Hallo,
ich habe da mal ein Problem mit der Gewährleistung und hätte da gerne ein paar Infos.
Ich habe mir für EUR 120,- einen Nintendo DS lite gekauft (1.9.2007) . Nach 6 Moanten und einem Tag ist beim aufklappen das Scharnier gebrochen (1.3.2008). (Das Scharnier ist so etwas wie bei einem Laptop zum auf und zuklappen. Jedenfalls hat der Händler Garantie und Gewährleistung abgelehnt und mir einen Kostenvoranschlag von 70,- geschickt (etwa 75% des Neupreises).
Meine Frage hierzu lautet erstmal, ob 1.9 bis 1.3 noch in der 6-monats-Frist sind, bei der §476 Beweislastumkehr gilt, oder ist das schon einen Tag zu spät? Wenn letzeres der Fall ist, kann der Händler die Gewährleistung ablehnen? Es handelt sich ja weder um ein leicht und kostengünstig zu ersetzendes Verschleißteil, noch wurde das Scharnier durch externe Gewalteinwirkung zerstört, sondern durch ein normales Brechen beim Aufklappen (von Zeugen beobachtet).
Hättet ihr nützliche Tipps, mit denen ich mich an den Händler wenden sollte, um möglichst ungerichtlich und schnell die Sache zu klären?
Vielen Dank,
PieSchie
Gewährleistungsfall - Frist zur Beweislastumkehr?
Meines Erachtens begann die Frist nach § 187 BGB
am 02.09.2007 zu laufen und endete somit am Ende des 01.03.2008. Somit wäre ein Schaden vom 01.03. noch im 6-Monats-Zeitraum.
Dann müsstest Du dennoch beweisen können, dass der Mangel innerhalb der Frist auftrat und tatsächlich ein Mangel vorliegt. Das kann man konkret aus der Ferne kaum sagen.
Gibt Nintendo keinerlei Garantie? Dachte, die sind da sehr kulant. Einfach mal direkt an Nintendo wenden.
nintendo gibt auf ds produkte 1 jahr garantie.
zudem handelt es sich beim brechen des scharniers um einen anscheinenden produktionsfehler der sich in gut jedem 10 gerät wiederspiegelt und nur schwer beweisbar ist
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quote:<hr size=1 noshade>Meines Erachtens begann die Frist nach § 187 BGB am 02.09.2007 zu laufen ... <hr size=1 noshade>
Demnach waere dann ein bereits am Kauftag selbst - also am 1.9.07 - aufgetretener Defekt ausserhalb der Halbjahresfrist aufgetreten. Imo beginnt die Frist am Tag des Gefahrenuebergangs und nicht erst einen Tag spaeter.
Gruss
CAM
Ein neues Gehäuse kostet zwischen 5€ und 15€ je nach Ausführung.
http://www.dealextreme.com/products.dx/category.604~page.1
Hey Otto98, !!inclusive Versand!!
Ich denke, für den Preis muß man sich kein Kopfweh um eine eine eventuelle Garantie oder Gewährleistung machen.
Viele Grüße, Michael
--- editiert vom Admin
quote:<hr size=1 noshade>Das ist Unsinn. Der § 187 BGB wurde schon benannt, lesen bildet. <hr size=1 noshade>
Stimmt. Sorry!
Gruss
CAM
Im Nachhinein würde ich das wohl auch so machen, nur will der Laden, ich nenne ihn mal Uranus, 30,- Kostenvoranschlag falls ich nicht reparieren sollte.
Hast du einen Kostenvoranschlag angefordert?
Wenn nein, dann kann sich Uranus diesen Wisch in den Allerwertesten stecken.
Viele Grüße, Michael
Aus diesem Grund werden Kunden mit ähn lichen Defekten bei uns immer über die anfallenden Kosten informiert. Abgebrochene Teile werden wohl kaum unter Gewährleistung oder Garantie fallen. Allerdings kann es durchaus sein, dass die Firma Nintendo einem Endkunden gegenüber kulanter ist, als dem Händler gegenüber. Auch das hatten wir schon.
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