Gewährleistungs Ausschluss für Lichtschalter wenn nicht vom Fachmann verbaut

25. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Jens1968
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 13x hilfreich)
Gewährleistungs Ausschluss für Lichtschalter wenn nicht vom Fachmann verbaut

Guten Tag,

ich habe bei ebay mehrere Dimm Lichtschalter für ein Miethaus gekauft.
Ich habe diese mit verschiedenen LED getestet und hatte dabei verschiedene unerwünschte effekte wie lautes Brummen der LED Treiber. Flackern oder das die LEDs nicht ganz ausgingen.

Ich habe dem Verkäufer 2 Emails gesendet und die Probleme geschilder und geschrieben "Daher möchte ich diese 3 Artikel zurück geben."
keine Reaktion des Verkäufers.
Dann habe ich die Ware retour gesendet und auch eine Reaktion
nach 10 Tagen habe ich einen Paypla Fall geöffnet. Dieser wurde zu Gunsten des Verkäufers geschlossen da ich die Ware zurück gesendet hatte bevor mich Paypal dazu aufgefordert hatte. Ein Witz!

Der Verkäufer sagt. Garantie besteht nur wenn der Artikel von einem Fachmann installiert wurde.
Im Angebot steht kein Hinweis auf der Verackung stand was in der Art " Insallation nur durch Fachpersonal"
In den AGB stand nur: "§ 5 Mängelhaftung: Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte."

(Ich habe einen Installationsbetrieb für Türsprechanlagen für Mehrfamilienhäuser und sicher die erforderlichen Fähigkeiten um einen Lichtschalter anzuschließen)

Meine Fragen:
1. Ist "Daher möchte ich diese 3 Artikel zurück geben." ein gültiger Widerruf?
2. Darf der Artikel die Garantie ausschließen, wenn es nicht von einem Fachmann installiert wurde?
3. Ab wann gilt man als Fachmann oder qualifiziert einen Lichtschalter zu montieren?

danke schon mal fürs lesen!

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Du verwürfest munter Garantie und Gewährleistung. Das sind unterschiedliche Dinge.
1. Du bist anscheinend Gewerbetreibender und hast somit überhaupt kein Widerrufsrecht, das Widerrufsrecht gibt es nur bei Verbraucherverträgen. Wärst du Verbraucher, dann ist dein Satz wohl als Widerruf zu verstehen. Du musst aber natürlich den Zugang des Widerrufes beweisen können. Kannst du das? Die Rücksendung der Ware ist kein Widerruf!
2. Ja, natürlich darf man keine Garantie geben wenn eine Ware nicht von einem Fachmann installiert wurde. Das steht alles im freiwilligen Garantieversprechen wenn es so sein sollte.
3. Das entscheidet im Zweifelsfall ein Richter. In deinem Fall würde ich davon ausgehen, dass du Fachmann bist.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Jens1968):
1. Ist "Daher möchte ich diese 3 Artikel zurück geben." ein gültiger Widerruf?

Wenn alle Handlungen innerhalb der Fristen getätigt wurden, ja.
Allerdings kann bei eingebauten Teilen Wertersatz fällig werden.



Zitat (von Jens1968):
2. Darf der Artikel die Garantie ausschließen, wenn es nicht von einem Fachmann installiert wurde?

Selbstverständlich.
Zum einen muss niemand überhaupt Garantie geben, zum anderen sind Garantiebedingungen recht frei bestimmbar.



Zitat (von Jens1968):
3. Ab wann gilt man als Fachmann oder qualifiziert einen Lichtschalter zu montieren?

Fachmann ist, wer aufgrund seiner Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen und Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die entsprechenden Fähikeiten aufweist.
Salopp gesagt: ab Elektriker an aufwärts



Zitat (von Jens1968):
In den AGB stand nur: "§ 5 Mängelhaftung: Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte."

Dann sollte man ernsthaft überlegen, diese in Anpruch zu nehmen.



Zitat (von Jens1968):
Gewährleistungs Ausschluss für Lichtschalter wenn nicht vom Fachmann verbaut

Der wäre nur dann gültig, wenn der Schalter durch unsachgemäße Handhabung beschädigt wurde.
Ein pauschaler Gewährleistungsausschluss wäre ungültig.





-- Editiert von Harry van Sell am 25.10.2016 13:28

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jens1968
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,
danke für eure Anregungen.

Mängelhaftung ist Gewährleistung?
Kann der Verkäufer diese ausschließen, wenn die Montage nicht durch ein Fachpersonal erfolgt ist?

Bin ich in der Beweislast, dass ich die nötigen Qualifikationen besitze?

Das ich einen Installationsbetrieb für Türsprechanlagne habe, hatte ich nur geschrieben um zu unterstreichen, dass ich die Qualifikaitonen habe einen solchen Schalter zu montieren.

Die Dimmer habe ich für meine Vermietungsobjekte gekauft. Diese Betriebe ich als Privatperson zur Wertanlage ohne Steuerrechtlich als Gewerbetreibender zu gelten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Jens1968):
Mängelhaftung ist Gewährleistung?
Die gesetzliche Mängelhaftung ist die Gewährleistung. Die freiwillige Garantie ist halt eine freiwillige Mängelhaftung. Beides ist möglich, beides sollte nicht miteinander verwechselt werden, da Garantie und Gewährleistung unterschiedliche Inhalte haben.


Zitat (von Jens1968):
Kann der Verkäufer diese ausschließen, wenn die Montage nicht durch ein Fachpersonal erfolgt ist?
Die Gewährleistung ist gesetzlich verankert und kann im Verhältnis B2C nicht ausgeschlossen werden.
Im Verhältnis B2B kann diese aber sehr wohl ausgeschlossen werden, denn dann greift das HGB.


Zitat (von Jens1968):
Bin ich in der Beweislast, dass ich die nötigen Qualifikationen besitze?
Bei der Gewährleistung irrelevant. Bei der freiwilligen Garantie: ja


Zitat (von Jens1968):
Die Dimmer habe ich für meine Vermietungsobjekte gekauft. Diese Betriebe ich als Privatperson zur Wertanlage ohne Steuerrechtlich als Gewerbetreibender zu gelten.
Da muss man den Einzelfall betrachten. Auch eine Vermietung kann gewerblich sein. Die Infos sind allerdings nicht ausreichend um das beurteilen zu können.

-- Editiert von micbu am 25.10.2016 13:47



-- Editiert von micbu am 25.10.2016 13:54

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat:
...oder das die LEDs nicht ganz ausgingen...


Dafür gibt es in der Regel 3 Gründe:

1. ungeeignete Leuchtmittel
2. mangelhafter elektrischer Anschluss
3. defekter Lichtschalter

Zitat:
Ich habe diese mit verschiedenen LED getestet


Bevor Sie sich weiter um die mangelhaften Lichtschalter streiten...
Ihnen ist schon bewusst, dass bei weitem nicht alle LED Leuchtmittel dimmbar sind oder?
Bei LED Leuchtmitteln steht dies in der Regel explizit auf der Verpackung, ob diese für den Dimmerbetrieb geeignet sind.

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#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Bevor Sie sich weiter um die mangelhaften Lichtschalter streiten...
Ihnen ist schon bewusst, dass bei weitem nicht alle LED Leuchtmittel dimmbar sind oder?

Es geht sogar noch weiter, die meisten billigen Leuchtmittel können das überhaupt nicht, bzw es muss das Vorschaltgerät ausgetauscht werden.
Zitat (von Jens1968):
Ab wann gilt man als Fachmann oder qualifiziert einen Lichtschalter zu montieren?

Einer der eben die Berechtigung hat, Arbeiten am Strom auszuführen, als jeder der beim Netzbetreiber als Installationsbetrieb eingetragen ist.
Zitat (von Jens1968):
Das ich einen Installationsbetrieb für Türsprechanlagne habe, hatte ich nur geschrieben um zu unterstreichen, dass ich die Qualifikaitonen habe einen solchen Schalter zu montieren.

Oh wer die Qualifikation zum Eintrag in die Handwerksrolle nicht hat, sollte sich erst mal über die Handwerksordnung schlau machen, jeder Meister weis wie LED Leuchtmittel angesteuert werden, hier sehe ich unter Umständen, falls wirklich das Gewerk ausgeübt wird, sehr große Sorgen, wenn man das der zuständigen HWK mitteilt.

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#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Jens1968):

Die Dimmer habe ich für meine Vermietungsobjekte gekauft. Diese Betriebe ich als Privatperson zur Wertanlage ohne Steuerrechtlich als Gewerbetreibender zu gelten.


Witzig, was ist daran nicht gewerblich?

Gewerblich bedeutet die Gewinnerzielungsabsicht, und das ist definitiv der Fall.

-> Kauf gewerblich erfolgt, da gilt der Welpenschutz für Konsumenten nicht.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Oh wer die Qualifikation zum Eintrag in die Handwerksrolle nicht hat,
Wie kommst du denn darauf, dass er diese Qualifikation nicht hat?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Witzig, was ist daran nicht gewerblich?
Weil nun einmal nicht jede Vermietung gewerblich ist! Ob das hier der Fall ist kann man so einfach nicht beurteilen. Es kann sein, muss aber nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von 0815Frager):
Wie kommst du denn darauf, dass er diese Qualifikation nicht hat?


Ganz einfach, an der Eingangsfrage, nach Fachmann.
Wenn er behauptet Türsprechanlagen zu installieren, müsste er Meister sein, und der stellt weder die Frage nach wer darf das ( das weis ein Fachmann), dazu auch das Dimmer für nicht mit allen Leutmitteln sogar betrieben werden dürfen, als Mitglied in der HWK hätte er die Informationen schon seit Jahren in den Infoschreiben erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jens1968
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 13x hilfreich)

Um auch auf die anderen Punkte einzugehen, welche ich nicht nachgefragt habe, weil diese mir bewust sind.
Natürlich wurden dimmbare LEDs verwendet. Hochpreisige LEDs, kein Chinaimport... Diese wurden extra für diesen zweck gekauft.

Ich brauche keine technische Hilfestellung sondern hatte Fragen in Bezug auf Ausschluss des Widerrufs und Gewährleistung.
Dies wurde mir von Harry und micbu benatwortet. danke.


asd1971 liegt mit seiner Antwort aber komplett daneben.

Keine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn die Vermietung im Bereich der privaten Vermögensverwaltung erfolgt. Ansatzpunkt ist insoweit § 14 Abgabenordnung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Wenn er behauptet Türsprechanlagen zu installieren, müsste er Meister sein,

Nö.

Die Installiation kann auch Piet Schlunz machen. Der muss nicht mal Geselle oder so was sein.
Hauptsache vor Inbetriebnahme kontrolliert da der Meister.
Das muss dann weder der Inhaber sein noch der Installateur.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Wenn er behauptet Türsprechanlagen zu installieren, müsste er Meister sein, und der stellt weder die Frage nach wer darf das
Quark, er hat überhaupt nicht die Frage gestellt wer das darf! Und man braucht auch kein Meister zu sein um gewerblich eine Türsprechanlage montieren zu dürfen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Ich bin eingetragen in der HWK, ich darf selbst alles mögliche an Elektroinstallationen vornehmen und abnehmen :grins:
Und nicht jede "Elektroinstallation" muss von einem in der HWK eingetragenen Person abgenommen werden! Informiere dich erstmal!

-- Editiert von micbu am 25.10.2016 16:50

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Ich bin eingetragen in der HWK, ich darf selbst alles mögliche an Elektroinstallationen vornehmen und abnehmen

Wohl die Ausnahmeerlaubnis für Hausmeister, festgelegter Tätigkeitsbereich.
Und ich habe schon bei Überschreiten des Tätigkeitsbereich die HWK bei solchen Firmen in Kenntnis gesetzt, die freute es nicht so.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Wohl die Ausnahmeerlaubnis für Hausmeister, festgelegter Tätigkeitsbereich.
Nein, Ingenieur Elektrotechnik.

0x Hilfreiche Antwort

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