Gewährleistungs-Reparatur nur während Arbeitszeit möglich

3. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb429738-73
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 34x hilfreich)
Gewährleistungs-Reparatur nur während Arbeitszeit möglich

Folgende Situation. Wir haben ein Induktionskochfeld gekauft, und eingebaut, das zeigt nach noch nicht ganz 6 Monaten eine Fehlermeldung. Der Händler verwies auf einen Service-Partner, der vereinbarte eine Reparaturtermin. Der bietet allerdings nur Termin zwischen 8 und 16 Uhr an, sprich ich muss mir n Tag Urlaub nehmen um den Techniker zu empfangen. Wer bezahlt den Urlaubstag? Ist das eine Aufwendung, die ich im Zusammenhang mit der Reparatur habe, die innerhalb der Gewährleistungspflicht-Zeit liegt? Gibt es dazu Regelungen oder Urteile?
Danke schon mal...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Grundsätzlich muss dem Verkäufer das Recht zur Nachbesserung gewährt werden. Dazu hat er zwei Versuche. Die Versuche müssen in einem, dem Käufer und auch Verkäufer (!) zumutbaren Rahmen stattfinden. Das schließt zum Beispiel ein, dass eine Reparatur nicht nur Sonntags nachts, zwischen null und ein Uhr nachts stattfindet.

Grundsätzlich ist also nichts dagegen einzuwenden, dass eine Reparatur zur gewöhnlichen Arbeitszeit an einem Werktag stattfindet. Nun muss man sich überlegen ob der angebotene Zeitraum angemessen ist. Grundsätzlich gehe ich damit daccord mit einer bzw. zwei Einschränkungen:
1. ich würde die übliche Zeit eher von 08-18h sehen
2. auch der Samstag ist ein Werktag.
Auch muss man keinen ganzen Tag frei nehmen, sondern kommt mit einem halben hin, falls das möglich ist. Eine Entschädigung, kann man so oder so dafür jedoch nicht erwarten.
Man bietet dem Verkäufer 3 Termine, möglichst untersch. Zeiträume, zum Vorschlag, von denen er sich einen Aussuchen kann. Seine Wahl soll er mitteilen und gut ist´s. Angemessene Zeiträume wären dann z.B. Mo. 08-12h, Mi. 14-18h oder Sa. 12-16h

Auch die Option, das Kochfeld auszubauen und dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen wäre eine Lösung.

-- Editiert von NaibaF123 am 03.01.2020 11:02

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von fb429738-73):
Wer bezahlt den Urlaubstag?


Wie alle anderen Urlaubstage auch, Dein Arbeitgeber.

Zitat (von fb429738-73):
Der bietet allerdings nur Termin zwischen 8 und 16 Uhr an


Ist jetzt nicht ungewöhlich, dass Servicetechniker, sofern es kein 24 Stunden Notdienst ist, zu normalen Arbeitszeiten arbeiten.
Mir persönlich ist keine Firma in der Branche bekannt, welche von 18 bis 05 Uhr arbeitet.

-- Editiert von spatenklopper am 03.01.2020 11:31

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#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von fb429738-73):
Wir haben ein Induktionskochfeld gekauft, und eingebaut, das zeigt nach noch nicht ganz 6 Monaten eine Fehlermeldung.


Dann besteht ein europaweit einheitliches Recht auf Nacherfüllung durch Reparatur oder Ersatzlieferung:

"Die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung muß innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen, wobei die Art des Verbrauchsgutes sowie der Zweck, für den der Verbraucher das Verbrauchsgut benötigte, zu berücksichtigen sind."

Zitat (von fb429738-73):
Reparaturtermin ... nur ... zwischen 8 und 16 Uhr


Das dürften "erhebliche Unannehmlichkeiten" sein. Der BGH meinte im Rechtsstreit um die Frage, inwiefern "erhebliche Unannehmlichkeiten" im Zusammenhang mit der Verbringung eines Campinganhängers vom französischen Wohnsitz des Käufers an den deutschen Firmensitz des Herstellers zwecks Reparaturmassnahmen es rechtfertigen könnten, den Leistungsort für Nacherfüllungsmassnahmen beim Käufer anzusiedeln, dass die Organisation einer Verbringung des Anhängers an den Hersteller-Sitz (noch) als "unerhebliche Unannehmlichkeit" zu werten sei. Auch die Ungewissheit über die Höhe erstattungsfähiger selbstverauslagter Transportkosten stelle keine "unerhebliche Unannehmlichkeit" dar, so der BGH: der Käufer könne dem Verkäufer die voraussichtlichen Transportkosten mitteilen und einen Vorschuss verlangen - erwidere der Verkäufer darauf nicht mit eigenen Abholungsmassnahmen, könne der Käufer die avisierten Kosten eines selbstorganisierten Transports zum Verkäufer als "zur Nacherfüllung erforderlich" nach § 439 Absatz 2 BGB ersetzt verlangen.

Wenn man mit dem BGH meint, dass einige Telefonate/Schreiben/Such-Bemühungen für die Transport-Abwicklung keine "erheblichen Unannehmlichkeiten" darstellen, dann wird das nicht mehr gelten können, wenn man (mindestens) einen halben Tag Zeit verschwenden muss, um Abhilfe für die Verletzung kaufvertraglicher Verkäufer-Pflichten zu erhalten.

Man könnte dem Verkäufer anbieten, den Transport des Kochfelds zu ihm / zur Reparaturstelle zu organisieren ( auf Kosten des Verkäufers, gegen Kostenvorschuss ).

Zudem könnten die Kosten einer Ersatzlieferung im Verhältnis zu denen einer Reparatur um so eher als für den Verkäufer noch hinnehmbar anzusehen sein, wie sich die Variante "Reparatur" für den Käufer als unzumutbar darstellt. Dann wäre der Verkäufer nicht (mehr) berechtigt, eine als Nacherfüllung verlangte Ersatzlieferung verweigern zu können.

RK

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb429738-73
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 34x hilfreich)

Zunächst Danke für die hilfreichen Antworten. Die Frage müsste also lauten ist es zumutbar einen Tag unbezahlten Urlaub zu nehmen also den Verdienstausfall zu tragen. Nehmen wir mal an 50-100€ Hier bin ich natürlich parteiisch aber ich meine eben, dass nicht. Den Reparatur-Dienstleister legt ja der Händler fest. Im Rahmen einer Reparatur außerhalb der Garantiezeit könnte ich ja einen Dienstleister beauftragen der auch einen Termin 17:00 Uhr anbietet.

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