Guten Tag,
ich habe bei ebay mehrere Dimm Lichtschalter für ein Miethaus gekauft.
Ich habe diese mit verschiedenen LED getestet und hatte dabei verschiedene unerwünschte effekte wie lautes Brummen der LED Treiber. Flackern oder das die LEDs nicht ganz ausgingen.
Ich habe dem Verkäufer 2 Emails gesendet und die Probleme geschilder und geschrieben "Daher möchte ich diese 3 Artikel zurück geben."
keine Reaktion des Verkäufers.
Dann habe ich die Ware retour gesendet und auch eine Reaktion
nach 10 Tagen habe ich einen Paypla Fall geöffnet. Dieser wurde zu Gunsten des Verkäufers geschlossen da ich die Ware zurück gesendet hatte bevor mich Paypal dazu aufgefordert hatte. Ein Witz!
Der Verkäufer sagt. Garantie besteht nur wenn der Artikel von einem Fachmann installiert wurde.
Im Angebot steht kein Hinweis auf der Verackung stand was in der Art " Insallation nur durch Fachpersonal"
In den AGB stand nur: "§ 5 Mängelhaftung: Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte."
(Ich habe einen Installationsbetrieb für Türsprechanlagen für Mehrfamilienhäuser und sicher die erforderlichen Fähigkeiten um einen Lichtschalter anzuschließen)
Meine Fragen:
1. Ist "Daher möchte ich diese 3 Artikel zurück geben." ein gültiger Widerruf?
2. Darf der Artikel die Garantie ausschließen, wenn es nicht von einem Fachmann installiert wurde?
3. Ab wann gilt man als Fachmann oder qualifiziert einen Lichtschalter zu montieren?
danke schon mal fürs lesen!
Gewährleistungs Ausschluss für Lichtschalter wenn nicht vom Fachmann verbaut
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Du verwürfest munter Garantie und Gewährleistung. Das sind unterschiedliche Dinge.
1. Du bist anscheinend Gewerbetreibender und hast somit überhaupt kein Widerrufsrecht, das Widerrufsrecht gibt es nur bei Verbraucherverträgen. Wärst du Verbraucher, dann ist dein Satz wohl als Widerruf zu verstehen. Du musst aber natürlich den Zugang des Widerrufes beweisen können. Kannst du das? Die Rücksendung der Ware ist kein Widerruf!
2. Ja, natürlich darf man keine Garantie geben wenn eine Ware nicht von einem Fachmann installiert wurde. Das steht alles im freiwilligen Garantieversprechen wenn es so sein sollte.
3. Das entscheidet im Zweifelsfall ein Richter. In deinem Fall würde ich davon ausgehen, dass du Fachmann bist.
Zitat1. Ist "Daher möchte ich diese 3 Artikel zurück geben." ein gültiger Widerruf? :
Wenn alle Handlungen innerhalb der Fristen getätigt wurden, ja.
Allerdings kann bei eingebauten Teilen Wertersatz fällig werden.
Zitat2. Darf der Artikel die Garantie ausschließen, wenn es nicht von einem Fachmann installiert wurde? :
Selbstverständlich.
Zum einen muss niemand überhaupt Garantie geben, zum anderen sind Garantiebedingungen recht frei bestimmbar.
Zitat3. Ab wann gilt man als Fachmann oder qualifiziert einen Lichtschalter zu montieren? :
Fachmann ist, wer aufgrund seiner Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen und Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die entsprechenden Fähikeiten aufweist.
Salopp gesagt: ab Elektriker an aufwärts
ZitatIn den AGB stand nur: "§ 5 Mängelhaftung: Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte." :
Dann sollte man ernsthaft überlegen, diese in Anpruch zu nehmen.
ZitatGewährleistungs Ausschluss für Lichtschalter wenn nicht vom Fachmann verbaut :
Der wäre nur dann gültig, wenn der Schalter durch unsachgemäße Handhabung beschädigt wurde.
Ein pauschaler Gewährleistungsausschluss wäre ungültig.
-- Editiert von Harry van Sell am 25.10.2016 13:28
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Hallo,
danke für eure Anregungen.
Mängelhaftung ist Gewährleistung?
Kann der Verkäufer diese ausschließen, wenn die Montage nicht durch ein Fachpersonal erfolgt ist?
Bin ich in der Beweislast, dass ich die nötigen Qualifikationen besitze?
Das ich einen Installationsbetrieb für Türsprechanlagne habe, hatte ich nur geschrieben um zu unterstreichen, dass ich die Qualifikaitonen habe einen solchen Schalter zu montieren.
Die Dimmer habe ich für meine Vermietungsobjekte gekauft. Diese Betriebe ich als Privatperson zur Wertanlage ohne Steuerrechtlich als Gewerbetreibender zu gelten.
Die gesetzliche Mängelhaftung ist die Gewährleistung. Die freiwillige Garantie ist halt eine freiwillige Mängelhaftung. Beides ist möglich, beides sollte nicht miteinander verwechselt werden, da Garantie und Gewährleistung unterschiedliche Inhalte haben.ZitatMängelhaftung ist Gewährleistung? :
Die Gewährleistung ist gesetzlich verankert und kann im Verhältnis B2C nicht ausgeschlossen werden.ZitatKann der Verkäufer diese ausschließen, wenn die Montage nicht durch ein Fachpersonal erfolgt ist? :
Im Verhältnis B2B kann diese aber sehr wohl ausgeschlossen werden, denn dann greift das HGB.
Bei der Gewährleistung irrelevant. Bei der freiwilligen Garantie: jaZitatBin ich in der Beweislast, dass ich die nötigen Qualifikationen besitze? :
Da muss man den Einzelfall betrachten. Auch eine Vermietung kann gewerblich sein. Die Infos sind allerdings nicht ausreichend um das beurteilen zu können.ZitatDie Dimmer habe ich für meine Vermietungsobjekte gekauft. Diese Betriebe ich als Privatperson zur Wertanlage ohne Steuerrechtlich als Gewerbetreibender zu gelten. :
-- Editiert von micbu am 25.10.2016 13:47
-- Editiert von micbu am 25.10.2016 13:54
Zitat:...oder das die LEDs nicht ganz ausgingen...
Dafür gibt es in der Regel 3 Gründe:
1. ungeeignete Leuchtmittel
2. mangelhafter elektrischer Anschluss
3. defekter Lichtschalter
Zitat:Ich habe diese mit verschiedenen LED getestet
Bevor Sie sich weiter um die mangelhaften Lichtschalter streiten...
Ihnen ist schon bewusst, dass bei weitem nicht alle LED Leuchtmittel dimmbar sind oder?
Bei LED Leuchtmitteln steht dies in der Regel explizit auf der Verpackung, ob diese für den Dimmerbetrieb geeignet sind.
ZitatBevor Sie sich weiter um die mangelhaften Lichtschalter streiten... :
Ihnen ist schon bewusst, dass bei weitem nicht alle LED Leuchtmittel dimmbar sind oder?
Es geht sogar noch weiter, die meisten billigen Leuchtmittel können das überhaupt nicht, bzw es muss das Vorschaltgerät ausgetauscht werden.
ZitatAb wann gilt man als Fachmann oder qualifiziert einen Lichtschalter zu montieren? :
Einer der eben die Berechtigung hat, Arbeiten am Strom auszuführen, als jeder der beim Netzbetreiber als Installationsbetrieb eingetragen ist.
ZitatDas ich einen Installationsbetrieb für Türsprechanlagne habe, hatte ich nur geschrieben um zu unterstreichen, dass ich die Qualifikaitonen habe einen solchen Schalter zu montieren. :
Oh wer die Qualifikation zum Eintrag in die Handwerksrolle nicht hat, sollte sich erst mal über die Handwerksordnung schlau machen, jeder Meister weis wie LED Leuchtmittel angesteuert werden, hier sehe ich unter Umständen, falls wirklich das Gewerk ausgeübt wird, sehr große Sorgen, wenn man das der zuständigen HWK mitteilt.
Zitat:
Die Dimmer habe ich für meine Vermietungsobjekte gekauft. Diese Betriebe ich als Privatperson zur Wertanlage ohne Steuerrechtlich als Gewerbetreibender zu gelten.
Witzig, was ist daran nicht gewerblich?
Gewerblich bedeutet die Gewinnerzielungsabsicht, und das ist definitiv der Fall.
-> Kauf gewerblich erfolgt, da gilt der Welpenschutz für Konsumenten nicht.
Wie kommst du denn darauf, dass er diese Qualifikation nicht hat?ZitatOh wer die Qualifikation zum Eintrag in die Handwerksrolle nicht hat, :
Weil nun einmal nicht jede Vermietung gewerblich ist! Ob das hier der Fall ist kann man so einfach nicht beurteilen. Es kann sein, muss aber nicht.ZitatWitzig, was ist daran nicht gewerblich? :
Zitat:ZitatWie kommst du denn darauf, dass er diese Qualifikation nicht hat? :
Ganz einfach, an der Eingangsfrage, nach Fachmann.
Wenn er behauptet Türsprechanlagen zu installieren, müsste er Meister sein, und der stellt weder die Frage nach wer darf das ( das weis ein Fachmann), dazu auch das Dimmer für nicht mit allen Leutmitteln sogar betrieben werden dürfen, als Mitglied in der HWK hätte er die Informationen schon seit Jahren in den Infoschreiben erhalten.
Um auch auf die anderen Punkte einzugehen, welche ich nicht nachgefragt habe, weil diese mir bewust sind.
Natürlich wurden dimmbare LEDs verwendet. Hochpreisige LEDs, kein Chinaimport... Diese wurden extra für diesen zweck gekauft.
Ich brauche keine technische Hilfestellung sondern hatte Fragen in Bezug auf Ausschluss des Widerrufs und Gewährleistung.
Dies wurde mir von Harry und micbu benatwortet. danke.
asd1971 liegt mit seiner Antwort aber komplett daneben.
Keine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn die Vermietung im Bereich der privaten Vermögensverwaltung erfolgt. Ansatzpunkt ist insoweit § 14
Abgabenordnung.
ZitatWenn er behauptet Türsprechanlagen zu installieren, müsste er Meister sein, :
Nö.
Die Installiation kann auch Piet Schlunz machen. Der muss nicht mal Geselle oder so was sein.
Hauptsache vor Inbetriebnahme kontrolliert da der Meister.
Das muss dann weder der Inhaber sein noch der Installateur.
Quark, er hat überhaupt nicht die Frage gestellt wer das darf! Und man braucht auch kein Meister zu sein um gewerblich eine Türsprechanlage montieren zu dürfen.ZitatWenn er behauptet Türsprechanlagen zu installieren, müsste er Meister sein, und der stellt weder die Frage nach wer darf das :
ZitatQuark, er hat überhaupt nicht die Frage gestellt wer das darf! Und man braucht auch kein Meister zu sein um gewerblich eine Türsprechanlage montieren zu dürfen :
Das ist eine Elektroarbeit,
informiere Dich erst mal bei der HWK, vor Du das schreibst:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Elektriker-ohne-meister--f26391.html
Ich bin eingetragen in der HWK, ich darf selbst alles mögliche an Elektroinstallationen vornehmen und abnehmen
Und nicht jede "Elektroinstallation" muss von einem in der HWK eingetragenen Person abgenommen werden! Informiere dich erstmal!
-- Editiert von micbu am 25.10.2016 16:50
ZitatIch bin eingetragen in der HWK, ich darf selbst alles mögliche an Elektroinstallationen vornehmen und abnehmen :
Wohl die Ausnahmeerlaubnis für Hausmeister, festgelegter Tätigkeitsbereich.
Und ich habe schon bei Überschreiten des Tätigkeitsbereich die HWK bei solchen Firmen in Kenntnis gesetzt, die freute es nicht so.
Nein, Ingenieur Elektrotechnik.ZitatWohl die Ausnahmeerlaubnis für Hausmeister, festgelegter Tätigkeitsbereich. :
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