ich habe einen DVB-T Empfänger gekauft, der abstürzt, wenn kein Signal nach einer kleinen Zeit empfangen wird.
Ich bin der meinung, daß ein Senderwechsel oder Standby Betrieb möglich sein muß und nicht, daß das Gerät nicht mehr reagiert.
Der Hersteller sagt, daß das zur Grundsoftware gehört und dafür der Chiphersteller zuständig wäre, der Hersteller sieht das aber nicht als Fehler an.
Vermutlich sind davon die meisten DVB-T Empfänger betroffen, weil die meisten den gleichen Chip verwenden. Somit ist eine Rückgabe nicht so zweckmäßig. Eine Bereinigung des Fehlers ist aber möglich.
Wie kann man den Hersteller dazu veranlassen, den Fehler beim Chiphersteller zu melden?
Gewährleistungsfall?
6. August 2004
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Frage vom 6. August 2004 | 19:13
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistungsfall?
#1
Antwort vom 8. August 2004 | 15:58
Von
Status: Praktikant (598 Beiträge, 102x hilfreich)
Wie kann man den Hersteller dazu veranlassen, den Fehler beim Chiphersteller zu melden?
Ich würde mich an den Händler halten. Ansprüche gegen den Hersteller haben Sie ohnehin nicht.
Steffen
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