Gewährleistungsausschluß über Dritte

20. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
Quattro
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistungsausschluß über Dritte

Ich habe im Februar ein "1.Hand"-Auto (lt. Internetanzeige) mit Scheckheftpflege erworben. Der Kaufvertrag ist ein ADAC-Vordruck für privaten Autoverkauf mit dem Ausschluß von Sachmängeln. Verkäufer ist der Sohn eines Rechtsanwalts. Der Sohn ist im Brief aber nicht eingetragen. Ersteigentümer ist die Rechtsanwaltskanzlei des Vaters (einzige Eintragung im Brief).
Im Kaufvertrag ist die Anzahl der Eigentümer aber mit 2 angegeben.
Zwischenzeitlich (April nach 3000 km) hat mein Auto einen Motorschaden. Kann unterstellt werden, daß über oben beschriebene Konstruktion die Sachmängelhaftung bewußt umgangen wurde? Ist dies in Ordnung, oder habe ich Anspruch gegen die im Brief eingetragene Kanzlei ?

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Meiner Ansicht nach eine Umgehung der Gewärhleistungspflichten (wurde hier schon mal diskutiert, aber ich find's nicht wieder).

Vielleicht kannte sich der Rechtsanwalt mit dem neuen Schuldrecht ja noch nicht so gut aus ;)

Nach 3 Monaten greift auch noch die Beweislastumkehr - d.h. er muss beweisen, dass der Mangel am Motor nicht schon beim Verkauf vorlag/angelegt war, was ihm wohl nicht gelingen wird. Also haftet er für den nun entstandenen Schaden.

Viel Erfolg
MCNeubert

-----------------
"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehe ich genauso.

Mit freundlichen Grüßen,

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