Gewährleistungsfall - Verkäufer hat Annahme von Päckchen verweigert

4. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)
Gewährleistungsfall - Verkäufer hat Annahme von Päckchen verweigert

hallo!

über ratschläge würde ich mich freuen, zunächst aber die gegebenheiten:

ich habe eine uhr bei ebay ersteigert (von gewerblichem händler).
beim zweiten versuch, die uhr aufzuziehen, fiel die krone heraus, die uhr war kaputt.

daraufhin schrieb ich am nächsten morgen eine mail an den händler, in der ich das problem beschrieb und ihm ankündigte, die uhr per päckchen unfrei an ihn zu versenden, damit er die uhr entweder reparieren kann oder mir eine neue zuschickt.
noch am selben nachmittag schickte ich das päckchen ab (freitag).

am montag erhielt ich eine mail mit dem inhalt "nicht unfrei versenden, das nehmen wir nicht an, da wir kein geld in bar hier haben". eine billige schutzbehauptung denke ich, denn jeder hat doch 6€ in bar da, zumal ich den unfreien versand ja vorab ankündigte?!

heute kam das päckchen, dessen annahme er verweigerte (!) zurück, und ich musste 12 € bezahlen.

nun habe ich folgendes vor:
ich schreibe einen brief, in dem ich ihm unter fristsetzung aufgebe, die uhr nächste woche durch ihn oder ein paketunternehmen bei mirabholen zu lassen. außerdem soll er mir die 12€ von der annahmeverweigerung erstatten.

so, nun zu meinen fragen (falls er die uhr nicht abholen lässt und mir die 12€ nicht erstattet):

1. wie soll ich dann vorgehen?
2. welches amtsgericht wäre zuständig (mein wohnsitz oder geschäftssitz des händlers?)
3. kann ich überhaupt sofort beim amtsgericht klage erheben oder müsste ich zuerst ein schlichtungsverfahren einleiten, da ich aus baden-württemberg komme und der streitwert unter €750 ist?

vielen dank im voraus!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

1. Ein unfreies Paket kostet 12€ und nicht 6€

2. Die Mehrkosten für den unfreien Versand gehen sowieso auf deine Kosten.

3. Die Annahme hätte vom VK nicht verweigert werden dürfen.

Vorgehensweise: Androhen die Wettbewerbszentrale über das Verhalten zu informieren wenn der VK nicht einwilligt die Uhr zur Reparatur/Umtausch/Rückgabe in Empfang zu nehmen. Die freuen sich nämlich über solche Mitteilungen, das kann den VK dann teuer zu stehen kommen.


Viele Grüße, Michael


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#2
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

danke für die antwort, michael.

zu 1: ich hab ja auch 12€ geschrieben. der VK hätte 6€ bezahlen müssen. annahme verweigert => paket kommt zu mir zurück => 12€

zu 2: warum? nach § 439 II muss doch der VK zahlen?

zu 3: wenn die mehrkosten deiner meinung nach auf meine kappe gehen, warum hätte er die annahme dann nicht verweigern dürfen?


weißt du, wie es mit meiner dritten frage aussieht?

danke und grüße

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

1. Falsch! Ein unfreies Paket kostet den Empfänger immer 12€!!!

2. Du hast die Pflicht zur Kostenminimierung, daher hätte der VK nur die normalen Postgebühren zahlen müssen und du den Zuschlag für den unfreien Versand.

3. Weil einige Gerichte das so entschieden haben. Und auch genau aus dem von dir genannten Grund, weil halt die Mehrkosten auf dich gehen und nicht auf den VK.


Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

zu 1: danke, das wusste ich nicht.

zu 2: wieviel geld soll ich dann für die portokosten einfordern?

kann ich denn jetzt so verfahren, dass ich dem VK schreibe, dass ich nicht mehr gewillt bin, das paket nochmals zu versenden und er es daher bei mir abholen (lassen) soll? z.b. DHL beauftragen etc.?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Ich an deiner Stelle würde das Paket noch einmal versenden und Dann diese Kosten sowie 6,90€ aus der ersten Sendung von dem VK fordern und fertig.

Wenn du das nicht möchtest, dann siehe meinen Rat im vorletzten Posting.


Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

danke für diesen rat. nur wäre es für mich als anspruchsteller eben 'bequemer', das päckchen abholen zu lassen anstatt nochmals auf die post zu gehen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Aus dieser Bequemheit, so kann ich dir versprechen, wird ein langer Kampf werden, der viele Nerven kostet.
Viel Spaß dabei.

Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

hm, vielleicht ist es falscher idealismus von mir, dass der der recht hat, sich 'bequemer' verhalten darf.
naja, mal schauen...

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

>>>> hm, vielleicht ist es falscher idealismus von mir, dass der der recht hat, sich 'bequemer' verhalten darf. <<<<

Diese Erklärung ist in aller Regel für einen Aussenstehenden nicht verständlich.

MfG


-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

dafür, commodore, habe ich dich jetzt nicht verstanden =)

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

davon abgesehen fehlt mir aber, sorry, dafür immer noch das verständnis:

einerseits hätte ich nicht unfrei verschicken dürfen, andererseits hätte der VK die annahme nicht verweigern dürfen?!

nach meiner logik:
ich darf unfrei verschicken, dann darf der VK die annahme nicht verweigern.
ODER
ich darf nicht unfrei verschicken, dann darf der VK die annahme verweigern.

wie kann es aber sein, dass ich NICHT unfrei verschicken darf, der VK aber die annahme auch nicht verweigern darf (also darf er etwas unrechtmäßiges nicht verweigern?)

sorry, aber das habe ich nicht begriffen...

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Du hast es immer noch nicht begriffen.
1. Du darfst unfrei verschicken, aber der VK darf dir die Mehrkosten dafür dann auch in Rechnung stellen.
2. Der VK muß das Paket annehmen.


Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

natürlich hatte ich es noch nicht begriffen, deshalb ja mein posting ;)

aber jetzt habe ichs begriffen. danke nochmal

1x Hilfreiche Antwort

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