Hi all,
ich habe mir dieses jahr einen neuen drucker gekauft. Aufgrund eines defekts habe ich diesen beim verkäufer zur gewährleistungs-reparatur abgegeben.
Als ich diesen heute jedoch abholen wollte, bekam ich ein ersatz gerät, d.h. mein gerät wurde von hp (hersteller) einbehalten und ich bekam einen anderen drucker - gleicher typ, allerdings gebraucht/repariert - herkunft und alter unbekannt. ausserdem bekomme ich keine 24 monate gewährleistung auf das ersatz gerät.
Ist dies rechtens?
Habe ich nicht anspruch auf reparatur meines druckers bzw. erstattung des kaufpreises?
Welche rechtlichen grundlagen gibt es dafür?
danke steffen
Gewährleistungsanspruch - Erstattung des Kaufpreises?
6. Oktober 2003
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Frage vom 6. Oktober 2003 | 21:55
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 62x hilfreich)
Gewährleistungsanspruch - Erstattung des Kaufpreises?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 7. Oktober 2003 | 20:10
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 62x hilfreich)
Bitte um Unterstützung, ob ich diese Verfahrensweise akzeptieren muss.
danke steffen
Und jetzt?
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