Gewährleistungsrecht?!

12. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Steven Burns
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistungsrecht?!

Hallo,

Ich lerne einen Verwaltungsberuf. Für die Berufsschule sollen wir einen BGB-Fall im Gutachten-Stil lösen und anschließend präsentieren. Wir hatten den Kram allerdings vor gut einem halben Jahr und ich habe eigentlich Null Ahnung, wie ich das anstelle. Daher würde ich die Aufgabenstellung hier mal einstellen und es wäre halt sehr toll, wenn mir da jemand wieder mehr auf die Sprünge helfen würde:

Der durch einen Nebenjob zu Geld gekommene K kauft im Fachgeschäft des F einen neuen DVD-Player. Zu Hause muss er feststellen, dass bereis ein Anschluss des Gerätes an die vorhandende Heimkinoanlage arge Probleme bereitet, weil die mitgelieferte Anleitung nur in koreantischer Sprache zur Verfügung steht. Der ein wenig versierte K schafft es trotzdem, den DVD-Player in Gang zu setzen. Allerdings entdeckt er mit Schrecken, dass auch die beigefügte Bedienungsanleitung nicht un deutscher Sprache abgefasst ist. K, der des Koreanischen nicht allzu mächtig ist, wendet sich flugs an F und verlangt die Lieferung sowohl einer Anschlussanleitung als auch einer Bedienungsanleitung in deutscher Sprache.

Frage: Hat K einen Anspruch auf Lieferung der geforderten Anleitungen?

Beachte die §§ 437, 434, 439

Ich weiß überhaupt nicht, wo ich da ansetzen soll. Mit ein wenig Starthilfe könnte ich das wohl auch selbst hinkriegen. Es soll mir ja hier nicht jeder meine Hausaufgaben komplett erledigen. ;)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Hat K einen Anspruch auf Lieferung der geforderten Anleitungen?


Lösung: ja.

Ansatz wäre, erst mal zu prüfen, ob ein Sachmangel vorliegt und dann die Rechte des K zu prüfen.

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