Kennt sich jemand aus?
Im Januar wurde in einem Einfamilienhaus eine Einbauküche zum Preis von 12500,- Euro eingebaut, die vorher genauestens geplant und vermessen wurde. Eingebaut, einschließlich Elektro-und Wasseranschlüssen, wurde sie seinerzeit von der Küchenfirma, von der sie auch gekauft und geplant wurde. Nun ist der Einhebelmischer der Firma Franke, die beim Kauf der Küche mit eingeplant wurde, defekt. Sie hatte seinerzeit einen Preis von 389,- Euro. Auf Nachfrage bei der Küchenfirma wurde mitgeteilt, dass die Firma Franke nur eine Garantie von zwei Jahren geben würde und diese mittlerweile verjährt sei. Gibt es da nicht einen Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag? Müßte die Garantie für die Armatur nicht fünf Jahre dauern, da die Einbauküche unter die Kategorie "Werkvertrag" fällt, somit eine fünfjährige Garantie hat? Sind Elektrogeräte und Armaturen ausgeschlossen, obwohl seinerzeit alles komplett von der Küchenfirma vermessen, geplant, eingebaut und installiert wurde?
Ich freue mich auf Antworten.
Gewährleistung/Garantie
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
*Müßte die Garantie für die Armatur nicht fünf Jahre dauern, da die Einbauküche unter die Kategorie "Werkvertrag" fällt, somit eine fünfjährige Garantie hat?*
Wieso, hat die Küchenfirma denn eine Fünfjahres-Garantie gewährt?
Januar ist erst 8 Monate her, also sollte die 2 Jahres Garantie doch greifen welche die Firma anbietet. Wo ist denn das Problem?
Viele Grüße, Michael
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--- editiert vom Admin
Oh je, ich vergaß, die Jahreszahl des Kaufes zu vermerken. Die Küche wurde im Januar 2004 gekauft. Im Normalfall fällt eine Einbauküche, d.h., wenn sie geplant und vermessen wurde, unter die Kategorie "Werkvertrag". Müßte das Zubehör (Armatur) nicht auch darunter fallen, zumal es bei Bestellung der Küche mit verplant wurde?
Unser Herr Lorenz dreht auch mal wieder völlig ab ;-) Küchen, Kuchen..was soll's!? - Ist doch alles das gleiche...
--- editiert vom Admin
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