Gewährleistungsansprüche bei Privatkauf bei falschen Angaben

4. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
msn504853-90
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistungsansprüche bei Privatkauf bei falschen Angaben

Ich habe ein gebrauchtes Bett von einer Privatperson erworben.
Das Bett wurde mit 2x2m Liegefläche angeboten.
Zuhause aufgebaut hat sich herausgestellt, dass das Bett lediglich 1,80m breit ist.

Ist das ein gültiger Fall für einen Gewährleistungsanspruch?

Für den Transport musste ich ebenso einen Transporter mieten.
Wer ist zuständig für den Rücktransport?
Wer muss die Kosten für An und Abtransport tragen?

Vielen Dank im voraus!

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

2x2m Liegefläche ist eine vereinbarte Beschaffenheit. Diese kann der Verkäufer auch nicht mehr erfüllen. Der VK muss, auf Wunsch des K, das Bett zurück nehmen und für die unnötig entstandenen Kosten aufkommen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

das oben genannte stimmt zwar, aber nur mal so nachgefragt, kann man die 2*2m auch irgendwie beweisen? Hat man noch die Anzeige oder ähnliches?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von msn504853-90):
Das Bett wurde mit 2x2m Liegefläche angeboten.

Wortlaut der Anpreisung?
Wo / wie fand diese Anpreisung statt?
Gab es eine Besichtigung des Kaufgegenstandes vor Abschluss des Kaufes?
Und was ist wie genau beweisbar?




-- Editiert von Harry van Sell am 04.12.2018 18:58

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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