fällt, somit eine fünfjährige Garantie hat? Sind Elektrogeräte und Armaturen ausgeschlossen, obwohl seinerzeit alles komplett von der Küchenfirma vermessen, geplant, eingebaut und installiert wurde?
Ich freue mich auf Antworten.


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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Und wieso machst du jetzt noch einen Thread mit der gleichen Frage auf?

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#2
 Von 
Schneidinger
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin Neuling, also entschuldigt, falls ich mich mit der Eröffnung des Threads mit der identischen Frage falsch verhalten habe. Den zusätzlichen Thread habe ich eröffnet, weil ich in dem vorherigen Thread vergaß, eine genauere Datumsangabe zu meinem Anliegen zu machen. Ich werde in Zukunft darauf achten, Fehler zu vermeiden. :)

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#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Nun fühl dich nicht gleich angegriffen, fehler machen alle. nur finde ich es egal, ob irgenwo neu oder nicht, sehr seltsam, einen neuen thraed aufzumachen, weil man in dem alten eine jahreszahl vergessen hat. wenn du jemandem einen brief geschrieben hast, dann schreibst du diesen doch auch nicht neu, weil du eine angabe vergessen hast, sondern reichst diese kurz nach. wie soll dann ein vernünftige hilfe hier sonst stattfinden?

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#4
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Lorenz

Ich hoffe nur, sie haben die ganzen ;) ;);) vergessen. Ansonsten naja...

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#6
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Nö, denn das ist bestimmt nicht lustig, denn es ist so und es mußten entsprechend schon viele ein saftiges Ordnungsgeld deswegen abdrücken.*

Wer mußte weswegen geld abdrücken?

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#8
 Von 
Lennard84
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo, Herr Lorenz!

ich wollte Sie nur auf eine kleine Unaufmerksamkeit hinweisen:
Reichsmarschall war Hermann Goering, Heinrich Himmler war Reichsfuehrer SS.

Mit freundlichen Gruessen
Julian


(und sollten Sie dies kleinkariert finden: wer **** schreibt, dessen **** wird eben berichtigt.)

-----------------
"take it easy"

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#9
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Lorenz

Was wollen Sie eigentlich sagen? Bitte mal in Kurzform, ihre Beiträge sind unzumutbar.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Da faselten sie etwas von einem Gesetz, das Rechtsberatungsgesetz von Reichsmarschall Heinrich Himmler von 1935. Wahrscheinlich bin ich jetzt ein wenig schwer von Begriff, aber was hat das hier mit uns oder diesem Thread zu tun? Klären sie uns doch mal in einfachen Worten auf...

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#13
 Von 
Schneidinger
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hätte ich im Vorfeld gewußt, welche Diskussion ich erreiche, hätte ich keinen Thread eröffnet. Schade, dass dadurch meine Frage untergegangen ist. :(

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