Gewährleistung/Garantie

23. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Schneidinger
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung/Garantie

Kennt sich jemand aus?

Im Januar wurde in einem Einfamilienhaus eine Einbauküche zum Preis von 12500,- Euro eingebaut, die vorher genauestens geplant und vermessen wurde. Eingebaut, einschließlich Elektro-und Wasseranschlüssen, wurde sie seinerzeit von der Küchenfirma, von der sie auch gekauft und geplant wurde. Nun ist der Einhebelmischer der Firma Franke, die beim Kauf der Küche mit eingeplant wurde, defekt. Sie hatte seinerzeit einen Preis von 389,- Euro. Auf Nachfrage bei der Küchenfirma wurde mitgeteilt, dass die Firma Franke nur eine Garantie von zwei Jahren geben würde und diese mittlerweile verjährt sei. Gibt es da nicht einen Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag? Müßte die Garantie für die Armatur nicht fünf Jahre dauern, da die Einbauküche unter die Kategorie "Werkvertrag" fällt, somit eine fünfjährige Garantie hat? Sind Elektrogeräte und Armaturen ausgeschlossen, obwohl seinerzeit alles komplett von der Küchenfirma vermessen, geplant, eingebaut und installiert wurde?
Ich freue mich auf Antworten.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Müßte die Garantie für die Armatur nicht fünf Jahre dauern, da die Einbauküche unter die Kategorie "Werkvertrag" fällt, somit eine fünfjährige Garantie hat?*

Wieso, hat die Küchenfirma denn eine Fünfjahres-Garantie gewährt?

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5889x hilfreich)

Januar ist erst 8 Monate her, also sollte die 2 Jahres Garantie doch greifen welche die Firma anbietet. Wo ist denn das Problem?


Viele Grüße, Michael

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#3
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Schneidinger
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh je, ich vergaß, die Jahreszahl :( des Kaufes zu vermerken. Die Küche wurde im Januar 2004 gekauft. Im Normalfall fällt eine Einbauküche, d.h., wenn sie geplant und vermessen wurde, unter die Kategorie "Werkvertrag". Müßte das Zubehör (Armatur) nicht auch darunter fallen, zumal es bei Bestellung der Küche mit verplant wurde?

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#5
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

Unser Herr Lorenz dreht auch mal wieder völlig ab ;-) Küchen, Kuchen..was soll's!? - Ist doch alles das gleiche...

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#6
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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