Ich habe im Februar ein "1.Hand"-Auto (lt. Internetanzeige) mit Scheckheftpflege erworben. Der Kaufvertrag ist ein ADAC-Vordruck für privaten Autoverkauf mit dem Ausschluß von Sachmängeln. Verkäufer ist der Sohn eines Rechtsanwalts. Der Sohn ist im Brief aber nicht eingetragen. Ersteigentümer ist die Rechtsanwaltskanzlei des Vaters (einzige Eintragung im Brief).
Im Kaufvertrag ist die Anzahl der Eigentümer aber mit 2 angegeben.
Zwischenzeitlich (April nach 3000 km) hat mein Auto einen Motorschaden. Kann unterstellt werden, daß über oben beschriebene Konstruktion die Sachmängelhaftung bewußt umgangen wurde? Ist dies in Ordnung, oder habe ich Anspruch gegen die im Brief eingetragene Kanzlei ?
Gewährleistungsausschluß über Dritte
20. April 2003
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Frage vom 20. April 2003 | 11:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistungsausschluß über Dritte
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 22. April 2003 | 20:50
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 258x hilfreich)
Meiner Ansicht nach eine Umgehung der Gewärhleistungspflichten (wurde hier schon mal diskutiert, aber ich find's nicht wieder).
Vielleicht kannte sich der Rechtsanwalt mit dem neuen Schuldrecht ja noch nicht so gut aus
Nach 3 Monaten greift auch noch die Beweislastumkehr - d.h. er muss beweisen, dass der Mangel am Motor nicht schon beim Verkauf vorlag/angelegt war, was ihm wohl nicht gelingen wird. Also haftet er für den nun entstandenen Schaden.
Viel Erfolg
MCNeubert
-----------------
"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"
#2
Antwort vom 22. April 2003 | 23:53
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
Sehe ich genauso.
Mit freundlichen Grüßen,
Und jetzt?
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