Gewährleistungsfall, Rechte nach §439 BGB

1. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
tommi-ffm
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistungsfall, Rechte nach §439 BGB

Hallo,
Käufer hat im Mai ein Handy neu gekauft. Dieses ist jetzt defekt. Also eindeutig ein Sachmangel. Wenn ich den §439 Abs.1 BGB richtig interpretiere kann der Käufer doch vom Verkäufer nun die Reparatur ODER die Lieferung eines fehlerfreien Gerätes verlangen.
Liege ich da richtig?
Verkäufer meint Käufer müsse Gerät auf seine eigenen Kosten zum Hersteller schicken. Das sehe ich jedoch bei einem hocpreisigen Handy (400,-) nicht ein.
Habe ich Recht???

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Ja. Vielleicht sollte sich der VK ein BGB zulegen oder du kopierst den Paragrafen und schickst ihn gleich mit.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lordoo
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Neulieferung darf er ablehnen (erstmal unverhältnismäßig teuer).
Aber zur Reparatur muss er es auf seine Kosten einschicken. du hast ja gegenüber ihm den Gewährleistungsanspruch - sein PEch wenn er es nicht selbst repararieren kann.
Sehr unseriöser Händler. Ich hatte da beim Handy noch nie Probleme.

1x Hilfreiche Antwort

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