Gewährleistungsbeweis

19. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Nebulah
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Gewährleistungsbeweis

Hallo,

nehmen wir mal an Mr X. kauft am 30.7.2008 einen Fernseher, nach einigen tagen fällt Ihm auf. Ui das Flimmert das Bild, ok. Mr. X posted in 3 verschiedenen Foren sein Anliegen zwischen 16-18.08.2008. Danach geht er zum Händler der sagt es liegt am Kabel (HDMI) Mr. X kauft sich VGA kabel problem weg, er glaubt Händler.

Mr.X kauft sich am 4.06.2009 ein Blu ray Player und tada über HDMI kabel Flimmern. Neues Kabel, flimmern.

So 6 Monate Gewährleistung sind rum Mr. X muss nachweisen das es beim Kauf bestand, dieses Flimmern. Würden die 3 nicht editierten und komplett ünberühretn aus denn 3 Foren als Beweis gelten ? Mr. X hat zwar auch zeugen aber das ist so ne sache..........

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1425x hilfreich)

Ist irgendwie schwer zu verstehen...

Eigentlich wäre es doch angebracht gewesen, definitiv zu prüfen oder den Händler prüfen zu lassen, ob der HDMI Anschluss einwandfrei funktioniert oder nicht!

So wurde das Problem nicht geklärt und durch den Einsatz eines völlig anderen Kabels (VGA) trat es auch in den Hintergrund, anscheinend lag es nicht am Kabel.

An und für sich ist es ausreichend, wenn der Fehler in den ersten 6 Monaten aufgetreten ist, wofür man aber, was den Mangel selbst betrifft, beweispflichtig ist. Normalerweise wird diese Frist auch gehemmt, sobald man reklamiert hat, aber auch nicht "unendlich lange".

Allerdings ist hier eine gehörige Zeit verstrichen, das macht es nicht einfacher.

Die Threads in den Foren werden sich m. E. nicht zum Beweis vor Gericht eignen können. Zeugen dafür, dass der Mangel in den ersten 6 Monaten aufgetreten ist, wäre die Mindestvoraussetzung.

Noch besser wäre es, wenn jemand die Aussagen des Händlers bezeugen könnte.

Was ist denn mit Garantie?

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#2
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Das Problem dürfte sein, daß auch die Forenbeiträge gar nichts beweisen.

Da man offenbar nicht zeitnah mit den Forumsbeiträgen einen Sachmangel reklamiert hat, wird man wohl verständigerweise annehmen können, ein Kabeltausch hätte das Problem gelöst und erst später wäre ein wirklicher Mangel am Eingang aufgetreten.
Das wird man dann zumindest widerlegen müssen.

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#3
 Von 
Nebulah
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Mitarbeiter haben ja gesagt das es am Kabel liegen muss. Da aber VGA und HDMI unterschiedlich Steckplätze haben ist ja klar. Meine Schilderung im 3 Foren sind so genau, da ist nichts dran zu rütteln, das am TV was nicht stimmte.

Meine Freundin kann bezeugen was der Händler sagte. Da mir es zu steht zu entscheiden was passiert hätte ich gerne das gleiche Gerät getauscht und nicht 6 Wochen Zeit bis sie das einschicken ohne TV verbringen......

Könnt mir echt in dennArsch beissen, hätte ich das kack Tel denne gleich vor die Füsse geworfen und ein anderes verlangt.

-- Editiert am 19.06.2009 18:45

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#4
 Von 
Nebulah
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

ok ein bekannter Hersteller hat nun 2 mal Reparieren lassen ohne Erfolg. Wann kann ich denn Kauf rückgängig machen bzw. was kann ich nun tun......?

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