Hallo zusammen,
ich habe ein Paar neue wasserdichte Schuhe in einem Trekkingladen erstanden, die deutlich reduziert, aber ohne Mängel oder sonstwas waren. Ein Angebot eben.
Die Schuhe gehen 4 Monate später bei geringer Beanspruchung kaputt, es dringt Wasser ein.
Der Trekkingladen nimmt sie an und schickt sie an den Hersteller ein. Einen Sofortumtausch will er nicht machen.
Ich willige ein und erhalte 6 Wochen später eine email vom Trekkingladen, dass der Hersteller den Mangel akzeptiert, aber kein neues Paar Schuhe mitgegeben hat. Der Trekkingladen will mir nun eine Gutschrift andrehen. Damit bin ich nicht einverstanden. Ich möchte entweder den gleichen Schuh (den sie mittlerweile nicht mehr haben!), einen gleich- oder höherwertigeren wertigen Schuh zum gleichen Preis oder eben mein Geld zurück.
All' das lehnt der Ladenbesitzer ab.
Welche Rechte habe ich?
Gruß
V70
-- Editiert von v70 am 25.01.2008 16:07:21
Gewährleistungsfall - Nacherfüllung oder Gutschrift?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
hallo
Sie haben die Schuhe in der Gewährleistung zur Nachbesserung abgegeben, deshalb muss er Ihnen auch den Schuh frei von Mängeln wieder zurückgeben, kann er dies nicht haben Sie das Recht auf einen Austausch. Kann er dies auch nicht sollten Sie Ihr Geld zurückverlangen.
Sie haben das Recht auf Nacherfüllung. Diese kann aus Nachlieferung (neuer Schuh gleichen Modells) oder Nachbesserung (Reparatur) bestehen. Grundsätzlich können Sie wählen, welche Form der Nacherfüllung Sie wünschen. Ist eine der Arten allerdings zu aufwendig für den VK oder gar unmöglich, kann er auf die andere Art der Nacherfüllung verweisen.
Wird die Nacherfüllung verweigert, sollten Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Dann haben Sie einen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten