Gewährleisungsbeginn - Lieferung oder Kauf?

14. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sminter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleisungsbeginn - Lieferung oder Kauf?

Hallo,

ich habe ein Gerät im Internet gekauft und es nach 2 Jahren als Gewährleistungsfall zurückgeschickt. Der Händler meint nun, die Gewährleistung sei abgelaufen. Er schreibt zwar keine Begründung, aber es liegt wohl daran, dass die Bestellung schon ein paar Tage mehr als 2 Jahre zurückliegt.
Die Bestellung wurde allerdings erst am 18.08.2009 per Post geliefert und soweit ich weiß beginnt die Gewährleistung erst mit Erhalt der Ware.
Wer hat hier Recht?

Gruß,
Sminter

Probleme nach Kauf?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dennis_Lambkin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 63x hilfreich)

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen, nicht mit dem Bestelldatum...

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2500x hilfreich)

quote:
Wer hat hier Recht?



Einen Gewährleistungsfall kann man nach 2 Jahren wohl ausschliessen. Der Mangrel müsste versteckt bereits beim Kauf vorgelegen haben. Das kann man wohl nicht nachweisen.

Wenn es um die Hersteller-Garantie geht, kommt es darauf an, was steht in den Bedingungen?

2 Jahre ab Rechnungsdatum? Übergabe wäre dann irrelevant.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dennis_Lambkin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 63x hilfreich)

Zitat:
Einen Gewährleistungsfall kann man nach 2 Jahren wohl ausschliessen. Der Mangrel müsste versteckt bereits beim Kauf vorgelegen haben. Das kann man wohl nicht nachweisen.

Wenn es um die Hersteller-Garantie geht, kommt es darauf an, was steht in den Bedingungen?

2 Jahre ab Rechnungsdatum? Übergabe wäre dann irrelevant.



Ist zwar richtig, bislang hatte ich mit sowas aber nie Probleme. Mir kam noch keiner mit dem Satz "Ja, wenn Sie beweisen können, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag...." Das ist eher ein Problem bei Gebrauchtwagen.

Hier lehnt der Händler ja ab, weil er meint, die Frist sei abgelaufen. Alles weitere hat er gar nicht angezweifelt. Die gehen oft selbst unkorrekterweise davon aus, 2 Jahre für alles gerade stehen zu müssen. Nur... Die Frist ist eben nicht abgelaufen.

Eine andere Sache ist die, ob das was bringt und ob in diesem Falle der Händler dann nicht doch mit der Beweispflicht kommt, weil er sich informiert.

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-- Editiert Dennis_Lambkin am 14.08.2011 21:06

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2500x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das ist eher ein Problem bei Gebrauchtwagen. <hr size=1 noshade>



Nein, das gilt bei jedem Kauf:

Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

§ 434 I BGB

quote:<hr size=1 noshade>Hier lehnt der Händler ja ab, weil er meint, die Frist sei abgelaufen. Alles weitere hat er gar nicht angezweifelt. Die gehen oft selbst unkorrekterweise davon aus, 2 Jahre für alles gerade stehen zu müssen. Nur... Die Frist ist eben nicht abgelaufen. <hr size=1 noshade>


Du kannst es ja probieren, einen Retourenschein anfordern.
Oft endet das aber so, man habe es geprüft, kein relevanter Sachmangel, Reparatur nur kostenpflichtig, wahlweise kostenlose Entsorgung.

Den Beweis, s.o., kann man so gut wie nie führen.

Keine Garantie? Das wäre m.E. die einzige Lösung.



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-- Editiert flawless am 14.08.2011 21:19

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dennis_Lambkin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 63x hilfreich)

quote:
Nein, das gilt bei jedem Kauf:


Dass das bei jedem Kauf gilt, ist mir auch klar.

Nur hatte ich für meinen Teil damit noch nie Probleme. Habe erst letzte Woche von Amazon eine Gutschrift für einen defekten Laptop erhalten - knapp vor zwei Jahren gekauft. KEINE Herstellergarantie! Und reparieren wollte man wohl auch nicht. Es ging um 500 Euro...

Klar, die können immer sagen, sie machen´s nicht, aber ICH zumindest hatte in duzenden Fällen nie Streß.

Mag sein, es kann auch anders gehen.

Die FRIST dafür wäre auf jeden Fall NICHT abgelaufen.

JETZT aber wird der Händler wohl kaum mehr zahlen. Wäre es ein kulanter Händler, hätte er so oder so die Waren nicht zurückgeschickt. Und theoretisch im Recht wäre er mit der Beweislast, ja.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sminter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei Amazon treten solche Probleme tatsächlich nicht auf, dafür sind die bekannt. Bei mein Händler (Mindfactory) ist allerdings dafür bekannt, dass sie tatsächlich diese Beweispflichtsache durchsetzten. Das Gerät, das ich zurückgeben will ist aber auch dafür bekannt, dass es an einer Stelle schlecht konstruiert ist und eben dort ist es kaputt gegangen - also ein versteckter Mangel. Daher rechne ich mir schon Chancen aus. Aber das ist eine andere Sache.
Laut Gesetzt läuft die Gewährleistungsfrist also ab Auslieferung nicht ab Kauf-/Bestelldatum? Der Händler selbst macht dazu keine Angaben, sondern verweist nur auf die gesetzliche Gewährleistungspflicht.
edit: Der Händler hat die Ware noch nicht zurückgeschickt, sondern nur eine Mail geschrieben, da ich Ihn schon bevor ich die Retoure abgeschickt habe angeschrieben habe.


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-- Editiert Sminter am 14.08.2011 23:52

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114394 Beiträge, 38986x hilfreich)

Dann solltest du dir schon mal Gedanken zur Beweisführung machen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dennis_Lambkin
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 63x hilfreich)

quote:
Dann solltest du dir schon mal Gedanken zur Beweisführung machen ...




Naja, wenn der Defekt wirklich als eine Art Produktionsfehler bekannt ist und halt erst nach knapp 2 Jahren auftritt, KÖNNTE das vor Gericht schon reichen. Man kann dann zumindest davon ausgehen, dass der Mangel zumindest schon in der Anlage vorhanden war bei Übergabe. Für mich klingt´s nach einer gebrochenen Monitorhalterung beim Laptop...?

Eine andere Frage ist doch eher, um wieviel Geld es geht und ob sich das lohnt. Mit sowas vor Gericht zu gehen ist dann nämlich schon reines Glücksspiel. Gerade bei solchen Brüchen, auch, wenn die Dinger regelmäßig Defekte erleiden bei dem entsprechenden Modell.

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