Gewährleistungsfall???

25. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
neo14515
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Gewährleistungsfall???

Hallo,

ich bin mir gerade bei meinem Problem nicht sicher. Volgende Situation.

Ich habe am 12.05.2004 meinen bestellten Verstärker erhalten. Mir war es aber leider erst am vergangenen Freitag möglich diesen anzuschließen. Ich habe gleich feststellen müssen, dass das Gerät defekt ist.

Ich habe an diesem Montag dem Händler eine Mail geschickt, und ihm mitgeteilt, dass die Ware defekt ist.

In den AGB's des Händlers steht, dass ich schon bestehende Mängel an der Ware spätestens innerhalb von 2 Wochen nach erhalt melden muss, und dies per Mail, Brief, Fax oder Telefonisch. Dies habe ich auch getan, und der Montag liegt auch noch innerhalb dieser 2 Wochen. Ich bin mir nicht gans sicher ob das sogar noch rechtens ist, aber jedenfalls habe ich nicht dagegen verstoßen.

Ich habe ihm in meiner Mail mitgeteilt, dass ich ihm das Gerät gerne im Austausch gegen ein fehlerfreies Ersatzgerät zurückschicken möchte und auch gefragt, ob er die Kosten für den Transport übernimmt.

Ich habe folgende Antwort erhalten:

"Hallo,

es tut uns leid, wenn Ware aus unserem Hause einen Defekt aufweist. Dafür haben wir unseren Service und Sie 2 Jahre Garantie.
Vor einer Entscheidung ob umgetauscht werden kann müssen wir die Endstufe hier prüfen. Bitte senden Sie die Endstufe zu uns.

Bitte beachten : Versandkosten sind kein Bestandteil einer Garantie. Unfrei eingesandte Artikel werden nicht angenommen.
Dies bedeutet : Sie bezahlen den Versand zum Service, wir leisten die Garantie und senden frei an Sie zurück. ..."

Ich hab mich etwas mit den ganzen Gesetzen befasst, schon weger einem anderen Reparaturfall der schon über 3 Monate andauert.
Ich frage mich jetzt, ob das nicht ein Gewährleistungsfall ist.

Kann es sein, dass er mir nach der prüfung des Gerätes sagt, dass es repariert wird? Habe ich die Möglichkeit auf ein Austauschgerät zu bestehen? Oder muss ich es akzeptieren, wenn er das Gerät reparieren möchte??

Außerdem muss ich die Transportkosten für den Rückversand zu ihm tragen oder er? Ich habe ja keine Schuld daran, dass ich ein defektes Gerät geliefert bekommen habe. Warum sollte ich jetzt noch mal Transportkosten zahlen?

Wenn ich die Transportkosten nicht zahlen muss, habe ich da die Möglichkeit die Transportkosten auch später von ihm zu verlangen?

Viele Fragen, aber ich bin mir da absolut nicht sicher, und ich mag nicht schon wieder der dumme sein. Habe schon zu oft bei solchen Dingen zuviel akzeptiert. Jetzt möchte ich auch mal auf mein Recht bestehen.

Grüsse und vielen dank schonmal im Vorraus
Alex

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jan_1971
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo Alex,

egal, ob Gewährleistungsfall oder nicht, der Verkäufer hat die Versandkosten bei einem Gewährleistungsfall immer zu tragen und bei einer Rückgabe wegen Nichtgefallen auch, sofern der Kaufbetrag über 40,00 Euro liegt.
Gib das Gerät doch einfach wegen Nichtgefallen zurück, der Verkäufer muss Dir Deine Versandkosten erstatten.
Kauf dann bei einem anderen, seriöseren Händler.

Viele Grüsse


Jan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Baumann82
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 9x hilfreich)

Wow, eine wahre Fundgrube an juristischen Problemen. Lecker!
Also,

"In den AGB des Händlers steht, dass ich schon bestehende Mängel an der Ware spätestens innerhalb von 2 Wochen nach erhalt melden muss, und dies per Mail, Brief, Fax oder Telefonisch."
Diese Klausel ist gemäß § 309 Nr. 7 ee BGB unwirksam. Dieser § sagt zwar, dass eine Pflicht zur Anzeige bei offensichtlichen Mängeln grundsätzlich wirksam ist, aber im vorliegenden Fall ergibt sich nicht, ob offensichtliche oder versteckte Mängel gemeint sind. Bei Auslegung von AGB geht man immer von der Kundenfeindlichsten Variante aus, sodass beide Mängel gemeint wären. Ob nun die Klausel doch teilwirksam ist, überlass ich mal dem Richter.

"Versandkosten sind kein Bestandteil einer Garantie. Unfrei eingesandte Artikel werden nicht angenommen.
Dies bedeutet : Sie bezahlen den Versand zum Service, wir leisten die Garantie und senden frei an Sie zurück. ..."
Unfassbar großer Unfug, bitte mal § 439 II BGB aufschlagen, lesen und dem Verkäufer um die Ohren hauen.

"Oder muss ich es akzeptieren, wenn er das Gerät reparieren möchte??"

Grundsätzlich hat der KÄUFER ein Wahlrecht (Vgl. § 439 BGB ): 1. Beseitigung des Mangels ODER 2. Lieferung einer mangelfreien Sache. Der Verkäufer kann die ein oder andere Alternative verweigern, dazu müssen die Voraussetzungen des § 439 III vorliegen. Dann bezieht sich der Anspruch des Käufers auf die andere nicht verweigerbare Art der Nacherfüllung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
neo14515
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Wow, danke für die schnellen Antworten und die Hilfe. Ich habe dem Händler nochmals eine Mail geschickt und ihn mit hinweis auf seine AGB's und die BGB Stellen gebeten, sämtliche Transportkosten zu übernehmen und mir eine ersatzlieferung zukommen zu lassen. Mal gespannt was da kommt.

Trotzdem nochmals vielen dank an euch beide!!

Viele Grüße
Alex

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

"Versandkosten sind kein Bestandteil einer Garantie. Unfrei eingesandte Artikel werden nicht angenommen.
Dies bedeutet : Sie bezahlen den Versand zum Service, wir leisten die Garantie und senden frei an Sie zurück. ..."
Unfassbar großer Unfug, bitte mal § 439 II BGB aufschlagen, lesen und dem Verkäufer um die Ohren hauen.

Was ist daran auszusetzen - bei einem Garantiefall ist der Händler nicht verpflichtet, die Transportkosten zu übernehmen.
Dass hier kein Garantie - sondern ein Gewährleistungsfall vorliegt, ist eine andere Sache.

Vielleicht sollte man dem VK mal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung erklären - schaden kann es nicht :)

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
neo14515
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi,

das Problem geht weiter. Ich habe in der 3. Mail vom Händler das OK bekommen, ihm das Gerät unfrei zu schicken.

Heute habe ich dass Paket wieder von dem Postboten bekommen und musste 12 EURO zahlen, da das Paket nicht angenommen wurde.

Langsam fällt mir nichts mehr dazu ein.

Muss ich eigentlich, wenn es sich um einen Gewährleistungsfall handelt ihm zuerst das Paket schicken und dann ein Austauschgerät verlangen, oder kann ich zuerst ein Austauschgerät verlangen und ihm, wenn ich das neue Gerät erhalten haben, das alte zurückschicken???

Grüße
Alex

1x Hilfreiche Antwort

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