Hallo,
Käufer hat im Mai ein Handy neu gekauft. Dieses ist jetzt defekt. Also eindeutig ein Sachmangel. Wenn ich den §439 Abs.1 BGB
richtig interpretiere kann der Käufer doch vom Verkäufer nun die Reparatur ODER die Lieferung eines fehlerfreien Gerätes verlangen.
Liege ich da richtig?
Verkäufer meint Käufer müsse Gerät auf seine eigenen Kosten zum Hersteller schicken. Das sehe ich jedoch bei einem hocpreisigen Handy (400,-) nicht ein.
Habe ich Recht???
Gewährleistungsfall, Rechte nach §439 BGB
1. September 2007
Thema abonnieren
Frage vom 1. September 2007 | 18:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistungsfall, Rechte nach §439 BGB
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. September 2007 | 20:40
Von
Status: Lehrling (1828 Beiträge, 211x hilfreich)
Ja. Vielleicht sollte sich der VK ein BGB zulegen oder du kopierst den Paragrafen und schickst ihn gleich mit.
#2
Antwort vom 3. September 2007 | 12:23
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 3x hilfreich)
Die Neulieferung darf er ablehnen (erstmal unverhältnismäßig teuer).
Aber zur Reparatur muss er es auf seine Kosten einschicken. du hast ja gegenüber ihm den Gewährleistungsanspruch - sein PEch wenn er es nicht selbst repararieren kann.
Sehr unseriöser Händler. Ich hatte da beim Handy noch nie Probleme.
Und jetzt?
Schon
268.157
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
8 Antworten