Gewährleistung/Sachmangelhaftung privatverkauf ebay Kleinanzeigen

25. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Briciola
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewährleistung/Sachmangelhaftung privatverkauf ebay Kleinanzeigen

Hallo,
Ich habe auf eBay Kleinanzeigen ein gebrauchtes technisches Gerät verkauft. Dieses hat Piezokeramiken, die eine bestimmte nicht genau definierte Lebensdauer haben. Der Hersteller gibt ca. 1 Jahr bei täglicher Benutzung an. Ich habe das Gerät insgesamt deutlich seltener benutzt, danach war es länger außer Betrieb. Dies habe ich in der Anzeige auch so angegeben. Die Käuferin hat das Gerät bei mir abgeholt und es dort vor dem Kauf auf Funktionsfähigkeit getestet. Die war auch einwandfrei. Ich habe sie dabei nochmal daraufhingewiesen, dass man natürlich nicht wissen kann Wielange die Keramiken noch funktionieren, und dass die möglicherweise irgendwann ausgetauscht werden müssen. Nun rief sie mich an und sagt das Gerät hätte auch bei ihr einige Male einwandfrei funktioniert und nun wäre es kaputt. Sie hat beim Hersteller angerufen, dieser hat aber momentan Lieferprobleme (auf unbestimmte Zeit) für die Ersatzteile und bietet ihr daher 40% Rabatt auf ein neues Gerät (das kostet 1760€) einer neueren Generation. Nun fordert die Käuferin von mir dass ich eine angebliche Preisdifferenz von 400€ überweisen soll, alternativ bringt sie das Gerät zurück und will den vollen Kaufpreis (800€) zurück. Muss ich mich als Privatperson darauf einlassen? Ich habe das Gerät nach bestem Wissen und Gewissen verkauft, ich verstehe, dass es ärgerlich ist, dass es schon nach kurzer Zeit seinen Dienst aufgegeben hat, denke aber, dass das in der Natur der Sache bei Gebrauchten Geräten liegt. Dass das Gerät nicht mehr funktioniert kann doch auch an einem Anwendungsfehler liegen. Dem Hersteller hat die Käuferin erzählt, dass sie das Gerät zwischenzeitlich entkalkt hat und dabei können die Keramiken beschädigt werden wenn man zb heißes Wasser verwendet. Beweisen kann ich das aber natürlich nicht. Es ist auch denkbar, dass die Keramiken einfach aus Altersgründen kaputtgegangen sind, wäre ein arger Zufall, aber ok. Was ist nun eine für beide Seiten faire und (Ge)rechte Lösung? Dankeschön schon im Vorraus für Ihre Hilfe!!!

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25 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114341 Beiträge, 38981x hilfreich)

Zitat (von Briciola):
Dankeschön schon im Vorraus für Ihre Hilfe!!!

Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn ...



Zitat (von Briciola):
Gewährleistung/Sachmangelhaftung privatverkauf ebay Kleinanzeigen

Mit welchem Wortlaut hat man denn versucht die gesetzliche Sachmangelhaftung auszuschließen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Briciola
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mit welchem Wortlaut hat man denn versucht die gesetzliche Sachmangelhaftung auszuschließen?


Ich habe der Käuferin gesagt, dass die verbauten Keramiken eine befristete Funktionsdauer haben, abhängig von Nutzung und Alter und sie hat das Gerät mit diesen Angaben (Alter belegt durch Originalrechnung) gekauft. Ich habe ihr explizit gesagt, dass es sein kann, dass sie die Keramiken demnächst tauschen muss, weil niemand sagen kann wie lange diese noch funktionieren. Sie war dennoch mit dem Kauf einverstanden nachdem sie sich vor Ort von der aktuellen Funktionsfähigkeit überzeugt hatte. Die Problematik ist jetzt nur entstanden, weil der Hersteller momentan aufgrund von Lieferschwierigkeiten diese nicht tauschen kann. Dafür kann ich aber doch nichts. Ich habe das Gerät funktionsfähig, aber mit einem gewissen Alter und damit verbundenem Risiko, dass die Keramiken ausgetauscht werden müssen, verkauft.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114341 Beiträge, 38981x hilfreich)

Es gab also keinen Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung.
Bedeutet man haftet für 2 Jahre auf alle Mängel welche der gesetzlichen Sachmängelhaftung unterfallen.
Einziger Vorteil für den Verläufer: den Käufer trifft hier die volle Beweislast, das hier die gesetzlichen Sachmängelhaftung greifen würde - in vielen Fällen unmöglich.



Zitat (von Briciola):
Die Problematik ist jetzt nur entstanden, weil der Hersteller momentan aufgrund von Lieferschwierigkeiten diese nicht tauschen kann.

Das ist alleine das Problem des Käufers.


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#4
 Von 
Briciola
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
den Käufer trifft hier die volle Beweislast, das hier die gesetzlichen Sachmängelhaftung greifen würde - in vielen Fällen unmöglich


Was würde denn hier die gesetzliche Sachmangelhaftung betreffen? Die Keramiken sind Verschleißteile auf die nicht mal der Hersteller Garantie gibt. Und wie könnte die Käuferin das beweisen? Das Gerät war ja unstrittig voll funktionsfähig bei Übergabe.

Dankeschön schon mal für die bisherigen Antworten!!!

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#5
 Von 
Briciola
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist alleine das Problem des Käufers.


Auch wenn ich beim Verkauf gesagt habe, dass die Teile durch den Hersteller ausgetauscht werden können? Das war da ja auch mein Wissensstand.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114341 Beiträge, 38981x hilfreich)

Zitat (von Briciola):
Was würde denn hier die gesetzliche Sachmangelhaftung betreffen?

Natürlich das defekte Teil.



Zitat (von Briciola):
Die Keramiken sind Verschleißteile auf die nicht mal der Hersteller Garantie gibt.

Irrelevant.



Zitat (von Briciola):
Und wie könnte die Käuferin das beweisen?

Durch ein entsprechendes, qualifiziertes Gutachten.


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#7
 Von 
Briciola
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Briciola):
Und wie könnte die Käuferin das beweisen?

Durch ein entsprechendes, qualifiziertes Gutachten


Ein Gutachten, das besagt, dass das Teil schon bei Übergabe defekt gewesen sein muss? Das ist tatsächlich unmöglich, weil es ja nicht der Fall war.

Oder ein Gutachten das besagt, dass das Teil nicht aufgrund fehlerhafter Bedienung kaputtgegangen ist? Vermutlich auch schwierig. Aber vielleicht nicht unmöglich.

Was ist nun in der Praxis ein gutes Vorgehen? Der Käuferin irgendwie entgegengekommen, oder darauf verweisen, dass die Beweislast bei ihr liegt und ihre beiden Vorschläge ablehnen?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114341 Beiträge, 38981x hilfreich)

Zitat (von Briciola):
Auch wenn ich beim Verkauf gesagt habe, dass die Teile durch den Hersteller ausgetauscht werden können?

Ist ja auch der Fall. Sie muss halt warten bis der Hersteller wieder was auf Lager hat.
Oder was kompatibles verwenden.



Zitat (von Briciola):
Was ist nun in der Praxis ein gutes Vorgehen?

In der Regel bekommt man hier den Rat: Kommunikation erst mal einstellen, des Käufers Gerät, des Käufers Problem.

Hat man denn schon mit der Käuferin kommuniziert? Wenn ja was genau?


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#9
 Von 
Briciola
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hat man denn schon mit der Käuferin kommuniziert? Wenn ja was genau?


Bisher habe ich ihr nur gesagt, dass ich mich informieren werde und mich dann melde. Sie ruft nun häufiger an und schreibt per WhatsApp und setzt Fristen bis wann ich mich gemeldet haben soll, sonst würde sie am Samstag das Gerät zurückbringen und den vollen Kaufpreis zurück wollen.

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#10
 Von 
Briciola
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hat man denn schon mit der Käuferin kommuniziert? Wenn ja was genau?


Bisher habe ich ihr nur gesagt, dass ich mich informieren werde und mich dann melde. Sie ruft nun häufiger an und schreibt per WhatsApp und setzt Fristen bis wann ich mich gemeldet haben soll, sonst würde sie am Samstag das Gerät zurückbringen und den vollen Kaufpreis zurück wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114341 Beiträge, 38981x hilfreich)

Zitat (von Briciola):
sonst würde sie am Samstag das Gerät zurückbringen und den vollen Kaufpreis zurück wollen.

A) man könnte ihr schreiben, das man weder das Gerät zurücknimmt noch ihr Geld erstatten wird, da es dafür schlicht an Gründen und auch an der notwendigen Rechtsgrundlage fehlt.

B) man macht einfach die Türe nicht auf wenn sie da ist.


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#12
 Von 
Briciola
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Briciola):
Bisher habe ich ihr nur gesagt, dass ich mich informieren werde und mich dann melde. Sie ruft nun häufiger an und schreibt per WhatsApp und setzt Fristen bis wann ich mich gemeldet haben soll, sonst würde sie am Samstag das Gerät zurückbringen und den vollen Kaufpreis zurück wollen.


Irgendwas muss ich ihr ja schreiben, weil spätestens wenn sie vor meiner Tür steht muss ich notgedrungen kommunizieren.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114341 Beiträge, 38981x hilfreich)

Zitat (von Briciola):
Irgendwas muss ich ihr ja schreiben,

Absolut nicht.



Zitat (von Briciola):
weil spätestens wenn sie vor meiner Tür steht muss ich notgedrungen kommunizieren.

Auch das muss man überhaupt nicht.


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#14
 Von 
Briciola
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Briciola):
weil spätestens wenn sie vor meiner Tür steht muss ich notgedrungen kommunizieren.

Auch das muss man überhaupt nicht.


Aber ich will mich doch auch nicht verstecken, wenn ich nichts unrechtes getan habe. Kommt mir irgendwie wie ein Versteckspiel vor.

Könnte ich sowas schreiben wie: ‚Das Gerät funktionierte bei Übergabe einwandfrei, wovon Sie sich selbst überzeugen konnten. Alles weitere geht mich nichts mehr an. Daher bitte ich Sie von weiteren Kontaktversuchen abzusehen.‘

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114341 Beiträge, 38981x hilfreich)

Zitat (von Briciola):
Aber ich will mich doch auch nicht verstecken,

Es geht nicht ums verstecken, es geht darum, weitere Fehler zu vermeiden, das man möglichst nicht mehr was unvorteilhaftes sagt oder macht.



Zitat (von Briciola):
Alles weitere geht mich nichts mehr an.

Das ist schlicht falsch und könnte im schlechtesten Falle schon ein paar hundert EUR kosten. Sollte man also nicht mitteilen.


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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Briciola
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es geht nicht ums verstecken, es geht darum, weitere Fehler zu vermeiden, das man möglichst nicht mehr was unvorteilhaftes sagt oder macht


Ok, danke. Und was wäre nicht Unvorteilhaft? Außer gar nicht mehr zu reagieren? Verärgert das die Anderen nicht nur, so dass es am Ende tatsächlich zum Rechtsstreit kommt? Ich möchte vor allem keinen Ärger.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114341 Beiträge, 38981x hilfreich)

Zitat (von Briciola):
Und was wäre nicht Unvorteilhaft?

Siehe #11



Zitat (von Briciola):
Verärgert das die Anderen nicht nur, so dass es am Ende tatsächlich zum Rechtsstreit kommt?

Ob ein "Nein, es gibt kein Geld" weniger verärgert?



Zitat (von Briciola):
Ich möchte vor allem keinen Ärger.

Unter der Prämisse: machen und zahlen was der Käufer will


Signatur:

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#18
 Von 
Briciola
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Käuferin bietet nun an von weiteren Schritten abzusehen wenn ich die Kosten der Reparatur - um die 100€ - übernehme. Ich würde das des lieben Frieden willens machen wollen. Allerdings würde ich mich gerne absichern, dass nicht irgendwann später doch noch irgendeine weitere Forderung kommt. Ich habe etwas Sorge, dass ich quasi indem ich zahle der Sachmangelhaftung zustimme oder so.

Mit welchem Wortlaut muss ich nun jede weitere Gewährleistung oder Sachmangelhaftung ausschließen?

Vielen Dank schon mal im Vorraus!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16153 Beiträge, 5766x hilfreich)

Zitat (von Briciola):
Die Käuferin bietet nun an von weiteren Schritten abzusehen wenn ich die Kosten der Reparatur - um die 100€ - übernehme
Das ist deine Entscheidung. Verpflichtet bist du zu gar nichts.

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#20
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(535 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von Briciola):
Mit welchem Wortlaut muss ich nun jede weitere Gewährleistung oder Sachmangelhaftung ausschließen?


"Auch wenn es nicht lange gehalten hat, so war die gekaufte Sache bei Gefahrübergang dennoch frei von Mängeln. Das haben Sie selbst festgestellt. Sachmängelhaftung ist keine Haltbarkeitsgarantie."

Edit: Falls es nicht klar ist: Ich würde nicht zahlen. Es bringt nichts, anderen wider besseres Wissen entgegenzukommen, weil du die nur in ihrem Wahn bestärkst, im Recht zu sein.

-- Editiert von metttwurstkneckebrot am 03.12.2021 14:42

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114341 Beiträge, 38981x hilfreich)

Zitat (von Briciola):
Ich habe etwas Sorge, dass ich quasi indem ich zahle der Sachmangelhaftung zustimme

Ja, genau das würde man dann machen.

Insofern:
Zitat (von metttwurstkneckebrot):
Es bringt nichts, anderen wider besseres Wissen entgegenzukommen, weil du die nur in ihrem Wahn bestärkst, im Recht zu sein.




Zitat (von Briciola):
Mit welchem Wortlaut muss ich nun jede weitere Gewährleistung oder Sachmangelhaftung ausschließen?

Das
Zitat (von metttwurstkneckebrot):
"Auch wenn es nicht lange gehalten hat, so war die gekaufte Sache bei Gefahrübergang dennoch frei von Mängeln. Das haben Sie selbst festgestellt. Sachmängelhaftung ist keine Haltbarkeitsgarantie."

ist dafür völlig untauglich.

Es gibt keinen Wortlaut , da die Sachmangelhaftung nun Bestandteil dieses Vertrages ist.
Wenn, dann muss man diese vor Vertragsschluss ausschließen.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Briciola
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es gibt keinen Wortlaut , da die Sachmangelhaftung nun Bestandteil dieses Vertrages ist.
Wenn, dann muss man diese vor Vertragsschluss ausschließen.


Das heißt, besser weiterhin nicht reagieren? Ich will nicht für die Frau quasi ein Ersatzteil-Flatrate-Zahler sein jedesmal wenn sie in den nächsten zwei Jahren irgendwas an dem Gerät kaputt macht. Und nach dem zu urteilen wie sie sich bisher mir gegenüber verhalten hat (falsche Angaben, Drohungen, Unterstellung von arglistiger Täuschung etc.) käme da sicher einiges auf mich zu.

Kann ich nicht irgendwie jetzt einen neuen Vertrag mit ihr schließen nach dem Motto: Ich übernehme aus Kulanz die Reparaturkosten und dafür wird jede weitere Gewährleistung oder Sachmangelhaftung für die Zukunft ausgeschlossen? Wenn ja, wie muss das formuliert sein?

Alternativ müsste ich ja quasi immer damit rechnen wieder irgendeine Forderung von ihr zu bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114341 Beiträge, 38981x hilfreich)

Zitat (von Briciola):
Ich will nicht für die Frau quasi ein Ersatzteil-Flatrate-Zahler sein jedesmal wenn sie in den nächsten zwei Jahren irgendwas an dem Gerät kaputt macht.

Dann sollte man nicht nachgeben.



Zitat (von Briciola):
Kann ich nicht irgendwie jetzt einen neuen Vertrag mit ihr schließen nach dem Motto: Ich übernehme aus Kulanz die Reparaturkosten und dafür wird jede weitere Gewährleistung oder Sachmangelhaftung für die Zukunft ausgeschlossen?

Meiner Ansicht nach nein.



Zitat (von Briciola):
Alternativ müsste ich ja quasi immer damit rechnen wieder irgendeine Forderung von ihr zu bekommen.

Das dürfte einem hier nicht erspart bleiben.
Wobei solche Leute sich oft nur bei Erfolg wieder melden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Briciola
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann sollte man nicht nachgeben.


Ok, vielen Dank für die kompetente Hilfe hier!

Es ist schon verrückt, dass einem Nettigkeit bei manchen Leuten so zu Nachteil gereichen kann. Ich bin sehr froh hier nachgefragt zu haben bevor ich mich auf irgendetwas eingelassen habe.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114341 Beiträge, 38981x hilfreich)

Zitat (von Briciola):
Es ist schon verrückt, dass einem Nettigkeit bei manchen Leuten so zu Nachteil gereichen kann.

Ja, leider ist die Welt ein wenig egoistischer geworden ...


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