Guten Morgen,
wie jeder weiß muss in Deutschland 2 Jahre Gewährleistung beim Autoverkauf gegeben werden. Wenn der Wagen von Privat verkauft wird, dann kann diese allerdings gänzlich ausgeschlossen werden.
Was passiert nun, wenn folgende Passage im Vertrag steht:
„1. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer sämtliche ihm bekannte Mängel des Kaufgegenstandes zu offenbaren. Der Verkäufer haftet dem Käufer nach den Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung für alle Schäden und Ansprüche aus verschwiegenen Mängeln, unrichtigen Angaben oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
2. Der Verkäufer hat den Käufer von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte aus Rechten an dem Kaufgegenstand geltend machen."
Bedeutet das nun, dass die Gewährleistung nur bei verschwiegenen Mängeln greift?
Oder kann mir der Käufer auch einen Strick daraus drehen, weil die "normale" Gewährleistung ja nicht explizit ausgeschlossen ist?
Vielen Dank im Voraus
Gewährleistungsausschluss Autoverkauf
7. September 2015
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Frage vom 7. September 2015 | 10:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistungsausschluss Autoverkauf
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 7. September 2015 | 12:31
Von
Status: Unbeschreiblich (119477 Beiträge, 39731x hilfreich)
Zitat:Bedeutet das nun, dass die Gewährleistung nur bei verschwiegenen Mängeln greift?
Nö, die Gewährleistung greift so lange im gesetzmäßigen Umfang bis sie explizit ausgeschlossen wurde.
#2
Antwort vom 7. September 2015 | 15:59
Von
Status: Gelehrter (10635 Beiträge, 4199x hilfreich)
Kurz, die Gewährleistung wurde SO nicht ausgeschlossen.
p.s. diese Passage ->
hätte man sich übrigens sparen können, denn dafür haften Sie sowieso grundsätzlich.Zitat:Der Verkäufer haftet dem Käufer nach den Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung für alle Schäden und Ansprüche aus verschwiegenen Mängeln, unrichtigen Angaben oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
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